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Weiterverpflichtungsprämie 2012 und 2013

Begonnen von MarcuzzzoooSG, 16. Januar 2013, 10:24:47

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MarcuzzzoooSG


LwPersFw

Bei Ihnen ist etwas "falsch gelaufen" - ich vermute einmal auf Grund der Feiertage im Dezember...

Das BMVg hat mit

Erlass BMVg P II 1 Az 19-01-01/03 vom 05.12.2012
"Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit als Angehörige einer Mannschaftslaufbahn nach § 85a des Bundesbesoldungsgesetzes"

festgelegt, dass auf Grund des Auslaufens des § 85a zum 31.12.2012 die entsprechenden Dienstzeitfestsetzungsbescheide und
Prämiengewährungsbescheide noch im Dezember 2012 erlassen werden müssen!

Die Aushändigung kann auch nach dem 31.12.2012 liegen.

Sollte die Genehmigung zu Ihrer Weiterverpflichtung also bereits im Dezember vorgelegen haben, hätte dieser Erlass für
Sie angewendet werden müssen.

Warum dies nicht erfolgt ist, ... ich vermute einmal Bearbeiter schon im Urlaub... oder keine Kenntnis vom Erlass...,
kann aus meiner Sicht nicht zu Ihren Nachteilen gehen!

Denn wir reden hier über 125 Euro / je Monat !

Also bei Verlängerung von 4 auf 12 Jahre : 8 Jahre x 12 Monate x 125 Euro = 12000 Euro (steuerpflichtig) !!

Da solchen Summen hört "der Spass auf" und der Erlass war am 05.12.2012 in Kraft !

Lösung wäre ... der S1 erstellt alle Bescheide neu ... mit Erstellungsdatum im Dezember ... und "die Kuh ist vom Eis..."

Zu finden ist der Erlass in DV-Online

>> "Erlassregister BMVg"
>> dort "Abteilung P"
>> dort "Erlasse L-S"
>> dort "Personalmanagement Soldaten"
>> dort "Grundlagen und Grundsätze der Personalführung"

gleich der erste Eintrag + Anlagen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Wichtig ist hier das Wort "Genehmigung" (deswegen ja auch in Fettdruck markiert). Es kann auch gut sein, dass die Quote für 2012 bereits ausgeschöpft war und man deswegen auf eine in 2013 zurückgegriffen hat.
Formal wäre dann der Antrag in 2012 abzulehnen gewesen und der Antragsteller wäre erneut aufgefordert gewesen, einen Antrag in 2013 zu stellen.
Das weiß aber nur die Personal bearbeitende Stelle.
Lag die Genehmigung aber bereits in 2012 vor, so ist so z verfahren, wie vom LwPersFw beeschrieben.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Bregenz12

Gilt dieser oder ein aejnlicher Erlass auch bei Erstverpflichtungen zum Januar 2013, die ja ueberwiegend noch auf alter Basis (Es gibt eine Verpflichtungspraemie!) beraten wurden?




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