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Führerschein

Begonnen von Joker81, 26. August 2011, 22:39:19

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Theodor93

Kleine Frage. Ich bin jetzt fürn B-Anfänger kommandiert, habe aber kein Bock, meine gesamte Ausrüstung mit Bahn dahin zu schleppen. Kann ich auch irgendwas zuhause lassen? Weiß jemand, was dort definitiv nicht benötigt wird?! (Schlafsack? Zeltbahn? Koppel komplett? Helm?)
Spieß meinte nur ich soll ABC-Schutz mitnehmen
Dankeschön

Panzer Hurra

KlausP

Fragen Sie am besten Ihren Kompanietruppführer, der kann Ihnen genau sagen, was Sie alles mitnehmen müssen. Gepäck kann man übrigens über die MatGrp schicken lassen, Ihr NschDstFw kann Ihnen da behilflich sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

So - und was wollen Sie Ihren Vorgesetzten beim Kraftfahrausbildungszentrum sagen, wenn dort irgendetwas von ihrer Bekleidung/persönlichen Ausrüstung fehlt? Etwa als Entschuldiigung "Aber die leute im Bundeswehrforum haben mir geschrieben, ich bräuchte nur meine Badehose mitzunehmen?

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Vorgesetzten. Die können Einblick nehmen, welcher Umfang mitzuführender Bekleidung/Ausrüstung für Ihren Lehrgang befohlen ist - und daran halten Sie sich dann.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: wolverine am 05. September 2011, 16:30:07
Es gab auch damals schon den "B Anfänger" nur wurde der so gut wie nie genehmigt. Ich kenne einen einzigenFall in meiner Dienstzeit.
In vielen Einheiten war ein B-Anf oder auch AY ein "Bonbon", was ausgewählten Soldaten gewährt wurde, vorzugsweise jenen, die in der KpFü tätig waren. Wie auch immer man es geschafft hat, die notwendigen Zweitvervendungen nachzuweisen. Unser PersUffz in der Kp hat es als einziger mir bekannter Fall in meiner Dienstzeit geschafft, sich einen Lehrgangsplatz für B-Anf zu verschaffen, genehmigt und zugewiesen zu bekommen. Ohne nennenswerte Fahrpraxis dann ein paar Monate später auch CE. Es war aber zu einer Zeit, als es in den vielen StO noch ein KfAusbZentr gab, auch wenn die Zuweisung irgendwo im Bundesgebiet erfolgte, zumindest waren mengenmäßig ja die Lehrgangsplätze da, da auch viele GWDL einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch CE-Scheine bekamen.

KlausP

Bei uns gab es das regelmäßig. Nicht jeder FA hat einen Zivilführerschein, für den Fw-Lehrgang bei Panzergrenadiers ist aber der Führerschein "F-SPz" Lehrgangsvoraussetzung. Also muss der Kamerad erstmal auf "B-Anf".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Zitatda auch viele GWDL einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch CE-Scheine bekamen.

Muss natürlich heißen: da auch viele GWDL einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch einen CE-Scheine bekamen.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: KlausP am 04. September 2012, 12:22:56
Bei uns gab es das regelmäßig. Nicht jeder FA hat einen Zivilführerschein, für den Fw-Lehrgang bei Panzergrenadiers ist aber der Führerschein "F-SPz" Lehrgangsvoraussetzung. Also muss der Kamerad erstmal auf "B-Anf".

Das ist ja auch der eigentliche Sinn und Zweck dieses Lehrgangs, aber nicht um Innendienstsoldaten, ohne dienstliche Notwendigkeit (Zweitverwendung) eine Freude bereiten zu können.

Joker81

Hallo,
hab es tatsächlich geschafft den FS Kl.B zu bekommen.
Bin demnächst auf nem Lehrgang in Heimatnähe.

6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

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