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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Automatisch BS wenn das 40 Lebensjahr vollendet wird?

Begonnen von Neugierig, 01. September 2008, 20:02:34

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InstUffzSEAKlima

Die 1500 km sind ja wohl ein Witz. Das ist man ab und an auch mal an einem Tag gefahren und gerade Kommandeursfahrer haben da schnell mehrere zehntausend Kilometer zusammen.

miguhamburg1

Da muss es sich heute aber schon um einen Brigadekommandeur handeln, dessen Truppenteile über mehrere, weit auseinanderliegende Standorte disloziert sind.

bayern bazi

Zitat von: miguhamburg1 am 25. Januar 2013, 22:18:38
Naja, zur Aufrechterhaltung der Motivation der Truppe muss ein DV schon mit Förmlichen großzügig sein ...

ist doch mit den ehrenmedallien und -kreuzen genau so ( wenn wir mal von den "auslandsauszeichnungen gefecht und tapferkeit) absehen

wenn ich seh wer und was mit diesen orden rumläuft (gerade im Stabs und KpFü - bereich), wo man genau weiß was diese leute den ganzen tag machen

für aussergewöhliche Leistungen muss es auszeichnungen geben - JA

aber wenn einer seine arbeit macht wie er es machen sollte - muss man ihn dann nicht noch ausszeichnen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

miguhamburg1

Vollkommen richtig. Niemand sollte dafür besonders geehrt/ausgezeichnet werden, der seine Arbeit erwartungsgemäß durchführt.

Allerdings gibt es auch Soldaten in Stabsverwendungen, die dauerhaft weit über das geforderte Maß hinaus ihre Pflicht erfüllen oder besonders hervorhebenswerte Einzelergebnisse erbringen. Auch die sollten dann für eine Auszeichnungen mit Bestpreisen, Förmlichen Anerkennungen, Ehrenmedaillen oder Ehrenkreuzen in Betracht gezogen werden.

Es gibt keinerlei Zuordnung dieser Auszeichnungen für bestimmte Verwendungen.

Cruizer

Automatisch BS in der Laufbahn der Uffz ab einer vollendeten Verpflichtungszeit von 13 Jahren wäre doch auch sehr attratktiv; gesundheitliche Vorraussetzungen erüllt und die Einverständnis des(r) Soldaten(in). ;) ;

Ralf

"Toller" Vorschlag. Sehr "attraktiv" für den Dienstherrn.  ::)
Was sollen wir denn dann mit den ganzen Berufssoldaten? Dauert nicht lange, und es braucht keiner mehr eingestellt werden.
Oder wir verpflichten Fw nur für 12 Jahre, damit so ein Blödsinn nicht gemacht wird. Schon mal was von Alterstruktur gehört? Bestenauslese?, Gesundheitliche Einschränkungen im Alter?
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Trolljäger

Hat er...

ist aber als Spreu ausgesiebt worden und versucht nun als Troll seine Meinung zu verbreiten, JEDER müsste BS werden ;)

Thunderbird0103

So zurück zum Thema. Das mit den 40 Jahren und automatisch BS ist ein Gerücht das sich bereits so lange hält wie die Bundeswehr alt ist.

Fakt ist das der Passus Berufung in das DV mit einer Verpflichtungszeit nicht über das 40. Jahr hinaus nichts mit dem automatischen Berufen in das DV BS zu tun hat.

Die BW wollte damit nur verhindern, das jemand zu alt für die Zeit nach der BW ist.

Des weiteren gibt es mittlerweile bei der Bundeswehr in allen Laufbahnen einen maximale Verpflichtzungszeit für Soldaten die sich !!Weiterverpflichten!! von 25 Jahren.
Dann würden viele automatisch BS werden, wenn dem so währe bräuchten wir die diese Verpflichtungszeit nicht.

P.S. ich kenne 3 die um die 29 Jahre Jahre Wiedereinsteller waren, von denen ist mittlerweile keiner mehr im Dienst die waren auch über 40 und kein BS

Ralf

Auch wenn das praxisnah richtig ist, ist es doch keine Erklärung. Die Erklärung ist, dass es nicht in der SLV steht und auch in keinem Erlass über die Berufung in das DV eines Berufssoldaten. Die Richtlinien dort zielen ausschließlich auf eine Bestenauslese ab. Ausnahme wäre z.B. das EinsatzWVG.
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LwPersFw

Und noch um Ralf zu ergänzen...

ZDv 14/5 "Berufungserlass"

"(2) Die Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit ist
längstens für eine Dienstzeit von insgesamt 20 (für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes
25) Jahren zulässig, für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere jedoch nicht über
das 40. Lebensjahr hinaus (§ 40 Abs. 1 SG).

Die Beschränkung auf ein Lebensalter von 40 Jahren bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer
Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit gilt nicht bei nach § 87 SG zu einer Eignungsübung Einberufenen (§ 87 Abs. 3 SG)."

Ich vermute einmal... dieser Soldat hatte eine Vordienstzeit von 6 Jahren ... deshalb jetzt SaZ 14... 6 + 14 = 20 Jahre

Da er als FA eingestellt wurde >> Eignungsübung >> somit darf er auch über das 40. Lj hinaus verpflichtet werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

@LwPersFw: schau dir mal das SG §40 Abs 1. an, das wurde geändert, das 40. Lj ist komplett rausgefallen, jedoch aus der 14/5 noch nicht. Da hinkt die 14/5 noch hinterher, die gesetzlichen Vorgaben wurden aber bereits geändert.
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Vwdr 43


Vwdr 43


LwPersFw

Ralf, danke für den Hinweis.

Ich wollte nur aufzeigen. dass selbst nach der noch nicht geänderten ZDv alles korrekt verfügt wurde...  ;)

Hier natürlich die aktuelle Gesetzes-Festlegung :

§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

Auszüge daraus...

(1)
Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus.

Für Offiziere in den Laufbahnen des Sanitätsdienstes, des Militärmusikdienstes und des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr bildet die Vollendung des 65. Lebensjahres
die Altersgrenze für ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit.

Wenn dringende dienstliche Gründe dies im Einzelfall erfordern, ist eine Berufung auch im Übrigen über die Altersgrenze des Satzes 1 hinaus zulässig,
längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

(2)
Die Dauer der Berufung kann auf Grund freiwilliger Weiterverpflichtung innerhalb der Grenzen des Absatzes 1 verlängert werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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