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Als SAZ KDV eingereicht. Gibts noch ein Zurück?

Begonnen von Arwen, 12. Dezember 2012, 03:02:50

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Arwen

Hallo,
ich war als SAZ bei der Luftwaffe und für die FluSi eingeplant. Nach gut drei jahren Dienstzeit hab ich während des Päd-Studiums KDV eingereicht, allerdings waren die Gewissensgründe vorgeschoben um auszutreten, da ich in in einer Krise steckte, die ich nicht weiter ausführen möchte. Nicht sehr löblich, ich weiß. Ich wünschte, ich hätte damals nicht so gehandelt und würde gerne wieder zurück. Ich habe immer gedacht, KDV sei endgültig und daher mit iner möglichen Rückkehr abgeschlossen und mich verflucht... Aber ich habe erfahren, dass es wohl doch nicht sooo endgültig sein muss, wie ich dachte. Allerdings sind seit meinem Austritt drei Jahre vergangen. Nun meine Frage und Bitte: Hat jemand Infos, die mir helfen könnten? Bitte keine Bewertungen meiner damaligen Tat, mir gehts schon mies genug damit! :( Ich möchte wirklich zurück und wüsste gerne, ob es überhaupt eine realistische Chance gibt, wie das Prozedere aussähe und wo ich hingesteckt würde. Hab auch ein abgeschlossenes (ziviles) Studium - falls diese Information was zur Sache tut. Gäbe es im Falle einer Wiedereinstellung rechtliche Konsequenzen, da mein KDV-Antrag nicht ganz ehrlich war? Ich hoffe, die Leser hier verurteilen mich nicht direkt, sondern dass jemand hilfreiche Informationen oder Anlaufstellen bietet. Danke

A-Bomb

Naja du musst halt schriftlich den KDV-Antrag zurückziehen und dich dann neu bewerben. Natürlich wirst du falls du nochmal eingeladen wirst, vom Psychologen zerrupft.
Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Arwen

neu bewerben... also nochmal ganz von vorne? zur OPZ und Lehrgänge nochmal machen und so? als ob nie was gewesen wäre?

KlausP

Zitat von: Arwen am 12. Dezember 2012, 03:07:32
neu bewerben... also nochmal ganz von vorne? zur OPZ und Lehrgänge nochmal machen und so? als ob nie was gewesen wäre?

Ja, alles von vorne, was dachten Sie denn? Und der Psychologe, wenn Sie denn bis zu ihm kommen, wird sich Ihrer ganz besonders annehmen. Ich persönlich hoffe aber, dass die Bundeswehr genügend geeignete Bewerber hat und auf Sie nicht angewiesen ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Seppi84

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

Cherryblossom

Naja im Prinzip hat er ja recht.

Ich würde mir mit den Voraussetzungen auch höchstens Chancen im Promillebereichvausrechnen...
Gerade auch in der Laufbahn erwartet man doch etwas mehr...

Seppi84

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

Cherryblossom

Ich wollte nun am frühen Morgen noch nicht ganz so schonungslos ehrlich und direkt sein... ;)
Gib mir mal noch 15 min um richtig wach zu werden... :D

Seppi84

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

KlausP

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schlammtreiber

Semper Communis
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Ralf

Das "Schöne" ist, ich durfte damals den Kram bearbeiten und die Stellungnahme aus dienstlicher Sicht dazu abgeben (kann mich sogar an den Namen noch erinnern). Ich "liebe" das BAZ  >:( Ob man dazu was schreibt, Fakten darlegt, warum es sich nicht um Gewissensgründe handeln könnte oder in China der berühmte Sack Reis umfällt...
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KlausP

Dass solche Leute so gar keine Skrupel haben, sich beim gleichen Dienstherrn wieder neu zu bewerben ist schon erstaunlich und an Unverfrorenheit kaum noch zu überbieten. Ich hoffe nur, dass der TE  sich eine gehörige Abfuhr einholt. Bei einem GWDL hätte ich das vielleicht noch verstehen können aber nicht bei einem OA im 3. Dienstjahr, da fehlt mit jegliches Verständnis.
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justice005

Ich schließe mich an.

Die Chancen auf eine Wiedereinstellung sind Gott sei Dank gering und ich kann auch nur hoffen, dass es genügend andere geeignete Bewerber gibt.

Wer als (angehender) Offizier eiskalt den Dienstherrn belügt, indem er Gewissensprobleme vortäuscht, ist als Offizier ungeeignet.


tyer

Sowas kann nicht ohne Bewertung bleiben. Tut mit leid. Zurzeit mehren sich die kdvs an den Unis Bw, vor allem die nach abgeschlossenem Studium. Zum Glück wurde schon Handlungsbedarf erkannt und es werden deutlich mehr kdv-anträge abgelehnt. Gut so. Zum Te kann ich nur sagen: überlegen Sie sich, ob Sie sich erneut die Blöße geben und bewerben wollen, nach dem Sie ein Grundrecht unbegründet ausgenutzt haben, welches Sie eigentlich mal als Soldat schützen wollten.

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