Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vorstrafen

Begonnen von Borat, 22. April 2012, 16:17:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Coldeye

ZitatDas ist Quatsch. Er will in den Truppendienst, nicht in den Fachdienst. Da muss er keine super berufliche Qualifikationen vorweisen.
Die, die es bei euch nicht geschafft haben ( einschließlich DU ), hatten im Test einfach zu schlecht abgeschnitten.
Klar, der Test ist nicht einfach, aber das steht auf einem anderen Blatt.

Vorsicht...das ist ein Riiiiieeesenfenster, aus dem Sie sich da lehnen ;). Weder Sie noch Cpt.Price noch ich wissen über das "Rezept" für eine erfolgreiche Einstellung des Fw im Truppendienst. Man muss auch im Fachdienst keine super beruflichen Qualifikationen vorweisen. Preisfrage: Wieso werden dann auch Leute gänzlich OHNE berufliche Qualifikationen als Fw im FD eingestellt? Und wieso werden die Bewerber mit Berufsausbildung dennoch bevorzugt im TrD eingestellt? Jetzt mal bitte überlegen vor solchen Behauptungen, danke.

Borat



Ja, mag sein. Aber das interessiert nur im ZNwG keinen. Damit machst Du deine Vorstrafen auch nicht rückgänig.
[/quote]

Ich hab keine Vorstrafen, lediglich und eventuell ein Eintrag im Bundeszentralregister. Darüber muss ich mich noch schlau machen, da es 9 Jahre her ist und die Möglichkeit besteht, dass es verjährt ist. Zwischen Vorstrafe und einem Eintrag im Zentralregister besteht juristisch gesehen ein großer Unterschied. N bekannter von mir studiert Jura und hat mich da mal aufgeklärt .

Roughnecks

Gut, dann lass mich korrigieren. Was Du alles für Leistungen gebracht hast ist nicht relevant und löscht deinen Eintrag im Bundeszentralregister auch nicht.

Coldeye

ZitatN bekannter von mir studiert Jura und hat mich da mal aufgeklärt .

Wenn Sie DAS demjenigen sagen, der Sie dann anruft, weil Sie aufgrund des Eintrags dann nicht eingestellt werden, kriegen Sie nen 10er von mir  ;D. Die finden das raus...egal welcher Kumpel der Schwester des unehelichen Kindes der zwei unverheirateten griechischen Gottheiten im 1. Semester Jura studiert das sagt.

Ein Ratschlag, den Ihnen hier eigentlich jeder geben will:
Geben Sie es bei der nächsten Gelegenheit (wenn nicht schon morgen) an. Sonst bereuen Sie's später. Die Chance, dass Sie mit Ihren Macken und Fehlern, die Sie in Ihrem Leben genommen werden (aber dafür stehen!) sind größer, als dass sie nachher wenns rauskommt drin bleiben.

Übrigens ist diese "ich verheimliche das jetzt"-Einstellung nicht gerade die beste Einstellung für eine zukünftige Führungspersönlichkeit...aber das ist meine persönliche Meinung und ist ja eigentlich auch egal :).

Cpt. Price

Zitat von: Roughnecks am 22. April 2012, 20:54:42
Gut, dann lass mich korrigieren. Was Du alles für Leistungen gebracht hast ist nicht relevant und löscht deinen Eintrag im Bundeszentralregister auch nicht.


SO´n quatsch.
Ne Ausbildung kommt immer gut, da man nach der Verpflichtungszeit etwas hat was einem im zivilen weiterhilft. Ein Jahr in Washington zeigt, das man längere Zeit von zuhause weg bleiben kann sowie selbstständig ist. Es löscht den Eintrag zwar nicht, abers sein werdegang weist eher in die richtung das es eine einmalige sache war und er daraus gelernt hat.

Nur verheimlichen sollte er es auf keinen fall.
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

Roughnecks

Zitat von: Cpt. Price am 22. April 2012, 20:58:06
Zitat von: Roughnecks am 22. April 2012, 20:54:42
Gut, dann lass mich korrigieren. Was Du alles für Leistungen gebracht hast ist nicht relevant und löscht deinen Eintrag im Bundeszentralregister auch nicht.


SO´n quatsch.
Ne Ausbildung kommt immer gut, da man nach der Verpflichtungszeit etwas hat was einem im zivilen weiterhilft. Ein Jahr in Washington zeigt, das man längere Zeit von zuhause weg bleiben kann sowie selbstständig ist. Es löscht den Eintrag zwar nicht, abers sein werdegang weist eher in die richtung das es eine einmalige sache war und er daraus gelernt hat.

Nur verheimlichen sollte er es auf keinen fall.

Es ging mir auch eher um die Sache mit dem Ringen und dem 3 mal Jahrgangsbester, sowie am Anfang T1 gemustert und Abschluß mit 1,8. Ist ja alles schön und gut, aber trotzdem wird man deswegen nicht über alles hinwegsehen. Und ein Freifahrtsschein um den Eintrag mit Register zu verschweigen ist es auch nicht.

Borat

Zitat von: Coldeye am 22. April 2012, 20:55:42
ZitatN bekannter von mir studiert Jura und hat mich da mal aufgeklärt .

Wenn Sie DAS demjenigen sagen, der Sie dann anruft, weil Sie aufgrund des Eintrags dann nicht eingestellt werden, kriegen Sie nen 10er von mir  ;D. Die finden das raus...egal welcher Kumpel der Schwester des unehelichen Kindes der zwei unverheirateten griechischen Gottheiten im 1. Semester Jura studiert das sagt.

Ein Ratschlag, den Ihnen hier eigentlich jeder geben will:
Geben Sie es bei der nächsten Gelegenheit (wenn nicht schon morgen) an. Sonst bereuen Sie's später. Die Chance, dass Sie mit Ihren Macken und Fehlern, die Sie in Ihrem Leben genommen werden (aber dafür stehen!) sind größer, als dass sie nachher wenns rauskommt drin bleiben.

Übrigens ist diese "ich verheimliche das jetzt"-Einstellung nicht gerade die beste Einstellung für eine zukünftige Führungspersönlichkeit...aber das ist meine persönliche Meinung und ist ja eigentlich auch egal :).
ich wollte damit auch nicht sagen, dass so ein Eintrag weniger schlimm ist, sondern nur nur einige schlaumeier hier korrigieren, die unwissend von sich geben ich hätte Vorstrafen und bin somit sozusagen ein Krimineller.

KlausP

Sie sind ja nach Jugendstrafrecht verurteilt worden und die Verurteilung wurde in das Erziehungsregister und nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Zum Inhalt des Erziehungsregisters sagt das Bundeszentralregistergesetz aus:

Zitat§ 63 Entfernung von Eintragungen

(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat. ...

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__63.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Coldeye

#38
Zitatich wollte damit auch nicht sagen, dass so ein Eintrag weniger schlimm ist, sondern nur nur einige schlaumeier hier korrigieren, die unwissend von sich geben ich hätte Vorstrafen und bin somit sozusagen ein Krimineller.

Nein...jetzt hörn' Se doch auf mit sowas ;). Jeder hat schonmal (kleinere/größere) Scheiße gebaut...

Folgendes:

Jetzt rufen Sie morgen bei der zuständigen Stelle an und erzählen das lang und breit...auch, dass Sie sich unsicher waren, ob Sies angeben sollen oder nicht. Ihre Qualifikationen sehen ja (soweit sie natürlich der Warheit entsprechen) wirklich nicht schlecht aus. Sie tun damit der Bundeswehr damit ebenfalls einen Gefallen...weil, stellen Sie sich vor, Sie werden im Endeffekt genommen, weil Ihre positive Seite das, was in Ihrer Vergangenheit vorgefallen ist, übersteigt. Dann ist das ein Gewinn für die Bundeswehr und für Sie! Übrigens haben die Prüfoffiziere bzw. Psychologen eine Schwäche für Bewerber, die für Ihre Fehler einstehen und zu verstehen geben, dass sie daraus gelernt haben (je länger es her ist desto besser natürlich).

Geben Sies nicht an, freuen sich am Ende wie ein Clown darüber, dass Sie trotzdem "durchgerutscht" sind und endet das alles dann in einem Drama werden Sie niemals wissen, ob Sie nicht doch vielleicht genommen worden wären ;). Gab neulich erst eine Studie das Leute, die in Ihrem Leben nichts bereuen glücklicher sind ;).

Borat

Zitat von: KlausP am 22. April 2012, 21:09:55
Sie sind ja nach Jugendstrafrecht verurteilt worden und die Verurteilung wurde in das Erziehungsregister und nicht in das Bundeszentralregister eingetragen. Zum Inhalt des Erziehungsregisters sagt das Bundeszentralregistergesetz aus:

Zitat§ 63 Entfernung von Eintragungen

(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat. ...

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__63.html
Praktisch :D Dann hat sich das ja erledigt, da ich schon auf die 25 zusteuer  ;D

KlausP

Ich würde es trotzdem angeben - mit dem entsprechenden Hinweis darauf. Damit zeigen Sie auch, dass Sie zu der Angelegenheit stehen, sich aber nicht sicher sind, ob es anzugeben ist oder nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Coldeye

ZitatPraktisch :D Dann hat sich das ja erledigt, da ich schon auf die 25 zusteuer  ;D

Tut mir leid, aber *seufz*  ::)

boxenmax2000

@Coldeye :
ZitatVorsicht...das ist ein Riiiiieeesenfenster, aus dem Sie sich da lehnen . Weder Sie noch Cpt.Price noch ich wissen über das "Rezept" für eine erfolgreiche Einstellung des Fw im Truppendienst. Man muss auch im Fachdienst keine super beruflichen Qualifikationen vorweisen. Preisfrage: Wieso werden dann auch Leute gänzlich OHNE berufliche Qualifikationen als Fw im FD eingestellt? Und wieso werden die Bewerber mit Berufsausbildung dennoch bevorzugt im TrD eingestellt? Jetzt mal bitte überlegen vor solchen Behauptungen, danke.

Also Ihre Preisfragen dürfen sie sich gerne selbst stellen  ;)
Und man weiß sehr wohl, dass es bestimmte Punktzahlen im Test gibt die für die gewünschte Eignung nicht unterschritten dürfen, ansonsten rutschst du ab in die Nächstmögliche.
Des weiteren : Schauen sie sich mal den Fachdienst seit ca. 2 Jahren an. Da sind fast nur noch Soldaten, die fachnah eingesetzt werden.
Es gab schon einige, die frisch von der Schule kamen und des Test Feldwebel Truppendienst bestanden haben. Bei gleicher Punktzahl ist das wohl richtig bzw. auch beim Psychologen, da jemand mit einer Berufsausbildung meistens schon etwas älter ist. Wenn die Punkte im CAD zb. nicht da sind ist es aber völlig egal, ob mit oder ohne Berufsausbildung.

mailman

Die Bundeswehr muss ihre ZAW Maßnahmen ja auch vollkriegen deswegen werden im FAchdienst auch Bewerber ohen Ausbildung eingstellt, oder mit nicht nutzbarer Ausbildung.

ulli76

Wenn ich´s richtig im Hinterkopf hab, müssen getilgte Vorstrafen nicht angegeben werden. (zu den Ausnahmen dazu gibt es allerdings schon einen ausführlichen Thread)Im Zweifel aber nochmal den WDB fragen bzw. im Fragebogen nachschauen, wie das da formuliert ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau