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Verweigerung und Sozialstunden

Begonnen von AnimalYay, 26. Juli 2012, 21:43:11

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AnimalYay

Nun ich werde mich da einfach gedulden müssen und hoffen, dass alles klappt. Gibt es das selbe prozedere auch beim fwdl?

KlausP

ZitatDes weiteren habe ich vor 3 Jahren den GWD verweigert, da ich meiner Meinung nach ohne mittlere Reife keine Chance auf eine Anstellung als SAZ hatte.

Haben Sie das eigentlich auch so in Ihrem KDV-Antrag geschrieben oder haben Sie da irgendwelche Gewissensgründe erfunden?

ZitatHauptsache ich habe die Möglichkeit zu dienen.

Haben Sie auf grund Ihrer Anerkennung als KDV Zivildienst geleistet?

Beide Fragen mal interessehalber meinerseits.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AnimalYay

Also ich habe das aus Gewissensgründen verweigert, weil ich damals nicht wusste, wie ich das regeln kann. Ich habe den Zivildienst dann abgeleistet. Ich habe damals gedacht, dass dies kein Problem wäre

schlammtreiber

Da der KDV zurückgezogen ist, stellt er kein Hindernis mehr da.
Man muss es halt gut erklären können im Bewerbungsgespräch.

Die vermeintliche "Vorstrafe" ist meines Erachtens auch kein Problem (entgegen der vorherrschenden Meinung in diesem Thread) da ein paar Sozialstunden vor der Volljährigkeit keine Vorstrafe im Sinne eines Einstellungshindernis darstellen.

Also bewerben und Ergebnis abwarten. Auf bohrende Fragen gefasst machen.
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AnimalYay

Doch also wie erwähnt war das zwischen 16 und 18, also die Beamtenbeleidigung habe ich mit 18 Jahren begangen. Nun ja das war einfach dumm von mir. Aber das beruhigt mich schon sehr was ier geantwortet wurde.

schlammtreiber

Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:52:40
also die Beamtenbeleidigung habe ich mit 18 Jahren begangen. Nun ja das war einfach dumm von mir.

Auch sowas sollte vor 21 kein großes Problem sein. Ich nehme an es wurde noch nach Jugendstrafrecht abgearbeitet.

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AnimalYay

Ja dad wurde es. Es kam zwar zur Gerichtsverhandlung, jedoch wurde ich dann zum Glück nur mit 24 Souialstunden bestraft

schlammtreiber

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AnimalYay


Cpt. Price

Zitat von: AnimalYay am 27. Juli 2012, 08:58:05
Ja dad wurde es. Es kam zwar zur Gerichtsverhandlung, jedoch wurde ich dann zum Glück nur mit 24 Souialstunden bestraft

Tja, so schnell wird man Vater. ;D
Und Gott sprach zu den Steinen: "Steine, wollt ihr Kampfschwimmer werden?" Und die Steine flüsterten erführchtig: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."


alter Geist

Zitat von: ulli76 am 26. Juli 2012, 22:52:11
Da es in deinem Fall vom Rechtsberater geprüft werden muss und die gut zu tun haben, kann das mehrere Monate dauern.
Und ja- es kann passieren, dass du keine Einladung zum ZNwG bekommst.
Warum soll den hier eine Prüfung des Rechtsberaters nötig sein?
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

wolverine

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alter Geist

Nun ich dachte da eine längere Zeit zwischen diesen "Vorfällen" und der Bewerbung liegt sowie das es ja mit Sozialstunden und nicht mit Jugendarest abgegolten wurde, wird das ein wenig flexibler gehandhabt. Das erklärt aber nun auch warum die Mühlen der Bürokratie so langsam drehen.
Nicht immer, aber immer öfter weiß ich wovon ich rede!

Achja, eine gewisse Grundaroganz tut jedem gut!

wolverine

Zitat von: alter Geist am 27. Juli 2012, 11:00:39
da eine längere Zeit zwischen diesen "Vorfällen" und der Bewerbung liegt
Genau das und ob diese Zeit ausreichend ist, bewetet ja der Rechtsberater.
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