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Vorstrafen

Begonnen von Borat, 22. April 2012, 16:17:20

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Borat

Zitat von: Coldeye am 22. April 2012, 21:19:51
ZitatPraktisch :D Dann hat sich das ja erledigt, da ich schon auf die 25 zusteuer  ;D

Tut mir leid, aber *seufz*  ::)

Willst du mir damit vielleicht etwas sagen?

Coldeye

#46
ZitatAlso Ihre Preisfragen dürfen sie sich gerne selbst stellen  ;)

Ja aber da gewinn ich doch gar nix... 8)

ZitatUnd man weiß sehr wohl, dass es bestimmte Punktzahlen im Test gibt die für die gewünschte Eignung nicht unterschritten dürfen, ansonsten rutschst du ab in die Nächstmögliche.

Ich hab mich auch eher auf Ihr Argument bezogen, dass man für den TrD im Gegensatz zum FD eine "super berufliche Qualifikation" braucht ;). Denn nicht anders lautete die Aussage.

Ach ja: Ich glaube Ihnen das mit dem CAD schon (klingt logisch), aber können Sie mir bitte sagen, woher Sie das wissen?

ZitatDes weiteren : Schauen sie sich mal den Fachdienst seit ca. 2 Jahren an. Da sind fast nur noch Soldaten, die fachnah eingesetzt werden.

Betonung auf "fast".

Edit:
ZitatWillst du mir damit vielleicht etwas sagen?

Lesen Sie sich doch bitte einfach mal den letzten Post durch, in den ich so viel Mühe und Liebe gesteckt habe...

KlausP

Könnt ihr beiden jungen Sprutze mir mal verklickern, was eure Preisfragerei mit dem Thema "Vorstrafen" zu tun hat? Danke!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Cpt. Price

Zitat von: boxenmax2000 am 22. April 2012, 21:21:28
Also Ihre Preisfragen dürfen sie sich gerne selbst stellen  ;)
Und man weiß sehr wohl, dass es bestimmte Punktzahlen im Test gibt die für die gewünschte Eignung nicht unterschritten dürfen, ansonsten rutschst du ab in die Nächstmögliche.
Des weiteren : Schauen sie sich mal den Fachdienst seit ca. 2 Jahren an. Da sind fast nur noch Soldaten, die fachnah eingesetzt werden.
Es gab schon einige, die frisch von der Schule kamen und des Test Feldwebel Truppendienst bestanden haben. Bei gleicher Punktzahl ist das wohl richtig bzw. auch beim Psychologen, da jemand mit einer Berufsausbildung meistens schon etwas älter ist. Wenn die Punkte im CAD zb. nicht da sind ist es aber völlig egal, ob mit oder ohne Berufsausbildung.

Beim Truppendienst kommt es auch darauf an, ob man schon Führungserfahrung hat. In ner Ausbildung lernt man auch soziale aspekte, hat mehr verantwortung als in der Schule und ist somit für eine Führungsposition besser geeignet.
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

grancan

Wie siehts eigentlich mit einem Führerscheindelikt aus.

Fahren unter Alkoholeinfluß zählt ab nem gewissem Maß als Straftat. Wo wird sowas eingetragen?

KlausP

Unter Umständen im Bundeszentralregister. Mal nach "Bundeszentralregistergesetz" googeln.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

boxenmax2000

Ja, ok KlausP. Wir wollten uns auch mal ein bisschen rangeln.  ;)

Kommen wir zurück zum Thema. Wenn der Delikt als Straftat gewertet wurde steht es auch drin soweit ich weiß.

wolverine

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Arminius1905

Der Sachlichkeit halber gilt es drauf hinzuweisen das die sog. Sozialstunden zwar im BZRG vermerkt sind, jedoch nur im Erziehungsregister!

Hier hat die Bundeswehr (Als Behörde des Bundesministeriums der Verteidigung) KEINEN zugriff drauf, nicht einmal der MAD bei einer Sicherheitsüberprüfung!

Es gilt jedoch immer der gute alte Satz: Ehrlichkeit währst am längsten!!!!

Gruß

F_K

ZitatKEINEN zugriff drauf, nicht einmal der MAD bei einer Sicherheitsüberprüfung!

Quelle?

Der MAD fragt bei einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung nicht nur alle Polizeidienststellen der Wohnorte ab, sondern auch das MISTRA / StA Verfahrensverzeichnis.
Dort sind in jedem Fall Hinweise auf die Anzeige / das Gerichtsverfahren zu finden - insoweit ist diese Aussage einfach sachlich falsch.
(Die BZR Auszüge der StA sind übrigens "vollständig" - inklusiver aller Anzeigen, der Dinge im Erziehungsregister, der eingestellten Verfahren ....).

Arminius1905

Das ist Richtig.
DIe 5-Jahre Frist in den Computern der Polizei bleibt natürlich weiterhin bestehen, deswegen werden diese auch abgefragt.

Hier eine Quelle:
http://www.juraforum.de/gesetze/bzrg/61-auskunft-aus-dem-erziehungsregister

Der §61 ist EINDEUTIG!

Keine Bundesbehörde hat das Recht diesen einzusehen weil eben nicht in Absatz 1 genannt.

Auch der MAD (Als Behörde des Bundesministeriums der Verteidigung) ist an Recht und Gesetz gebunden!

F_K

@ Arminius:

§41 BZRG hast Du aber auch gelesen?

Die einfache Aussage, Jugendstrafen wären in einer Auskunft an die Bw (als oberste Bundesbehörde) nicht enthalten, ist so falsch.

Denke einfach mal mit "gesundem Menschenverstand" nach (OK, in der Juristerei nicht immer zielführend) - die meisten / viele Bewerber sind unter 21 Jahre alt, in aller Regel (wenn verurteilt) also nach Jugendrecht - da würde die Bw nie Auskunft drüber erhalten - dies ist nicht zielführend - deshalb erhält die Bw als oberste Bundesbehörde eine UNBESCHRÄNKTE Auskunft - dieser Auskunft stimmt der Bewerber SCHRIFTLICH zu - damit ist dann in jedem Fall alles enthalten, 41 hin oder her.

Arminius1905

Pardon, § 41 bezieht sich auf nicht auf den ERZIEHUNGSREGISTER welcher ein Sonderteil des BZRG darstellt.

Sozialstunden also Erziehungsmaßregeln nach § 9 JGG sind eben nicht in den BZRG einzutragen sondern in den Erziehungsregister.

Ist auch so ziemlich das Einzige was in diesen eingetragen wird.

Restliche Jugendstrafen (worunter natürlich alles Zählen kann vom Wochenendarest über Tagessatz Geldstrafen bishin zu Bewährungsstrafen) also im Prinzip alles was das Jugendstrafrecht ermöglicht werden in den BZRG eingetragen.

Sozialstunden aber eben nicht. (und von diesen sprachen wir ja aussschließlich)
Und das hat genau diesen Zweck, das sind keine großen Delikte, zudem noch im Jungen Alter.
Der Gesetzgeber hat den §61 bewusst formuliert.


Arminius1905

Zu der Unterschrift noch etwas:

Eine Einsichtnahme die nicht der Strafverfolgung wegen notwendig ist, darf natürlich nur mit Eiwilligung geschehen!
Deshalb das Autogramm.

Ich kann mit meiner Unterschrift zudem keine Gesetze außer Kraft setzen! ;)

F_K

ZitatIch kann mit meiner Unterschrift zudem keine Gesetze außer Kraft setzen!

Die betroffene Person kann aber, und dies sieht das Gesetz ausdrücklich vor, eine vollständige Auskunft anfordern.

Damit erhält die Bundeswehr, nach Unterschrift, eine vollständige Auskunft.

Schaue selber mal nach, was für Straftaten im Jugendstrafrecht manchmal mit Sozialstunden "bestraft" werden - da ist von Brandstiftung bis gemeinschaftliche KV alles mit dabei ...

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