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ATN Stabsdienstsoldat

Begonnen von Marco_1990, 21. März 2013, 17:57:04

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Marco_1990

Hallo Kameraden,

ich habe momentan folgendes Szenario: Ich bin ehemaliger Soldat, und habe die ATN Stabsdienstsoldat. Nun möchte ich mir eine Bescheinigung über berufsnahe Verwendung als Bürokaufmann für die IHK ausstellen lassen da ich Wind vom BBiG § 45 Absatz 3 bekommen hab. Mein Problem ist nun das der Sachbearbeiter vom Karrierecenter das nicht so sieht, obwohl bei der Bundeswehr der Stabler als Büromensch überall aufgeführt ist. Welche Lösung gibt es nun? Kann ich das irgendwie nachweisen das der Stabsdienstsoldat ein solches Berufsfeld hat? Ich war damals in der Zimmerverwaltung für die Wohnheime eingesetzt.

Grüße und Danke

ulli76

Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Marco_1990

Selbstverständlich, natürlich aktuell nicht mehr auffindbar.

Ich bekomme die ATN Stabsdienstsoldat bescheinigt, der Sachbearbeiter meint das dass normalerweise reichen müsste bei der IHK weil die des ja auch wissen müssen normal welches Berufsfeld dahinter steckt, ich bin ja schließlich nicht der einzigste ehemalige Soldat.

christoph1972

Zitat von: ulli76 am 21. März 2013, 17:59:59
Du müsstest doch nen Wehrdienstzeugnis bekommen haben-bist damit mal zur IHK?

Wehrdienstzeugnis mit Erwähnung der Tätigkeit als Stabsdienstler wäre ein Nachweis nach § 45 II BBiG. Die HKen und IHKen handhaben das normalerweise großzügig. Denn sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung sind zu absolvieren und mit dem Bestehen der Prüfung wird die berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen.

§ 45 III BBiG ist "eigentlich" die Norm für die ZAWler bzw. BFDler.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Marco_1990

Die "Bescheinigung über die berufsnahe Verwendung" bekomme ich ja ausgestellt, da steht drin das ich Stabsdienstler war.

Mein Dienstzeugnis muss ich suchen, ich hoffe ich finde das, wäre aber zum Glück nicht allzu schlimm.

ulli76

Frag mal in deinem KWEA nach- in deiner Akte sollte eine Kopie von dem Ding sein.
Normalerweise steht da ja aufgeführt, was du gemacht hast.
Der LwPersFw wird dir aber sicher noch die genaue Tätigkeitsbeschreibung eines StDstSdt geben können (also nicht das, was DU gemacht wirst, sondern das was einer StDstSdt allgemein macht)
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Marco_1990

Hab ich schon alles, das Problem ist bei mir gibt es keine Kopie des Dienstzeugnisses. Das ist das Merkwürdige. Das Einzige was ich habe ist die ATN. Das Personalstammdatenblatt hab ich auch nicht mehr, ich gebs zu, habe mächtig geschlampt.
Der ehemalige LwPersFw der mich auch noch kennt von damals meint das Stabsdienstsoldat nicht zwingend Büroarbeit heißen muss. Aber überall auf den Internetseiten steht "Bürokaufmann in grün usw. usf." Auch ein Hauptfeld hat mir das bestätigt das mein ehemaliges Berufsfeld das eines Bürokaufmanns gleicht.

ulli76

Hast du mal im KWEA nachgefragt, ob die ne Kopie haben?
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Marco_1990

natürlich, leider nichts da obwohl eine Kopie in der Akte sein müsste.

Ist die Bescheinigung die ich jetzt morgen oder übermorgen bekomme ein rechtsgültiger Nachweis? Weil da wird mir der Stabsdienstler ausgewiesen. Ich denk mal das müsste mit dem Dienstzeugnis gleichwertig sein.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Marco_1990

Nicht das die mich jetzt nicht nehmen weil denen des zu undefiniert ist.

Gibt ja zum Glück den § 45 II. Normal sollten die keine Metzchen machen.

Marco_1990

Dienstzeugnis wurde gefunden. Es steht drin das ich in der Zimmerverwaltung eingesetzt war und ich für ca. 5000 Stuben für Fremdübernachtungen zuständig war.

Damit ist doch eher der Beruf "Hotelfachmann" da? Wie schaut die Lage jetzt genau aus?

ulli76

Himmel- FRAG DIE IHK, die sind dafür zuständig das anzuerkennen oder abzulehnen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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miguhamburg1

@ Marco, mit Verlaub, Chritoph und Ulli haben Ihnen Ihre Frage nach Präszisierung genau und ruhig beantwortet - Sie müssen dies mit der zuständigen IHK besprechen. Nur die kann feststellen und Ihnen bestätigen, dass Sie berufsrelevant für den Ausbildungsberuf XY eingesezt waren. Warum fragen Sie dann noch weiter?

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