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meldung beim lehrgang

Begonnen von AudiR6, 07. März 2013, 18:25:25

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Andi

Ne, den kenn ich nicht mal.  ;D
In diesem Fall kann "viel sympathischer" aber ja viel bedeuten, denn aus dem Minusbereich kommt man ja nicht so schnell raus. ;)
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HG z.S.


itschie

Es gibt nur zwei Meldungen!
Abmelden gibt es sowieso nicht, weiß gar nicht wer so ein scheiß eingeführt hat, gibt die ZdV einfach nicht her... endlos Thema!


Andi

Zitat von: itschie am 08. März 2013, 16:04:32
Es gibt nur zwei Meldungen!

Die Formaldienstordnung umfasst zwei? Ist es das, was du meinst?
Ansonsten kann jeder Vorgesetzte eine spezifische Meldung von Untergebenen verlangen, wenn die Lage dies erfordert - auch sich abzumelden. ;)
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itschie

Zitat von: Andi am 08. März 2013, 16:11:48
Zitat von: itschie am 08. März 2013, 16:04:32
Es gibt nur zwei Meldungen!

Die Formaldienstordnung umfasst zwei? Ist es das, was du meinst?
Ansonsten kann jeder Vorgesetzte eine spezifische Meldung von Untergebenen verlangen, wenn die Lage dies erfordert - auch sich abzumelden. ;)

Eine von den Beiden paßt immer egal was ist und sind Grundsätzlich richtig, soviel steht mal fest! Das sich weitere in den Geflogenheiten eingebürgert haben, aus praktischen Gründen ist die andere!

F_K

Ach Itschie,

die Formaldienstordnung mag ja die FORM einer formalen Meldung beschreiben, andere Vorschriften beschreiben, WANN Meldungen abzugeben sind: Da fallen mir sofort ein:
- Abschluß eines Auftrages, Schwierigkeiten bei der Durchführung
- Verbrauch von 1/3 Munition, 2/3 Kraftstoff
- Feind ...

Insoweit ist selbstverständlich, dass man sich am Lehrgangsort anmeldet, und in der Einheit abmeldet.

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