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Fragen zur Tauglichkeitsuntersuchung bei Dienstantritt und OA-Btl.

Begonnen von Aliki, 26. April 2012, 12:47:42

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Aliki

Hallo zusammen,

ich habe jetzt in Köln beim ärztlichen Dienst angerufen und die Ärztin meinte zu mir, dass die Untersuchung in München bestimmt richtig gewesen sei, eine Kontrolle des Ergebnisses nicht nötig und auch nicht machbar sei.
Der frühstmögliche Termin an dem ich erfahren kann, wieso ich diesen Ausschluss bekam wäre der Dienstantritt.

Echt Super -_-

ulli76

Hat sie dir denn wenigstens gesagt, welches "Gebrechen" für den Ausschluss verantwortlich ist.

Es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass dieses Gebrechen gar nicht besteht, sondern einfach nur ein Versehen besteht (soll schon einige Soldaten gegeben haben, denen irgendwelche Finger oder Zehen gefehlt haben sollen, einfach weil sich jemand mit der GZ vertan hat.).
Genau das wäre ja eine Grundlage für einen offiziellen Widerspruch gegen das Ergebnis.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ERF

Zitat von: wolverine am 26. April 2012, 14:04:05
Widerspruch gegen das Musterungsergebnis ist nur dann erfolgversprechend wenn formelle Fehler im Musterungsprozess vorliegen (und beweisbar sind!). Allein gegen das Ergebnis ist es aussichtslos, da genau das das ärztliche Ermessen ist und das ist nicht justitiabel.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Bei meiner Musterung ist mir die Untauglichkeit für meine Wunschverwendung GebJg attestiert worden wegen Plattfüßen. Da ich noch nie in meinem Leben Probleme mit meinen Füßen hatte und sehr gerne Bergsteige, habe ich dagegen Widerspruch eingereicht und bin - nach einer erneuten Musterung, Sinnhaftigkeit hin oder her - an einen Facharzt der Bw verwiesen worden (in diesem Fall ein Orthopäde). Der hat mir schließlich mit einem "Ach, da ist alles in Ordnung!" die Verwendbarkeit für GebJg bescheinigt und an das zuständige KWEA geschickt.

Paramedic

Das sind aber Ausnahmen, die man schlecht verallgemeinern kann.

Ggfs. kommen mal Messfehler vor, aber wenn der Musterungsarzt nein sagt, dann hat das auch handfeste Gründe.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Cpt. Price

Zitat von: ERF am 03. Mai 2012, 19:01:21
Zitat von: wolverine am 26. April 2012, 14:04:05
Widerspruch gegen das Musterungsergebnis ist nur dann erfolgversprechend wenn formelle Fehler im Musterungsprozess vorliegen (und beweisbar sind!). Allein gegen das Ergebnis ist es aussichtslos, da genau das das ärztliche Ermessen ist und das ist nicht justitiabel.
Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Bei meiner Musterung ist mir die Untauglichkeit für meine Wunschverwendung GebJg attestiert worden wegen Plattfüßen. Da ich noch nie in meinem Leben Probleme mit meinen Füßen hatte und sehr gerne Bergsteige, habe ich dagegen Widerspruch eingereicht und bin - nach einer erneuten Musterung, Sinnhaftigkeit hin oder her - an einen Facharzt der Bw verwiesen worden (in diesem Fall ein Orthopäde). Der hat mir schließlich mit einem "Ach, da ist alles in Ordnung!" die Verwendbarkeit für GebJg bescheinigt und an das zuständige KWEA geschickt.

Wieso müssen mich hier alle neidisch machen?  :o
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."

ulli76

Aber genau das ist der richtige Weg:
Herausfinden, wo das Problem liegt.
Überlegen, ob die Diagnose stimmen könnte oder nicht und
wenn man denkt, dass der Musterungsarzt falsch gelegen hat, Widerspruch einlegen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Aliki

Hallo Ulli,

leider überhaupt nicht, da die ärztlichen Unterlagen angeblich schon in Hammelburg seien.
(Und das, obwohl ich die Einstellungsunterlagen noch nicht einmal zurückgesendet habe, geschweige denn die Aufforderung zum DA eingetroffen ist.) Sie meinte nur, dass das schon alles so seine Richtigkeit hat, dort auch nichts anderes gemacht wird und Fehler kann keiner passiert sein, weil die ja auch nach den Vorgaben der OPZ prüfen.
Auf die Frage wie ich erfahre woran es liegt, kam dass mir das vll irgendwann mal jemand nach DA sagen könnte..
Ich komm mir mittlerweile echt verarscht vor :(

Zitat von: ulli76 am 02. Mai 2012, 13:34:29
Hat sie dir denn wenigstens gesagt, welches "Gebrechen" für den Ausschluss verantwortlich ist.

Es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass dieses Gebrechen gar nicht besteht, sondern einfach nur ein Versehen besteht (soll schon einige Soldaten gegeben haben, denen irgendwelche Finger oder Zehen gefehlt haben sollen, einfach weil sich jemand mit der GZ vertan hat.).
Genau das wäre ja eine Grundlage für einen offiziellen Widerspruch gegen das Ergebnis.

Aliki


F_K

Ja. Lerne GEDULD.

(es kommt eh die GEMEINSAME Ausbildung, dann Studium - erst danach, in einigen Jahren, wird die Truppengattung relevant).

wolverine

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F_K

@ wolverine:

... dann muss er neben der GEDULD halt noch das ISSO lernen - wenn er Dienstantritt 1. 7. hat, ist der  Drops eh gelutscht ...

Aliki

Gut, bis zum Dienstantritt kann ich nix mehr ändern.
Aber, wie verhalte ich mich nach Dienstantritt? Ich möchte das nur nicht unversucht lassen.
Ist so ein Truppengattungswechsel innerhalb der Infanterie nach/inkl. ,,Neumusterung'' grundsätzlich möglich ?
Oder wird i.d.R. gesagt, du bist jetzt Jäger, also bleibst du das auch, egal was du willst.
Besteht da überhaupt eine Chance?

F_K

ZitatOder wird i.d.R. gesagt, du bist jetzt Jäger, also bleibst du das auch, egal was du willst.

Erstmal bist Du SaZ - und wirst da EINGESETZT, wo der Dienstherr Bedarf hat. Dies ist offensichtlich bei den Jägern.
Selbstverständlich kannst Du (Eignung vorausgesetzt) einen Versetzungsantrag stellen.

ZitatBesteht da überhaupt eine Chance?

Chancen gibt es immer - ich würde diese als gering einschätzen.

Später, als Offizier, sollte ein Wechsel unproblematischer sein (Eignung vorausgesetzt).

wolverine

Zitat von: F_K am 06. Mai 2012, 19:31:06
... dann muss er neben der GEDULD halt noch das ISSO lernen - wenn er Dienstantritt 1. 7. hat, ist der  Drops eh gelutscht ...
Das habe ich schon auf Seite 1 geschrieben (zumindest auslegungsfähig); wird nicht wirklich akzeptiert.
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miguhamburg1

F_K: Mit einem Versetzungsantrag kommt er nicht weiter, denn er bliebe ja im selben OABtl.

Richtig wäre vielmehr, bei der Einstellungsuntersuchung den Truppenarzt auf den Sachverhalt anzusprechen und um Abklärung zu bitten, da er die Truppengattung wechseln möchte. Wenn dann der Verwendungsausschluss aufgehoben ist, müsste er einen Antrag auf Truppengattungswechsel an das PersAmt stellen und auf den Dienstweg bringen. Das kann er aber auch schon bei seinem KpChef avisieren, damit der gedanklich darauf vorbereitet ist.

Da in den ersten Monaten die Ausbildung der OA/ROA identisch ist, entstehen dem Fragensteller keine Nachteile

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