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Eignungstest FwD

Begonnen von Brentano, 18. April 2012, 10:09:53

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F_K

@ Wolverine und Alle:

(... ich bin ja in der Lage auch ohne Vorhalt einen Fehler / eine Fehldarstellung einzuräumen):

Die Geschichte mit der MÖGLICHEN Einstellung des Besitzes einer geringen Menge BTM hatte ich falsch verstanen:
- Ist jemand wegen "irgentwas" schon mal in strafrechtliche Erscheinung getreten, so wird ggf. schon beim ersten BTM Delikt Anklage erhoben und auch ggf. verurteilt.
- Im Wiederholungsfall BTM geringe Menge wird auch Anklage erhoben (spätestens beim dritten Mal).

(Your mileage may vary - halt die StA meiner Frau)

Also im Prinzip kein Unterschied zum Diebstahl - insoweit korregiere ich auch meine moralische Ansicht dazu.

Paramedic

ZitatOb ich geeignet bin oder nicht, beurteilen und entscheiden dann ja andere

Da liegt der Hund begraben, meiner Meinung nach werden Sie nicht mal zu einer Eignungsuntersuchung geladen, aufgrund der Vergangenheit, der Bund hat dafür nämlich keinen Zwang.

Zitaterst aussichtslos ist wenn ich scheitere!

Sie sind bereits gescheitert beim Ziel Bundeswehr, wieso ist das so schwer begreiflich?

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

schlammtreiber

Wie ich bereits in meinem ersten Post schrieb: für Süchtige typisches Verhalten, Leugnung der Realität, und wenn jemand anderer Meinung ist dann muss er wohl Scheuklappen haben oder falsch informiert sein.
Inklusive Mediziner, auch die haben keine Ahnung weil der Süchtige sich ja viel intensiver informiert hat als sie.

Da der TE den Erwartungen im vollen Umfang entsprochen hat, mache ich hier dicht. Eine weitere Diskussion macht keinen Sinn.

[gelöscht durch Administrator]
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