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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Vorstrafen

Begonnen von Borat, 22. April 2012, 16:17:20

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Terek

Zitat von: F_K am 24. April 2012, 17:58:16
[...] "gesundem Menschenverstand" nach (OK, in der Juristerei nicht immer zielführend)[...]

Diese Ansicht möchte ich hier mal energisch bestreiten. Die "Juristerei" lebt von gesundem Menschenverstand und ist eigentlich die Basis aller Auslegung.

Allerdings hat das der Gesetzgeber dies nicht überall berücksichtigt...(*Schwarzen Peter weiterschieb*)

Arminius1905

Mit den Straftaten die teilweise mit Sozialstunden abgehandelt werden, selbst mit 17-18 noch geb ich dir recht!!

Fakt ist, ob die Bundeswehr, später der MAD oder sonstige Stellen solche Einträge sehen können oder nicht - ich denke wir sind uns einig dass so etwas angegeben werden muss/sollte. Ehrlichkeit währt am längsten und das Gewissen ist (auch wenn es nicht gecheckt wird) rein!

Gruß :P

grancan

Wie läuft das dann eigentlich bei Disziplinarstrafen ab?
Verjähren die irgendwann? Gibts dafür auch ein Punkt auf dem Bewerbungsbogen  ;D


sny

Zitat von: Palix am 22. April 2012, 17:01:47
Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
was du abgeben musstest, ist das sog. kleine führungszeugnis, dort stehen nur aktuelle verurteilungen drin, also straftaten die du begangen hast und die eine veruteilung hat, die über 89tagessetze geht!

das sog. große führzungszeugnis, bekomsmt du und die bundeswehr als papier gar nicht zu gesicht, du hast keinerlei chance das einzusehen, die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid, du selber machst dann aber eine einwilligung, dass die BW das machen darf, indem du ihnen deine bewerbung abgibst!

KlausP

Zitat... die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen , ...

Welches Ordnungsamt? Ihres zu Hause um die Ecke? Mit Sicherheit nicht. Bevor Sie sowas schreiben, sollten Sie sich vielleicht mal im "Bundeszentralregistergesetz" schlau machen.

Zitat... und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid ...

Und damit, ob jemand für die Bundeswehr "tauglich" (in diesem Zusammenhang übrigens ein von Ihnen vollkommen falsch verwendeter Begriff) ist, entscheidet nur die Bundeswehr (in Persona der Rechtsberater am ZNwG) selber und niemand sonst.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

revolvermann

Zitat von: sny am 25. April 2012, 12:43:01
Zitat von: Palix am 22. April 2012, 17:01:47
Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
was du abgeben musstest, ist das sog. kleine führungszeugnis, dort stehen nur aktuelle verurteilungen drin, also straftaten die du begangen hast und die eine veruteilung hat, die über 89tagessetze geht!

das sog. große führzungszeugnis, bekomsmt du und die bundeswehr als papier gar nicht zu gesicht, du hast keinerlei chance das einzusehen, die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid, du selber machst dann aber eine einwilligung, dass die BW das machen darf, indem du ihnen deine bewerbung abgibst!

Moin, das kann ich einfach so nicht stehenlassen:

Es gibt heute das "normale" und das "erweitere" Führungszeugnis. Und ich kann sehr wohl in die Einträge von mir im Bundeszentralregister reinsehen. Und die Bundeswehr auch. Wie soll denn bitte ein/e Angestellte/r beim Ordnungsamt entscheiden ob tauglich oder nicht? Hier müsste es schon klingeln....

Ich mag Wikipedia nur ungern als Quelle angeben, da nicht immer verlässlich, aber was in diesen Link http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis steht deckt sich mit meinem Wissen darüber.

Gruss

Revolvermann

miguhamburg1

@grancan: Disziplinarmaßnahmen außer Förmlichen Anerkennungen werden nach zwei Jahren gelöscht/getilgt.

@ all: Wer Saz werden will, muss zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR erhält. Ohne diese Einwilligung keine Einstellung.

KlausP

Zitat§ 8 Tilgung

(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist.
(2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer Kürzung der Dienstbezüge, nach sieben Jahren zu tilgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme verhängt wird oder mit der Verkündung des ersten Urteils. Wird der Soldat während der Frist wegen einer anderen Tat rechtskräftig bestraft oder wird gegen ihn eine Disziplinarmaßnahme unanfechtbar verhängt, beginnt die Frist von neuem. Für den Beginn der Frist gilt Satz 2. ...

Quelle: WDO http://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

grancan

Oh, ein Kumpel von mir hat ein Diszi in seiner AGA bekommen das war Ende 2004 und hat auch seinen Termin zur Wiedereinstellung jetzt im Mai 2012.
Das ist aber knapp oder sind die 7 Jahre sicher? Er musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.
Sein Wehrdienstberater meinte er bräuchte es nicht angeben.

KlausP

ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.

Unsinn. Das ist eine einfache Disziplinarmaßnahme mit der Bezeichnung "Disziplinarbuße", die wird nach 3 Jahren gelöscht und die spätere Beförderung zum Gefreiten hat damit gar nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

grancan

Der hatte dann die Wahl zwischen 100 € Strafe oder 1 Woche Ausgangsverbot (über Sylvester  ;D).
Zum Gefreiten wurde er glaub ich erst nach 5 Monaten.
Die hatte aber Glück das sie keine Anzeige bekommen hatten, wegen Nötigung.

Paramedic

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.


grancan

Zitat von: KlausP am 26. April 2012, 05:51:17
ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.

Unsinn. Das ist eine einfache Disziplinarmaßnahme mit der Bezeichnung "Disziplinarbuße", die wird nach 3 Jahren gelöscht und die spätere Beförderung zum Gefreiten hat damit gar nichts zu tun.

Also meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren  ;)
Wie viele hier schon sagen "Ehrlich währt am längsten" für die, die mit dem Gedanken spielen was zu verheimlichen.  ;)

KlausP

ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren

Wer hat die denn verhängt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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