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Gelöbnis und Pflichten?

Begonnen von Neuling-1, 01. Mai 2012, 14:41:58

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KlausP

Das hat aber nichts mit "Gelöbnis leisten - ja oder nein" zu tun sondern mit den Verpflichtungen aus Soldaten- und Wehrpflichtgesetz. (Gedienter) Reservist wird man auch, wenn man als FWDL einen Tag vor dem "Feierlichen Gelöbnis" entlassen wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Neuling-1

Vielen Dank für diese ausführliche und informative Antwort! :)


Aber das heißt dann, dass das Gelöbnis damit gar nichts zu tun hat, also das geloben wie schon erwähnt nur ein Symbolischer Akt ist und keine weiteren Verpflichtungen als die schon genannten mit sich bringt?

mailman

Das Gelöbnis ist keineswegs ein symbolischer Akt!

Schamane

@ Neuling-1 der Eid / Gelöbnis stellt bei einem Staatsbürger eine Bekräftigung einer bestehenden Verpflichtung dar.
Sollten sie jetzt beschließen, dass es in den USA schöner ist und sie wandern aus und ehelichen eine Amerikanerin und ihnen wird die US - Staatsbürgerschaft verliehen dann vergessen sie alles was sie hier zum Thema Eid gelesen haben.
Denn in anderen Staaten wird dem Eid richtiger Weise eine wesentlich größere Bedeutung beigemessen und nicht nach Fontanes Schloß Eger
"Eid und Treue brechen, Taten wir's allein?"
Ansonsten kann sich ja wen es interessiert sich einmal mit dem Unterschied zwischen dem Amtseid des deutschen Präsidenten und dem US - Präsidenten befassen und der liegt nicht nur im Wortlaut! Kleiner Hinweis es hat etwas mit der strafrechtlichen Bewertung des Eides zutun.

Andi

Das Ablegen des Gelöbnises hat keinerlei rechtliche Relevanz - außer, dass das Ablegen des Gelöbnisses oder des Eides gesetzlich vorgeschrieben sind. Nur das Verweigern des Gelöbnisses hat eine Relevanz dahingehend, dass der Soldat nicht mehr befördert wird.

Rechte und Pflichten des Soldaten ergeben sich ausschließlich aus dem Soldatengesetz, Rechte und Pflichten der Bundesbürger (und dazu zählen auch alle ehemaligen Soldaten der Bundeswehr) ergeben sich aus dem Grundgesetz und den Gesetzen des Bundes und der Länder. In diesem Fall lohnt ein Blick ins Wehrpflichtgesetz

Gruß Andi
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Shurtugal

Zitat von: Andi am 02. Mai 2012, 11:06:40
...
Nur das Verweigern des Gelöbnisses hat eine Relevanz dahingehend, dass der Soldat nicht mehr befördert wird.
...

Frage dazu:
was ist wenn ich zum Zeitpunkt des Gelöbnisses KzH bin, kann ich das nach holen oder werde ich die 4 jahre dann als Schütze verbringen?

KlausP

#21
Als SaZ leisten Sie kein Gelöbnis sondern Sie werden vereidigt. Das erfolgt in der Regel sofort im Anschluß an die Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ (Ernenung). Diese soll inerhalb der ersten 4 Werktage nach dem Dienstantritt erfolgen. Den Eid nimmt Ihnen der Kommandeur meist in seinem Dienstzimmer oder in einem anderen Raum ab. Wenn sich ein SaZ weigert, den Eid zu leisten, wird er umgehend entlassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Andi, verkürzt haben Sie es richtig dargestellt: Die Rechte und Pflichten des Soldaten ergeben sich aus dem Soldatengesetz: Allerdings schließen diese die (eingeschränkten) Rechte und Pflichten jedes Bundesbürgers aus anderen Gesetzen, Verordnungen etc. mit ein! Und natürlich auch die Rechte und Pflichten, die sich aus den militärischen Vorschriften, Erlassen etc. ergeben.

Und, ja, der Eid eines SaZ entfaltet sehr wohl eine rechtliche Relevanz: Unmittelbar die, die KlausP zuvor aufgeführt hat für den Fall, dass ein SaZ das Ablegen des Eides verweigert: da ist nix mit "nur nicht Befördern", sondern der ist sofort zu entlassen. Aber auch indirekt durch das Bekräftigen des besonderen Treueverhältnisses, das einen Soldaten (SaZ/BS) zu einem sog. "Amtsträger" macht, für den in Gerichtsverfahren u.U. strengere Maßstäbe angelegt werden können.

kuki

erstma respekt, das is ein wirklich interessanter thread..
ich hätte gern gewusst wann genau das gelöbnis statt findet. Meine Freunde hatten gesagt *am ende der AGA*
im Internet steht mittendrin, hängt das jetz von der Kaserne ab? oder is des ein festgelegter termin?

BulleMölders

Ist in den Kasernen unterschiedlich.

gesendet mit tapatalk 2

InstUffzSEAKlima

Die zeitliche Lage des Gelöbnisses richtet sich oft auch nach den Rahmenbedingungen, da teilweise größere "Events" daraus gemacht werden, die Soldaten mehrerer STo zusammenfassen. Sowas wird dann meist auch nicht in Kasernen, sondern auf öffentlichen Plätzen veranstaltet und teilweise mit lokaler oder überregionaler Prominenz begleitet, z.B. Landrat, Ministerpräsident des jeweil. Bundeslandes oder wer auch immer und einem HMK. In solchen Fällen ist es natürlich ein größerer Aufwand, der auch mehr Vorüben erfordert als ein kleines Gelöbnis auf dem Explatz ohne viel Zinnober.

kuki