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Begonnen von KarlGustav, 30. Januar 2013, 17:43:37

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DK

Ich beschreibe nur wie es bei mir war/ist. Das das ganze nicht der vorschriftenlage (wie von Tommie beschrieben) entspricht ist mir jetzt klar. Was mir schleierhaft ist das P ja hier im Spiel ist und die ganze Sache begleitet. Sobald ich wieder im Lande in werde ich mir meine Beurteilung einmal im Detail ansehen, das wäre schon zumindest sehr eigenartig wenn diese aus o.g Gründen neu erstellt werden müsste...
'Vom Einsatz her denken'

HCRenegade

Da muss ich Tommie zustimmen - P hat mir geschrieben, dass ich für die entgültige Verleihung meines DG 24 WÜ-Tage+LG absolvieren muss (Stand 12/2012). Wäre aber schön, wenns bei mir auch so eine Sonderregelung geben würde ;)

Wüsste aber mal gerne, wieso sich P in diesem Falle einfach über die Vorschrift hinweggesetzt hat. Hast du deine LG erst wesentlich später nach den WÜ in der Verwendung besuchen können (weil die LG ausgebucht waren)? Das wäre zumindest noch ein Grund, den ich verstehen könnte.

DK

richtig. LG besuche ich erst jetzt nachdem diese ausgebucht waren. Da ich diese jedoch in diesem Jahr absolvieren werde bin ich danach ja wieder Vorschriftenkonform...erklären kann ich es auch nicht warum das so funktioniert hat.
In dem Zusammenhang eine andere Frage: werden die LG als WÜ Tage angerechnet? Denke mal nicht, oder?
'Vom Einsatz her denken'

HCRenegade

Das selbe Problem könnte mich auch ereilen ... aber gut zu wissen, dass P in diesem Falle flexibel ist - zumal es bei mir nur um einen 5-Tage-LG geht ^^

Vermute mal, dass du sonst die drei Jahre überschritten hättest, die dann zur Aberkennung des vorläufigen DG geführt hätten, was aber mMn nicht sinnvoll ist, denn wenn du über 24 Tage geübt hast, gute Leistungen durch die Beurteilung bestätigt wurden und du mangels Kapazitäten nich an den LG teilnehmen konntest, sollte man dich dafür auch nicht bestrafen.

Also die LG werden nicht auf die 24 WÜ-Tage zur entgültigen Verleihung des DG angerechnet, aber in deinem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Tage für die nächste Beförderung mitzählen (aber die 12 Tage in höherer Verwendung mit Beurteilung trotzdem noch abzuleisten sind).

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