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Ausnahmegenehmigung für Teilnahme an Auslandseinsatz (Soldatenstatus)

Begonnen von BadNewz, 23. April 2012, 17:44:28

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BadNewz

Hallo Forum,

ich habe eine Frage und würde mir da gerne etwas Rat einholen.

Ich bin Beamter in der Bundeswehrverwaltung und habe mich freiwillig für einen Auslandseinsatz (KFOR) gemeldet. Daraufhin musste ich mich erneut mustern lassen, um meine Auslandsverwendungsfähigkeit feststellen zu lassen. Hierbei wurde mir natürlich meine damalige T5 erneut zum Verhängnis. Es hies wieder ab zum Facharzt, der allerdings KEINERLEI gesundheitliche Bedenken hatte und dies auch bescheinigte. Der Facharztbericht ging nun zurück ans KWEA, mit dem Ergebnis das ich trotzdem weiterhin T5 bin. Gut, muss ich akzeptieren, die Ärzte haben dafür natürlich Vorschriften.

Die Arzthelferin deutete allerdings etwas von einer Ausnahmegenehmigung an.

Kann mir jemand von euch erklären, was es damit auf sich hat ? Lohnt es sich den Weg hierüber zu gehen ? Eine T5 bekommt man natürlich nicht ohne Grund klar, jedoch stützen sich meine Hoffnungen auf den Facharztbericht, der ja positiv ausfiel. Würde mich gerne einfach mal unverbindlich informieren, bevor ich bei der WBV anrufe.

Vielen Dank.

Tommie

Prinzipiell sind die Tauglichkeit (für den Dienst als Soldat!) und die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit erstmal zwei Paar Stiefel. Das KWEA stellt bei der Musterung lediglich eine generelle Auslandsdienstverwendungsfähigkeit fest, die vor jedem Auslandseinsatz erneut durch ein BA 90/5 auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit bestätigt werden muss! Und glaube mir, ich weiß wovon ich spreche, ich habe das (BA 90/5) vor wenigen Wochen erst hinter mich gebracht!

Und so lange es so ist, dass Du mit "T 5" als untauglich eingestuft bist, brauchst Du auch gar nicht nach einer Sondergenhemigung für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit fragen, weil Du für den Dienst als Soldat nicht geeignet ("T 5") bist. Wenn Du auch nur "als Reservist verwendungsfähig" ("T 6") wärst, könnte man für den konkreten Dienstposten, den Du im Einsatz besetzen sollst auf eine Ausnahmegenehmigung bezüglich "entschärfter" Richtlinien für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit nachfragen. Bei der jetztigen Situation ist das allerdings ... für die Füße ;) !

BadNewz

hallo,

ja sowas in die richtung dachte ich mir auch mit T5. danke für die schnelle antwort.

Tommie

Es entziehst sich allerdings meiner Kenntnis, ob es auch eine Ausnahmegenehmigung gibt, um von "T 5" auf "T 6" zu kommen. Da solltest Du vielleicht noch einmal nachhaken! Aber die nächste Ausnahmegenehmigung bräuchtest Du dann für die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit!

Und bei der Absicherungsmentalität unserer Reichsbedenkenträger ist es mehr als unwahrscheinlich, das dafür jemand den ... hin hält ;) !

ulli76

Worum ging es denn bei dem "Gebrechen"?

Bei einer Ausnahmegenehmigung geht es drum, dass man trotz Untauglichkeit nach Abwägung aller Umstände(wie sieht der konkrete Dienstposten aus, kann der Soldat den körperlichen Mangel durch Erfahrung wett machen, wie dringend wird er gebraucht) in den Einsatz kann.
Aber du bräuchtest sogar ne Ausnahmegenehmigung um überhaupt in den Soldatenstatus zu kommen. Die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit ist dann die nächste Stufe.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Zitatwie sieht der konkrete Dienstposten aus, kann der Soldat den körperlichen Mangel durch Erfahrung wett machen, wie dringend wird er gebraucht

... die "Möglichkeit" Erfahrung entfällt natürlich bei einem Ungedienten.

ulli76

Genau das ist aber einer der Hauptpunkte.
Ist übrigens der Tip an die Soldaten und auch Chefs: Schreibt das -falls zutreffend- so in die Anträge/Stellungnahmen mit rein.

Ein anderes Argument ist, wenn der Soldat auf dem Einsatzdienstposten im wesentlichen die gleichen Belastungen wie auf seinem Inlands-DP hat.(z.B. Stabsdienstposten- vor allem KFOR)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

@ F_K ich gehe davon aus, dass er Erfahrung hat da er schreibt: "Ich bin Beamter in der Bundeswehrverwaltung und habe mich freiwillig für einen Auslandseinsatz (KFOR) gemeldet."
Von daher liegt für mich die Vermutung nahe, dass er halt in den niedrigsten Dienstgrad eingestuft wird welcher seiner Besoldungsgruppe entspricht und ansonsten genau das gleiche wie in Deutschland macht.
Aus diesem Grund kann ich mich den Ausführungen von Ulli76 nur anschließen. Es ist die Frage ob
A. der Bedarf da ist bzw. die Stelle anderweitig kompensiert werden kann
B. er den vorgesehenen Dienstposten ohne Einschränkung ausführen kann
C. sicherzustellen ist, dass benötigte Mittel immer verfügbar sind wenn er diese benötigt
usw.
wie gesagt das ist alles eine Einzelfallentscheidung und der Dreh und Angelpunkt ist der Bedarf Seitens der Bundeswehr.

Tommie

Vollkommener MUMPITZ, Schamane!

Beamte und Angestellte der Wehrverwaltung gehen im Soldatenstatus in einen Einsatz, wenn sie wehrdienstfähig und auslandsdienstverwendungsfähig sind! Ist eines davon nicht gegeben, gehen sie eben nicht! Und mit einem "T 5" in der Tasche ist schon mal die Wehrdienstfähigkeit nicht gegeben, so dass wir an der Stelle nicht weiter diskutieren müssen, egal was er wo machen soll!

BadNewz

hallo,

das gebrechen hat was mit dem herz zu tun. ich denke daher auch null spielraum beim tauglichkeitsgrad trotz unbedenklichkeit vom facharzt.
eine begründung warum gerade ich dort auf einen dienstposten soll, wäre nicht zu bekommen (mittlerer dienst, vergleichbar oberfeldwebel), also quasi eine wald und wiesen verwendung.

ulli76

Hast der Kardiologe eine Unbedenklichkeit im Sinne von "war mal da und ist jetz vollkommen ausgeheilt" oder im Sinne von "ist zwar da, macht aber keinen Ärger" geäußert.

Grad bei Herzgeschichten, geht die Gradation ziemlich schnell hoch.
Das hat auch nix mit Fitness zu tun. Kenn nen Triathleten, der regelmäßig auf Ironman-Wettkämpfe geht und der wegen einer einmalig aufgetretener Rhythmusstörung ne VIer-Gradation bekommen hatte und somit keine Tauglichkeiten mehr. Derjenige hatte übrigens keinerlei Einschränkungen für den Dienstposten im Inland.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BadNewz

bei mir ist es "ist zwar da, macht aber keinen ärger"

ne im inland ist ja alles bestens, bin ja auch problemlos BAL geworden.

ja, ich mache viel vereinssport, daher wunderte mich das alles etwas, da passt dein beispiel natürlich sehr gut.

BadNewz

es gibt etwas neues.

habe nochmal mit der musterungsärztin gesprochen. sie erklärte mir die zusammenhänge und schlug von sich aus den weg einer ausnahmegenehmigung vor. solche genehmigungen lassen sich im einzelfall nach abwägung erteilen, falls ich unbedingt auf einem posten gebraucht werde. daraufhin rief ich den sachbearbeiter der zuständigen wbv an. er prüfte meine bewerbung noch einmal unabhängig von meinen verwendungswünchen und stellte den hohen SLP fest. er stellt nun einen antrag auf ausnahmegenehmigung, da er mich für den posten "geschäftszimmer sprachendienst" einplanen möchte. jetzt heist es erstmal abwarten, wie entschieden wird.

F_K

Fragen:
- Welche Sprache mit welchem SLP?

Zitat...wbv ... da er mich für den posten "geschäftszimmer sprachendienst" einplanen möchte.

Die WBV plant NIEMANDEN ein - dies ist Sache der Bundeswehr.

"Geschäftszimmersoldaten" benötigen in der Regel eben keinen besonderen SLP - denn es ist ein Geschäftszimmer. Übersetzer benötigen einen SLP (das GeZi arbeitet diesen ggf. zu).

- Ist dort also ggf. etwas falsch verstanden worden (auf Seiten WBV bzw. TE)?

KlausP

Es gibt Posten bei besonderen Auslandsverwendungen, die sind durch Personal der Bundeswehrverwaltung zu besetzen. Diese besetzt durchaus die WBV als personalbearbeitende Stelle. Also eventuell mal einfach ...

Und jetzt ist das Thema für mich durch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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