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Neue Bundeswehrreisetickets?

Begonnen von Bunnychecker, 03. Dezember 2008, 18:17:53

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Bunnychecker

Ich war mal Wehrdienstleistender für 15Monate, habe aber verkürzt auf 12 Monate. Komischerweise wurde mir mein Bundeswehrreiseticket für die deutsche Bahn nicht abgenommen und das habe ich vor kurzem in meinem Schrank wiedergefunden. Erst wollte ich es weghauen, habe es dann aber doch in meinem Portmonaie gelassen, falls ich mal mit dem Zug fahren sollte. Jedenfalls hatte ich heute den Bus verpasst und bin mit dem Zug nach Hause gefahren. Ist eine Fahrstrecke von 3 Minuten, jedoch wurde ich in diesen 3 Minuten kontrolliert und hatte natürlich keine Fahrkarte und zog unüberlegt mein Bundeswehrticket. Keine Gute Wahl, denn der Schaffner wollte auch noch meinen Truppenausweis, den ich natürlich nicht mehr hatte. Nun bin ich in die Falle getappt und habe gemeint, ich hätte ihn vergessen und sagte kurzerhand, sie können aber meinen Personalausweis sehen. Den nahm er dann auch so gleich und schrieb sich all meine Daten auf und er steckte das Ticket ein und meinte mir würde ein Rechnung geschrieben. Da war ich natürlich erstmal geschockt und bin erstmal unüberlegt nach draußen gegangen, weil der Zug auch mittlerweile schon zum Stehen gekommen ist. Nun frage ich mich, gibt es neue Bundeswehrtickets oder wieso hat der das Einziehen dürfen? Wenn ich wirklich noch Soldat gewesen wäre, wie sollte ich denn dann wieder zur Kaserne kommen? Und was wird mich erwarten? Klar war ne dumme Entscheidung von mir, aber im Nachhinein ist man immer schlauer :(

Gruß Bunnychecker

Andi

1) Hast du zwei Straftaten begangen: § 263 StGB Betrug durch die unbefugte Nutzung des Bahnberechtigungsausweises und § 265a StGB Erschleichen von Leistungen durch das vorsätzliche Schwarzfahren.
2) Auf jedem Bahnberechtigungsausweis steht nicht nur eine zeitliche und räumliche Gültigkeit, sondern auch der Passus, dass er nur im Zusammenhang mit dem Truppenausweis gültig ist. Was da jetzt alles nicht gestimmt hat wird dir hier wohl keiner sagen können.

Du solltest dich aber auf ein Strafverfahren einstellen, das auf Grund des Betrugsversuches mutmaßlich nicht eingestellt wird.

Gruß Andi
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Bunnychecker

Demnach muss ich mit Anzeige wegen Betruges und einer Geldstrafe rechnen? Wie hoch würde diese ausfallen?

wolverine

Das Strafmaß wird individuell nach persönlicher Schuld bestimmt. Dazu müsste man Sie persönlich, Ihren BZR-Auszug und die Tatumstände kennen. Es geht von Einstellung wegen geringer Schuld bis zum gestzlichen Höchstmaß - und das könnte auch eine Freiheitsstrafe sein!
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Bunnychecker

Aber mal eine andere Frage, darf denn der Schaffner dieses Ticket einfach so einziehen? Zumal es ja noch gültig war und ich, wenn ich denn wieder in die Kaserne wöllte, das Ticket gebraucht hätte. Ich habe auch keinerlei Andeutungen gemacht, dass ich kein Bundeswehrsoldat mehr bin. Er meinte nur, dass das Ticket ohne Truppenausweis nicht gültig sei. Daraufhin sagte er, ich müsse den Truppenausweis nachreichen. Danach habe ich gefragt ob nicht auch mein Personalausweis als Identitätsnachweis reichen würde. Da nahm er meinen Personalausweis notierte sich irgendetwas und gab mir nur noch meinen Personalausweis zurück, die Fahrberechtigung behielt er, obwohl am Anfang nur von einem Nachreichen die Rede war?!

Andi

Zitat von: Bunnychecker am 04. Dezember 2008, 17:29:26
Aber mal eine andere Frage, darf denn der Schaffner dieses Ticket einfach so einziehen?

Der Bahnberechtigungsausweis ist ein Fahrschein der Deutschen Bahn, der von der Bundeswehr nach vertraglich festgelegten Voraussetzungen ausgegeben wird. Ja, der Schaffner darf den Bahnberechtigungsausweis einziehen, in diesem Fall ist er zudem noch Beweismaterial in einer Strafsache.

ZitatZumal es ja noch gültig war

Was war an meiner obigen Auskunft nicht zu verstehen? Der Bahnberechtigungsausweis ist nur in Verbindung mit einem Truppenausweis gültig. Du bist weder Soldat, noch hast du (dementsprechend) einen Truppenausweis, dementsprechend ist der bahnberechtigungsausweis nicht mehr gültig, auch wenn du dem Schaffner unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weißmachen wolltest er wäre noch gültig.

Zitatund ich, wenn ich denn wieder in die Kaserne wöllte, das Ticket gebraucht hätte.

Gelitten, aber du bist ja kein Soldat, von daher stellt sich die Frage gar nicht.

ZitatIch habe auch keinerlei Andeutungen gemacht, dass ich kein Bundeswehrsoldat mehr bin.

Sei froh, sonst hätten wir gleich die nächste Straftat.

ZitatEr meinte nur, dass das Ticket ohne Truppenausweis nicht gültig sei.

Eben... ???

ZitatDaraufhin sagte er, ich müsse den Truppenausweis nachreichen. Danach habe ich gefragt ob nicht auch mein Personalausweis als Identitätsnachweis reichen würde. Da nahm er meinen Personalausweis notierte sich irgendetwas und gab mir nur noch meinen Personalausweis zurück, die Fahrberechtigung behielt er, obwohl am Anfang nur von einem Nachreichen die Rede war?!

Wo ist denn jetzt das Problem? Die Sache wird geprüft, die Prüfung wird ergeben, dass du mehrfach gelogen und zwei Straftaten begangen hast. Kommt öfter vor und der Abgleich der aufgenommenen Personalien mit der Personaldatenbank der Bundeswehr dauert vielleicht zwei Minuten. Alles was dann wieder nervigen Schreibkram darstellt ist die Anzeige, aber es gibt halt nicht nur die Kür, sondern auch die Pflicht. ;)
Alles schon mal dagewesen, vom gefälschten Bahnberechtigungsausweis als Farbkopie oder sogar auf einem echten Formular hatte ich alles schon in der Hand. Dürfte relativ zügig nen Strafbefehl geben und damit wars das.

Gruß Andi
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Spike486

Guten Abend...
Habe im Netz bereits überall nach ähnlichen Themen gesucht,habe aber leider nichts gefunden.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Und zwar...

Es geht um 2 Soldaten (Ich nenne sie jetzt einfach mal Adam und Harald) die darin verwickelt sind...

Adam hat unter anderem zugriff auf Bahnberechtigungsausweise usw.
Harald hat sich einen davon ausstellen lassen.

Adam ist seit einiger Zeit bereits SaZ4 und Harald wurde vor kurzem ebenfalls zum SaZ4 ernannt.

Nun hat Harald von Adam einen Bahnberechtigungsausweis bekommen,der ihm ja eigendlich nicht mehr zusteht.
Harald zahlte Adam für diese nette geste 200 Euro. Die Unterschrift auf dem Berechtigungsausweis will keiner von beiden gesetzt haben.

Nun wurde ich auf Wunsch von den beiden als VP in der Sache beteiligt. Habe auch schon sämtlichen Vorschriften gewällst,was auf die beiden nun zukommen könnte,bzw.wie ich die beiden da eventuell noch mit nem blauen Auge rauskriege.

Auf was ich mich beziehen könnte um die Sache ein wenig zu kompensieren...

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Vielen Dank im vorraus

MkG
VP der Mannschaften

Flexscan

#7
Nette Geste is gut....

Das ist Betrug in meinen Augen, dazu noch Urkundenfälschung und Diebstahl.

Ich würde mal mit meinen laienhaften Kenntnissen sagen da is Entlassung vorprogrammiert.

Dazu kommt noch das Handeln (200 Euro für die nette Geste ^^).

Würde sagen die Karriere der beiden hat sich erledigt als Soldat.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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A-Bomb

Ja Diebstahl, Urkundenfälschung, Hehlerei, Betrug und Erschleichen von Leistungen (u.U.) Und das sind keine Kavaliersdelikte...

Und als Anmerkung: Alle Fahrkarten dürfen eingezogen werden, weil Fahrkarten immer noch Eigentum des jeweiligen Verkehrsunternehmen sind.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

DeltaEcho

ZitatHabe auch schon sämtlichen Vorschriften gewällst,was auf die beiden nun zukommen könnte,bzw.wie ich die beiden da eventuell noch mit nem blauen Auge rauskriege.

Dir ist aber schon bekannt das du vom Chef nur angehört wirst und er dir letzendlich nur das Disziplinarmaß mitteilt, wie die Kameraden aus den Fall rausgehen darauf hast du als VP kaum Einfluss.
Zudem wird der Chef wahrscheinlich in einem solchen nicht alltäglichen Fall den Rechtsberater hinzuziehen und den Fall mit großer Wahrscheinlichkeit § 41 WDO an den Wehrdisziplinaranwalt abgeben, da sein Disziplinarmaß nicht ausreicht.

So kann man im Schnell/Ebert Disziplinarrecht Strafrecht Beschwerderecht 22. Auflage unter  C10 § 58 WDO Anmerkungen nachlesen, dass Betrug zum Nachteil des Dienstherren (Bsp. TG, Umzugskosten) zu einer Dienstgradherabsetzung führt, ein Missbrauch der Dienststellung zu Beförderungsverbot und außerdienstliche geringfügige Eigentums-/Vermögensdelikte bzw. geringfügige Urkundendelikte zu einer Kürzung der Dienstbezüge führen.

Einige der hier aufgezählten Beispiele sollten gar nicht soweit weg sein von dem Tatbestand den du hier geschildert hast.

miguhamburg1

Das mit dem Paragr. 41 WDO, lieber Vorposter, ist allerdings "nur" dann der Fall, wenn der DV eine gerichtliche Diszplinarmaßnahme nach seinen Ermittlungen für notwendig hält. Da hier jedoch Straftaten im Raume stehen, gehe ich von der Notwendigkeit zur Abgabe des Vorfalls an die Staatsanwaltschaft aus.

Spike486

@ DeltaEcho
Danke erstmal für die Antwort...

und ja,mir ist schon klar das ich nur angehört werde aber ich bin bereits seit 5 Jahren VP und konnte schon einigen Leuten aus der Klemme helfen.
Zum Chef hab ich einen guten Draht,der durchaus dazu beitragen könnte den beiden ebenfalls ein wenig zu helfen...
Mir ist auch klar dass das kein Kavaliersdelikt mehr ist.
Ich finde immer irgendeinen Weg, nur dieser Fall ist halt schon ein bisschen heftig.

Die beiden sollen ja nun auch nicht noch dafür belohnt werden,das ist mir auch klar.

Die Person die den Ausweis ausgestellt hat würde alles andere als eine Entlassung annehmen.

Zitat: So kann man im Schnell/Ebert Disziplinarrecht Strafrecht Beschwerderecht 22. Auflage unter  C10 § 58 WDO Anmerkungen nachlesen, dass Betrug zum Nachteil des Dienstherren (Bsp. TG, Umzugskosten) zu einer Dienstgradherabsetzung führt, ein Missbrauch der Dienststellung zu Beförderungsverbot und außerdienstliche geringfügige Eigentums-/Vermögensdelikte bzw. geringfügige Urkundendelikte zu einer Kürzung der Dienstbezüge führen.

Selbst wenn diese sachen alle auf sie zukommen wäre zumindest der Ausweisausgeber noch zufrieden,was er dann natürlich auch sein kann.

MkG xxx


KlausP

#12
Ich sehe bei beiden Beschuldigten, wenn ihnen die entsprechenden Delikte nachgewiesen werden können, eine Entlassung nach § 55 (5) SG durchaus im Bereich des Möglichen, auch ohne, dass da schon vorher Disziplinarmaßnahnen verhängt worden waren. Das Mindeste ist ein "Ausdrücklicher Hinweis" der entsprechenden Entlassungsdienststelle und damit und mit einer hohen Disziplinarmaßnahme (Disziplinarbuße in Höhe eines Monatsgehalts z.B.) würden die Herren noch glimpflich davonkommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: Spike486 am 21. Mai 2012, 19:09:18
Nun wurde ich auf Wunsch von den beiden als VP in der Sache beteiligt. Habe auch schon sämtlichen Vorschriften gewällst,was auf die beiden nun zukommen könnte,bzw.wie ich die beiden da eventuell noch mit nem blauen Auge rauskriege.

Sorry, aber ich glaube du hast dann offenbar fünf Jahre lang ein falsches Verständnis für deine Tätigkeit als VP gehabt. Deine Aufgabe ist es nicht jeden davor zu bewahren ein "blaues Auge" zu bekommen. Du bist vielmehr der Mittler zwischen deiner Wählergruppe und dem Disziplinarvorgesetzten. Und du bist nicht dem einzelnen Soldaten verpflichtet, sondern deiner Wählergruppe. Und deine Wählergruppe benötigt in so einem Fall ein unmissverständliches Zeichen, dass solches kriminelles und grob unkameradschaftliches Verhalten nicht toleriert wird.

Zitat von: Spike486 am 21. Mai 2012, 19:09:18
Auf was ich mich beziehen könnte um die Sache ein wenig zu kompensieren...

Auf gar nichts. Ich an deiner Stelle - und ich war einige Zeit mal an einer solchen Stelle - würde dem Kompaniechef empfehlen die sofortige Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung einzuleiten, um das innere Gefüge der Kompanie und die soldatische Ordnung zu festigen.
Egal mit welchen Winkelzügen du das Verhalten rechtfertigen oder die Auswirkungen abmildern versuchst: Das ist der Sachlage nicht angemessen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Spike486

Zitat von Andy: Deine Aufgabe ist es nicht jeden davor zu bewahren ein "blaues Auge" zu bekommen.

Wer sagte denn dass ich JEDEN davor bewahren will?
Ich habe schon einige Leute gehen sehen,weil sie sch... gebaut haben
Aber meiner Meinung nach hat JEDER Soldat eine zweite chance verdient und in anbetracht das der Soldat
sich einsichtig zeigt und von sich aus dazu bereit wäre einen oder zwei Monate auf sein halbes gehalt zu verzichten UND den entstandenen Schaden begleichen möchte. Er hat sich ja sonst noch nie was zu schulden kommen lassen und erledigt seine Arbeiten
zu voller Zufriedenheit seiner Vorgesetzten (Ich weiss,das ist keine Entschuldigung) Aber ICH muss mich dafür glaube ich nicht rechtfertigen,dass ich mich für einen Soldaten einsetze!!!

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