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Erneute Musterung in der aga

Begonnen von Hayley, 22. März 2012, 00:09:21

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Hayley

Hallo,

Ich würde gern folgendes wissen...
Wird man in der aga nochmal gemustert?
Ich war im dezember im zentrum für nachwuchsgewinnung und dort wurde ein zu hoher blutdruck festgestellt, worauf hin ich zweimal zum kardiologen musste.hab dann letztendlich doch mein die tauglichkeit bekommen.
Hab aber angst, das ich in der aga nochmal gemustert werde und die truppenärtze mich dann doch wegen zu hohem blutdruck/puls nach hause schicken, obwohl der kardiologe sagt, dass ich gesund bin.
Fang im april mit der aga an...

Hoffe auf antwort, danke.

BulleMölders

Gemustert in dem Sinne wird man nicht aber es gibt zu Anfang der AGA eine Ärztliche Untersuchung.
Diese Ärztliche Untersuchung kann auch noch zu beginn der AGA zu einer Untauglichkeit führen.

Insect

Allerdings sollten die Ärzte dort die Untersuchungsergebnisse des Kardiologen einsehen können.
Daher ist es wohl unwahrscheinlich das du deswegen ausgemustert wirst.

KlausP

Zitat von: Insect am 22. März 2012, 07:02:24
Allerdings sollten die Ärzte dort die Untersuchungsergebnisse des Kardiologen einsehen können.
Daher ist es wohl unwahrscheinlich das du deswegen ausgemustert wirst.

Sagt wer? Sie? Schön, dass wir noch einen Arzt im Forum haben.  ;) Wenn sein Blutdruck wieder zu hoch ist und der Truppenarzt das als Kriterium für eine (vorübergehende) Untauglichkeit ansieht, kann er durchaus wieder nach Hause geschickt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Insect

#4
Es wurde wohl bereits festgestellt das sein Blutdruck/Puls zu hoch ist und deswegen hat man ihn (2x) zum Kardiologen geschickt.
Daraufhin haben die Ärzte im ZNWG entschieden das er wehrdiensttauglich ist da der (dauerhaft) erhöhte Blutdruck/Puls nicht krankhaft ist.
Warum sollte der Truppenarzt nun diese Entscheidung revidieren wo er doch die Untersuchungsergebnisse des Kardiologen einsehen kann ?
Willkür ?
Ist sage ja nicht das es unmöglich ist, aber halte es doch eher für unwahrscheinlich.

wolverine

Nein: Pflichtgemäßes Ermessen. Genau dafür ist er nämlich Arzt und wir nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Insect

#6
Ich dachte eigentlich immer die Ärzte hätten sich bezüglich der Wehrdiensttauglichkeit an klare Vorgaben/Grenzwerte zu halten.
Wenn sich seine Werte also nicht verschlechtert haben, warum sollte er dann ausgemustert werden ?
Ich bleibe dabei: Möglich ja aber eher unwahrscheinlich.
Das jeder Arzt einen Ermessensspielraum hat will ich garnicht bestreiten, aber man sollte die Leute (Hayley) die sowieso schon einen hohen Blutdruck/Puls haben eher beruhigen.;)

schlammtreiber

Zitat von: Insect am 22. März 2012, 10:13:27
Ich dachte eigentlich immer die Ärzte hätten sich bezüglich der Wehrdiensttauglichkeit an klare Vorgaben/Grenzwerte zu halten.

Ja, die Ärzte haben Vorschriften, und ja, diese Vorschriften sehen hier und dort einen "Ermessensspielraum" vor. Das ist kein Widerspruch.
Jede noch so klare Vorschrift in der Wörter wie "kann", "soll", "darf" etc vorkommen, gibt Ermessensspielraum.
Semper Communis
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wolverine

Es hilft doch niemandem hier zur "Beruhigung" Blödsinn zu erzählen. Es ist nun einmal so, dass während der Dienstzeit immer wieder Untersuchungen verpflichtend durchzuführen sind (BA 90/5) und jedes Mal das Risiko besteht, dass man für die angestrebte Verwendung oder auch für den Wehrdienst insgesamt nicht (mehr) tauglich ist. Und dies verantwortet allein der untersuchende Arzt. Wenn er dabei keine Formfehler begeht oder offensichtlich Unsinn diagnostiziert, dann kann man dagegen eben nichts machen. Weil es eben genau das ärztliche Ermessen ist; dafür ist er dort und gerade kein Verwaltungsbeamter, PersFw oder was auch immer.
Und wenn man Vorerkrankungen hat oder nur mit Ausnahmegenehmigung genommen wurde, dann ist das Risiko einer Ausmusterunmg größer als wenn man kerngesund kommt. Man wird nun einmal älter und meistens dabei nicht gesünder.
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ulli76

Genauso isses (sagt euer Forendoc).

Ich gehe auch davon aus, dass es sich hier ein ungenauer Ausdruck die Ursache des Übels sein könnte:
Wir wissen nicht,ob sich der Verdacht auf Bluthochdruck überhaupt bestätigt hat. Wir wissen also nicht, ob er überhaupt einen Bluthochdruck hat, oder evtl. grenzwertige Blutdruckwerte, mit denen er tauglich sein kann (glaube ich persönlich noch am ehesten) oder ob er ne Ausnahme bekommen hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Insect

#10
@ wolverine

Dann sollte man den Leuten die nicht ganz "kerngesund" sind den ganzen Quatsch (Musterung, Zusatzuntersuchung) ersparen und sie gleich ausmustern...da macht sich die Bundeswehr doch lächerlich wenn man sie dann am ersten Tag wieder nach Hause schickt.
Hier gilt noch immer: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Die Bundeswehr stellt doch keinen SaZ (nach genauer ärztlicher Untersuchung) ein um ihn am Tag eins gleich wieder auszumustern bzw. wenn es höchst fraglich ist ob er weitere Untersuchungen (BA 90/5) besteht.
Was hat der Bewerber davon und was die Bundeswehr ?

Natürlich kann sich die Gesundheit verschlechtern und natürlich kann Arzt Nr.2 anderer Meinung sein als Arzt Nr.1 aber so wie es hier dargestellt wird sollte Hayley lieber schonmal ein paar Bewerbungen schreiben...die Ausmusterung lauert,selbst wenn sein Gesundheitszustand stabil bleibt, hinter jeder Ecke...

Na gut, an dieser Stelle klinke ich mich aus, aber eine Frage an den Forendoc hätte ich dann noch:
Kann ein SaZ überhaupt einfach ausgemustert (entlassen) werden ?

ulli76

Tauglichkeitsgradänderung bei der Einstellung kommt regelmäßig vor. Danach ist es innerhalb der ersten 4 Wochen recht einfach.
Danach geht das nur mit einem kompletten DU-Verfahren.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

#12
ZitatKann ein SaZ überhaupt einfach ausgemustert (entlassen) werden ?

Nein, der Truppenarzt beantragt die Änderung des Tauglichkeitsgrades beim "Leitenden Sanitätsoffizier" jeweiligen personalbearbeitenden Stelle und diese entscheidet, ob dem stattgegeben wird oder nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Insect


KlausP

DU-Verfahren = Dienstunfähigkeits-verfahren. Hier wird u.a. geprüft, ob es für den Soldaten in der ganzen Bundeswehr keinen Dienstposten mehr gibt, den er noch ausüben kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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