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Führerschein Klasse B

Begonnen von itschie, 27. Januar 2013, 17:17:56

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itschie

Hallo,

es geht um das Führen von Dienstfahrzeugen (Hauptsächlich BW-Fuhrpark), jetzt habe ich grade gelesen bei wikipedia, das es bei den Fahrzeugen der Kasse B einfach nur eine Genehmigung vom Chef brauch und kein Dienstführerschein erworben werden muss, wenn man einen Zivilen Führerschein der Kasse B hat. Ist das so korrekt?

Meine nur weil Wiki ja nicht immer eine zuverlässige Quelle ist, es geht mir nur darum das auf Irgendeine BW-Interne Quelle zu stützen, weil da gab es dort keinen Hinweis drauf.

VC93


KlausP

Für ein handelsübliches Kfz der Klasse B braucht er keinen Dienstführerschein sondern "nur" eine gesonderte Einweisung, z.B. durch einen Kraftfahrfeldwebel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das ändert sich immer mal wieder- von demher kann sein, dass die Infos in Wiki nicht mehr ganz aktuell sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Es gab mal einen Erlass der bei handelsüblichen Fahrzeugen auch das Fahren mit einer zivilen Fahrerlaubnis möglich gemacht hat, der ist aber seit zwei Jahren aufgehoben.

Gruß Andi
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KlausP

Zitat von: Andi am 27. Januar 2013, 17:54:11
Es gab mal einen Erlass der bei handelsüblichen Fahrzeugen auch das Fahren mit einer zivilen Fahrerlaubnis möglich gemacht hat, der ist aber seit zwei Jahren aufgehoben.

Gruß Andi

Okay, ich ziehe meinen vorherigen Beitrag hiermit zurück.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

VC93

Es gibt jetzt nen "B-Umschreiber"-Lehrgang, geht zwei bis drei Tage und am Ende wird man von nem Kraftfahrfeldwebel geprüft.

KlausP

Zitat von: VC93 am 27. Januar 2013, 17:55:53
Es gibt jetzt nen "B-Umschreiber"-Lehrgang, geht zwei bis drei Tage und am Ende wird man von nem Kraftfahrfeldwebel geprüft.

Und wer stellt dann den Dienstführerschein aus?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

und was ist aktuell erforderlich, um z.B. nen Wolf oder Greenliner fahren zu dürfen?
Gibt dazu noch den B-Fo. mit 1 Woche Dauer oder was ist da jetzt Stand der Dinge?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Ralf

Zitat von: Andi am 27. Januar 2013, 17:54:11
Es gab mal einen Erlass der bei handelsüblichen Fahrzeugen auch das Fahren mit einer zivilen Fahrerlaubnis möglich gemacht hat, der ist aber seit zwei Jahren aufgehoben.

Gruß Andi
@Andi, d.h. also, es gibt keine Möglichkeit mehr, den silberen PKW während einer Dienstreise zu fahren ohne, dass man einen B-Umschreiber macht?
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KlausP

Zitat von: LoggiSU am 27. Januar 2013, 17:59:30
und was ist aktuell erforderlich, um z.B. nen Wolf oder Greenliner fahren zu dürfen?
Gibt dazu noch den B-Fo. mit 1 Woche Dauer oder was ist da jetzt Stand der Dinge?

Dafür gibt es den noch. Der Wolf ist ja nicht hü.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LoggiSU

All's kloar, danke.
Das Wolf und Co. nicht HÜ sind ist schon klar.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Thufir

Meiner Kenntnis nach ist es nach wie vor möglich, handelsübliche Dienstfahrzeuge der Klasse B als "Selbstfahrer" zu fahren. Die einzige Bedingung hierfür ist, dass das Fahren nicht zu den originären Dienstpflichten gehören darf. D.h., jemand der auf einem Kraftfahrer-Dienstposten sitzt, benötigt nach wie vor eine Fahrerlaubnis, "Selbstfahrer" ist somit nur wer gelegentlich fährt.

itschie

Gut ein Thema, viele Meinungen... werde mich mal darin versuchen über Tag eine Eindeutige Antwort zu bekommen und werde diese dann, sofern ich eine habe Posten.

Andi

Mit Inkrafttreten der Neufassung der ZDv 43/2, Ziff. 243 ist das Fahren von Dienstfahrzeugen mit der allgemeinen Fahrerlaubnis 3 oder B im Grundbetrieb (also nicht im Einsatz und im Übungsbetrieb) mit dem "Fahren aufgrund freiwilliger Erklärung von Bundeswehrangehörigen" neu geregelt. Diese Regelungen haben den Selbstfahrererlass ersetzt.

Gruß Andi
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