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Übernahme der Dienstvorschriftenstelle als SaZ 4 Hauptgefreiter

Begonnen von migel24, 13. November 2012, 18:57:20

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justice005

@ migel24:

Das ist eigentlich kein Problem. Wenn man die Übernahme wirklich sorgfältig macht und wirklich nur für die Dinge unterschreibt, die auch nachweislich da sind, dann klappt das auch.


@StOPfr:

ZitatHeutige Schulabgänger dürften mehr gelernt haben als jede Generation vor ihnen,

Das ist die Frage... Ich bin mir da nicht so sicher... Als ich damals noch in einer Kanzlei war, habe ich immer mitbekommen, wie mein Kollege Auszubildende gesucht hat für die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachgehilfe/in. Bei einem Test-Arbeitstag sollten die Bewerber mal einen Zinssatz ausrechnen oder eine einfache Prozentrechnung machen.

Da kam regelmäßg GAR NICHTS, und zwar ungeachtet der Mathenoten im Zeugnis.
Die Rechtschreibung in einem Übungsdiktat war auch üblicherweise ein Desaster, ungeachtet der Deutsch-Noten.

Irgendwann resigniert man dann und stellt einfach die hübscheste Bewerberin ein...  ;D


KlausP

Wann war denn da die letzte Prüfung nach § 78 BHO? Würde ich mich an Ihrer Stelle mal erkundigen. Man kann nämlich auch einen Blick in den Bericht dazu werfen und prüfen, ob die Mängel abgestellt worden sind. Das betrifft besonders Ausleihen an schon entlassene oder versetzte Soldaten sowie nicht oder mangelhaft durchgeführten Änderungsdienst. Wenn sich in irgend einer Ecke die Änderungen stapeln ist was faul im Staate Dänemark.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

migel

Der Paragraph kommt ja im März.
Mein Stuffz will jetzt an mich übergeben.
Inventur wird gemacht.
Meldung an KpChef wird gemacht.
Diensthaftpflicht ist gegeben.

Was mich trotzdem interessiert: Wie ist die Vorschriftenstelle STAN mäßig zu besetzen ist?
Denn darauf kann ich mich ja berufen! Und dass ich das ganze als Mannschafter übernehmen "kann" , das weis ich .Hätte auch kein Problem , die zu leiten,wenn alles i.O.wäre.
Aber es gibt einfach zu viele Mängel.Deswegen bräuchte ich feste Paragraphen auf die ich mich berufen könnte um dies nicht zu übernehmen.
Bitte um Unterstützung.

PS: Ich kann Prozentrechnung,Dreisatz,Zinsrechnung und Zinseszins und bin trotzdem kein Verwaltungsfachangestellter geworden trotz Bewerbung^^ ...

wolverine

Einen §, der es verbietet, dass Sie die Vorschriftenstelle übernehmen, gibt es nicht. Nur können Sie natürlich alle Mängel vor Übernahme feststellen und abstellen lassen - sonst schreiben Sie diese alle in das Übernahmeprotokoll.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

ZitatPS: Ich kann Prozentrechnung,Dreisatz,Zinsrechnung und Zinseszins und bin trotzdem kein Verwaltungsfachangestellter geworden trotz Bewerbung^^ ...

Das war nicht auf Sie gemünzt... ;)

Wie gesagt, sämtliche Mängel müssen entweder vor der Übernahme abgestellt werden oder aber die Mängel gehören ins Übernahmeprotokoll. Dann kann nichts passieren...


bayern bazi

#21
wenn der § im märz kommt - kannst ihn ja nachher übernehmen  - oder  noch besser mit der überprüfung  ;) -


und zur überprüfung der vollständigkeit/ und auch aktuallität der Vorschriften sollte der VU S4 dir zur kontrolle durch den TVB abgestellt werden - der kennt auch sämltiche schliche ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

migel24

Der VU der im Gezi hockt, ist gerade nach seiner ZAW!
Der hat von DV garkeine Ahnung.

Der Stuffz, der bei mir drinsaß und mir das übergeben soll,soll mir helfen bei der Übernahme.Er hat Ahnung darin.
Das ganze bei der Überprüfung durch den Paragraphen zu übernehmen ist ne klasse Idee; Ob mir das gelingt, ist ne andere Sache,bleibe aber am Ball.
Hab einiges an Tipps mitgenommen und denke, dass ich zumindest etwas vorbereitet bin.
Hierführ ein kräftiges Dankeschön Kameraden

KlausP

ZitatDer Stuffz, der bei mir drinsaß und mir das übergeben soll,soll mir helfen bei der Übernahme.

Das kann aber nicht Sinn und Zweck der Übung sein, dass derjenige, der vielleicht was verbockt hat (ich will hier nix unterstellen, jeder hat einen Vorgänger und einen Nachfolger), seinem Nachfolger bei der Materialübernahme "behilflich" sein soll. Bei Vorschriften ist erstmal der S4 in der Pflicht, für die nötige fachliche Unterstützung zu sorgen!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Das sehe ich auch so. Von allen Soldaten im Bataillon ist der Vorgänger wohl der allerletzte, der einem bei einer Materialübernahme "behilflich" sein sollte....


Aurignacien

Dem kann ich nur zustimmen! Ich kenne einen Kameraden, der ist bei sowas kräftig auf die Nase geflogen...  :(
Neanderthals had bigger brains than us.

itschie

Bei der Bundeswehr gibt es für fast alles Papier und bei einer Vorschriftenstelle ist es glaube ich nicht so ganz schwer es nachzuvollziehen was da ist und da sein soll, aufschreiben was ist, entsprechende Liste mit ist nicht da bzw. verbleib nicht nachvollziehbar, soll dein Stuffz dann beide unterschreiben, fertig!!! Also selber machen die Inventur, auch wenn es eine Scheiß arbeit ist!!!

ulli76

Als Mannschafter sollte man allerdings schon bei der Übernahme und später bei der Bewirtschaftung Unterstützung bekommen. Er ist nicht direkt dafür ausgebildet und es besteht die Gefahr, dass er über den Tisch gezogen wird.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: itschie am 15. November 2012, 18:46:33
Bei der Bundeswehr gibt es für fast alles Papier und bei einer Vorschriftenstelle ist es glaube ich nicht so ganz schwer es nachzuvollziehen was da ist und da sein soll, aufschreiben was ist, entsprechende Liste mit ist nicht da bzw. verbleib nicht nachvollziehbar, soll dein Stuffz dann beide unterschreiben, fertig!!! Also selber machen die Inventur, auch wenn es eine Scheiß arbeit ist!!!

In wie weit haben Sie denn schon mal Einblick in eine Vorschriftenstelle gehabt? Einschließlich der Festlegungen zur Nachweisführung der Vorschriften, Änderungsdienst, Aussonderung, Sperrbestände, dazu Entleiher, die schon seit Monaten nach außerhalb kommandiert oder lange versetzt oder entlassen worden sind?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

Zitat von: itschie am 15. November 2012, 18:46:33
Bei der Bundeswehr gibt es für fast alles Papier und bei einer Vorschriftenstelle ist es glaube ich nicht so ganz schwer es nachzuvollziehen was da ist und da sein soll, aufschreiben was ist, entsprechende Liste mit ist nicht da bzw. verbleib nicht nachvollziehbar, soll dein Stuffz dann beide unterschreiben, fertig!!! Also selber machen die Inventur, auch wenn es eine Scheiß arbeit ist!!!


genau diese ratschläge sind dann schuld, das ein unerfahrer soldat einen schaden von mehreren tsd € wegen schadensbearbeitung an der backe hat

und genau aus dem oben genannten grund habe ich ihm empfhohlen den VU S4 dazu zuziehen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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