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Beschwerden gegen Disziplinarvorgesetzten und Kommandeur

Begonnen von Noosinus, 20. Januar 2013, 12:45:18

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Ralf

Sie kann trotzdem beim Diszipllinarvorgesetzten eingelegt werden. Dieser muss sie dann weiterleiten.
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Spiritus

Zitat von: Gast12321 am 20. Februar 2013, 14:17:50
Logisch wäre es ja, dass diese bei dessen Disziplinarvorgesetzten eingelegt wird. Das geht aber nicht eindeutig aus diesem Absatz hervor, oder?

Logisch ist erst einmal, dass sie beim nächsten Disziplinarvorgesetzten des Beschwerdeführers eingelegt wird - so wie es der Paragraph sagt  ;)

Denn auch in Fällen der fehlenden Entscheidungskompetenz normiert § 5 Abs. 3 WBO eine Weiterleitungspflicht:
ZitatIst der nächste Disziplinarvorgesetzte oder sind die in Absatz 2 genannten Stellen nicht selbst zur Entscheidung über eine bei ihnen eingelegte Beschwerde zuständig, haben sie diese unverzüglich der zuständigen Stelle unmittelbar zuzuleiten
Damit ist sichergestellt, dass die Beschwerde den richtigen Weg findet.

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde ist in § 9 Abs. 1 WBO geregelt. Daraus ergibt sich regelmäßig eine Entscheidungskompetenz die der truppendienstlichen Unterstellung  des Betroffenen entspricht. Sonderfälle können aber z.B. aufgrund eines besonderen Aufgabenbereiches vorliegen, etwa Beschwerde gegen eine Anordnung des Kasernenkommandanten zur Verkehrsregelung - zuständig ist dann der Standortälteste.

Kurz gesagt: Die Beschwerde kann dort eingelegt werden, wo die Zuständigkeit vermutet wird, also natürlich auch beim nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten. Irrt man sich über die Zuständigkeit, so darf dadurch kein Nachteil entstehen (§ 2 WBO). Am einfachsten und auf jedenfall fristwahrend geschieht es beim Disziplinarvorgesetzten des Soldaten. Von der Beschwerde über seine Person wird er letztlich ja so oder so erfahren  ;)



wolverine

Für den Ausgangsbeitrag sollte die Beschwerdefrist spätestens heute ablaufen.
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justice005

Das steht doch ganz klar in § 5 Abs. 1 WBO drin. Ich kann die Beschwerde entweder beim nächsten Disziplinarvorgesetzten einlegen, oder bei dem, der für die Beschwerde zuständig ist.

Wenn ich mich gegen den Chef beschwere, dann ist der Kdr für die Beschwerde zuständig. Also kann ich die Beschwerde entweder beim Chef oder beim Kdr einlegen.


Amenophis

Ich wundere mich doch wirklich sehr das hier unter den vielen Antworten nicht einmal der Begriff "Wehrbeauftragter" fällt. Zu meiner Zeit wurden Soldaten bereits in den ersten AGA Tagen ausführlich über dieses Thema belehrt.

Dafür muss man noch nicht einmal Soldat sein um zu wissen das eine Beschwerde eingereicht bei einer Person über die man sich beschwert den ganzen Sachverhalt absurd werden lässt. Natürlich ist dieser Vorgesetzte verpflichtet die Beschwerde weiter zu leiten, allerdings kann er ja direkt dem Sachverhalt entgegenwirken in dem er den Vorgang im Wortlaut damit kennt (Beweise vernichtet, Verhalten explizit gegen diese Person ändert etc.)

An diverse Nachteile im alltäglichen Dienst wie Mobbing oder einer entsprechend ausfallenden Beurteilung des sich beschwerenden Soldaten gar nicht erst zu denken. Die Einhaltung des ersten Dienstweges in so einem Vorgang ist weder Sinnvoll für den Soldaten noch von dem Dienstherren so gewollt.

http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/

In diesem Fall wäre das hier die geeignete Stelle an die man sich wenden sollte.

Zitat:
ZitatJeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.

Aus meiner Zeit bei der Bundeswehr ist mir auch noch kein Kommandeur begegnet der sich entsprechend verhalten hat. Nichts desto trotz habe ich festgestellt das oftmals gerade lang Gediente Soldaten zu der Einstellung neigen "Das war schon immer so, das habe ich schon immer so gemacht" was auch mal in der Tendenz dazu führen kann das Grundrechte, Vorschriften oder Gesetze verletzt werden.  Gerade aus diesem oder ähnlichen Gründen gibt es diese Institution Wehrbeauftragter.

Sollte der Sachverhalt wirklich auf Unzufriedenheit oder Unkenntnis des sich beschwerenden Soldaten beruhen, wird diese natürlich auch dort mit großer Sicherheit so behandelt.

wolverine

Sie wissen, wie eine Ermittlung des WBdBT aussieht und welchen Weg sie geht? Und Sie wissen, dass der WBdBT keine Entscheidung in der Sache trifft sondern lediglich festgestellte Missstände in seinem Bericht darstellt? Und jetzt: War das so ein guter Rat?
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F_K

ZitatBeweise vernichtet

Lieber Wolverine:

Amenophis ist der "Vollprofi" - Du wirst doch nicht an seinen Statements zweifeln?

wolverine

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Ralf

Zitat von: Amenophis am 09. April 2013, 12:56:17
Ich wundere mich doch wirklich sehr das hier unter den vielen Antworten nicht einmal der Begriff "Wehrbeauftragter" fällt. ...
@wolverine: du hast eine Eingabe unterdrückt!
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Niederbayer

Also bei F_K kann man wirklich vermehrt den Eindruck bekommen, dass er nur zum Anpöbeln von Leuten mit Problemen in diesem Forum weilt. Das nervt langsam wirklich.

F_K

Wolverine:

Deine vorherigen Fragen sind schon geschlossene Fragen die deutlich in eine Richtung zeigen - ich hatte auch kurz überlegt auf Amenophis zu antworten im Tenor "Keine Ahnung, aber davon eine Menge .... " - und dann einen Thread nach zwei Monaten ausgraben ...

@ Niederbayer:

Hast Du etwas zum Thema beigetragen?

Amenophis

http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/recht.html

Lesen Sie bitte zuerst einmal die Fakten Lage bevor sie so abwertend über meinen Post reden. Der Wehrbeauftragte stellt natürlich auch einen jährlichen Bericht vor. In aller erster Linie ist dieser aber dafür zuständig Beschwerden zu bearbeiten. Explizit im Falle der Ermittlungen gegen einen Disziplinarvorgesetzten.

Hier ein paar Auszüge welche Aufgaben und Rechte der Wehrbeauftragte hat, falls jemand nicht bereit ist sich umfassender zu Informieren:

ZitatJeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. 

Zitat(3) Der Wehrbeauftragte wird nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grund eigener Entscheidung tätig, wenn ihm bei Wahrnehmung seines Rechts aus § 3 Nr. 4, durch Mitteilung von Mitgliedern des Bundestages, durch Eingaben nach § 7 oder auf andere Weise Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen. Ein Tätigwerden des Wehrbeauftragten nach Satz 1 unterbleibt, soweit der Verteidigungsausschuss den Vorgang zum Gegenstand seiner eigenen Beratung gemacht hat.

Wenn besagte Person wirklich nur Dinge schreibt, die so nicht der Wahrheit entsprechen, ist dies trotzdem kein Grund den Sachverhalt hier nicht korrekt zu behandeln.

schlammtreiber

Semper Communis
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F_K

@ Amenophis:

... und, der Wehrbeauftragte "geht" dann selber in die Einheiten bzw. schickt sein "CSI Team" um den Sachverhalt aufzuklären?

(Ich kenne die Sachlage, habe schon selber Eingaben gemacht, ein paar Beschwerden geschrieben bzw. in Aussicht gestellt und bin ausgebildet, solche zu bearbeiten - was kannst Du an Erfahrungen bieten?)

wolverine

Zitat von: Amenophis am 09. April 2013, 13:23:18
http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/recht.html
In aller erster Linie ist dieser aber dafür zuständig Beschwerden zu bearbeiten.
Nein, genau dafür gibt es die Wehrbeschwerdeordnung für .... Trommelwirbel..... Tusch ....."Beschwerden"

An den Wehrbeauftragten richtet man "Eingaben" und das ist ein "informeller Rechtsbehelf" - darum auch keine Frist, Form oder Dienstweg. Dafür gibt es auch keine Entscheidung sondern lediglich ein "Abschlussschreiben". Und wie kommt das zustande? Der WBdBT beauftragt das BMVg mit der Untersuchung, die den unterstellten Bereich (auf dem Dienstweg!) bis - hier - zur Einheit und zum Disziplinarvorgesetzten. Wäre der tatsächlich so, wie beschrieben, würde "Beweise verbichten" und andere Straftaten begehen, dann könnte er das auch im Fall der Eingabe. Ermittelt er ordentlich, schickt eine Stellungnahme wieder auf dem Dienstweg nach oben bis zum WBdBT.

Woher ich das weiß? Raten Sie mal!
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