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Beschwerden gegen Disziplinarvorgesetzten und Kommandeur

Begonnen von Noosinus, 20. Januar 2013, 12:45:18

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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 09. April 2013, 13:33:00
Woher ich das weiß? Raten Sie mal!

a) "Welt der Wunder"
b) BILD-Zeitung
c) "Galileo Extrem"
d) Kleine Anfrage der Linksfraktion

???
Semper Communis
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Amenophis

Ich würde Sie bitten unter folgendem Link den Bereich "Befugnisse" durch zu lesen. Dann würde ihnen klar werden wie unangebracht ihr letzter Post war (F_K).
http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/recht.html

Der Wehrbeauftragte hat umfangreiche Befugnisse hinsichtlich Einsicht in Akten und Unterlagen oder Zugang zu Liegenschaften. Zudem hat er ein 50 köpfigen Stab.

Die Art und Weise wie hier ein Thema angegangen wird von etlichen Personen zielt nur darauf ab einen Sachverhalt oder einen Poster ins lächerliche zu ziehen. "Trommelwirbel.... Tusch...". Posten von entsprechenden Bildern usw.

Eine ernsthafte auseinandersetzung mit dem Thema scheint weder gewollt noch aufgrund mangelnder Kompetenz möglich zu sein.

wolverine

#32
Sie haben recht...

ach nein, nicht ganz: das "entsprechende Bild" hat Schlammi nur eingefügt, um Sie vor weiteren Verbalen Ohrfeigen zu schützen (was natürlich niemand hier je tun würde!!!).

Aber sonst, ... haben Sie recht!

Wohin darf ich die nächsten Eingaben zur Bearbeitung schicken? Haben Sie eine Adresse oder ein Postfach?
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F_K

@ Schlammtreiber:

Ich würde e) ergänzen - Als Jurist  bei S1/G1 in der Eingaben / Beschwerdebearbeitung eingesetzt.

Ansonsten: (Damit auch Tipps dabei sind):

- Wenn man selber betroffen ist, und die Voraussetzungen einer Beschwerde gegeben sind - ist die Beschwerde das Mittel der Wahl (schneller als eine Eingabe - insgesamt besser).
- Lediglich wenn man eine Beschwerde nicht schreiben kann (z. B. nicht selber beschwert) aber einen Umstand geklärt haben möchte, kommt die Eingabe (neben einer Meldung bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde) in Betracht.

@ Amenophis:

Nochmal: Ich kann nicht nur das Internet "auswerten", sondern habe auch schon mit den Mitarbeitern des Stabes des Wehrbeauftragten kommuniziert.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dieser auf einzelne Beschwerden selber "ermittelt"?

Wenn doch, fehlt Dir wirklich die Kompetenz hier mitzudiskutieren.

Das "Thema" des TE kann wegen fehlender Informationen eh nicht diskutiert werden - DU hast einen alten Thread mit einem "schlechten Ratschlag" wieder aufgewärmt.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 09. April 2013, 13:45:06
@ Schlammtreiber:

Ich würde e) ergänzen - Als Jurist  bei S1/G1 in der Eingaben / Beschwerdebearbeitung eingesetzt.

Lieber F_K, tiefgelbrote Karte!
Die Foren-Netiquette verbieten eindeutig, User zu beleidigen.
Du kannst nicht einfach so einen unbescholtenen User, aber auch nicht wolverine, als "Jurist" bezeichnen.
Solltest Du weiterhin andere User beschuldigen, in unehrenhaftem Gewerbe tätig zu sein, müssen wir Deinen Account sperren, desinfizieren und verbrennen, denn auch Sprache kann unrein sein  ;D ;D ;D ;D ;D
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wolverine

Hauptsache ich darf weiter die Münzen für den Geldspielautomaten aus dem Spucknapf fischen und mich für ein halbes Bier prostituieren...
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Lehjäx

hey :)
Ich hatte mal das selbe Problem mit einem Disziplinarvorgesetzten :) du bist also nicht alleine :) Dein fall ist aber etwas anders als meiner, bei dir ist der Kommandeur auch mit involviert. Ich habe mich damals über den Kommandeur hinweg direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestages gewandt, wie du weist ist er die höchste Instanz mit dem Verteidigungsminister.
Du schreibst einen Brief mit deinen Problemen, Wer ist betroffen; um was ging es; wie du dich selbst fühlst; und ganz wichtig nenne Zeugen die deine Aussagen bestätigen können. Du bekommst dann baldige Antwort das dein Brief beim Wehrbeauftragen eingegangen ist und bearbeitet wird. Danach werden die Betroffenen Personen und Zeugen durch eine "unabhängige Partei" vernommen und dann werden entsprechene Maßnahmen getroffen (Das kann von Diszi's bis zur Versetzung, Degradierung, Beförderungsstop, Geldstrafen oder Entlassung von SaZ oder BS reichen) anhand der schwere der Verstöße. Mit der unabhängigen Partei ist gemeint das die nächsthöhere Vorgesetzte dem das Betrifft die Verhöre durchführt) Das du an den Wehrbeauftragen geschrieben hast wird nicht an die große Glocke gehängt denn alle Beteiligen und Zeugen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch bekommst du keinen entsprechenenden Vermerk in deine Akte. Hab also keine Angst das du dadurch benachteiligt wirst :)

Ich hoffe ich habe dir damit geholfen :)

Gruß Lehjäx

PS: es gibt noch eine andere Person die dir helfen könnte. Der standortpfarrer könnte dir da vielleicht helfen, denn der ist auch zur verschwiegenheit verpflichtet :)
Einfach versuchen :)

KlausP

Außerdem wurde das Thema "Eingabe" durch den TE bereits in seinem Eröffnungs-Post thematisiert:

Zitat von: KlausP am 20. Januar 2013, 12:50:21
ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef?

Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei Ihrem Kommandeur.

ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?

Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei dessen truppendienstlichen Vorgesetzten (z.B. BrigKdr)

ZitatKann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?

Nein, Sie können sich nur in eigener Sache beschweren.

ZitatIst eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?

Kann, muss aber nicht. Ich würde erst den Beschwerdeweg einschlagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Wenn der WBdBT in jedem Fall selbst ermitteln müsste, wofür braucht er denn einen Stab von 50 Mitarbeitern?  ;)  :-X

Bei fehlender bzw. mangelnder Dienstaufsicht über den direkten Disziplinarvorgesetzten, werden dienstjüngere Soldaten sicherlich eher den Weg über den WBdBT gehen, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Brigade- oder Regimentskommandeur zu richten.

Bei diffusen Gefühlen der "Beschwer" wird die Beschwerde i. S. der WBO wohl schon an der Zulässigkeit scheitern und die Petition an den Wehrbeauftragten macht zumindest erstmal Luft.

Ansonsten ist das Thema "Beschwerderecht und Wehrbeauftragter" sicherlich interessant aber auch heikel. Da mag der Erste eine "Beschwer" erkennen, da sieht der Zweite nur "harte" Umgangsformen und der Dritte meint "Es kommt drauf an und es fehlen Informationen."

Der Wehrbeauftragte gibt Empfehlungen ab. Die betroffenen Stellen geben sich bei einem erkannten Mangel oder Missständen in der Regel alle Mühe die Missstände zu beseitigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Einen durchsetzbaren Anspruch hat der Petent durch die Empfehlung des WbdBT nicht.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

KlausP

Zitat... direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestages gewandt, wie du weist ist er die höchste Instanz mit dem Verteidigungsminister.

Können Sie das bitte mal etwas näher erläutern?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#40
Jesus, das kann man so nicht stehen lassen!
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
wie du weist ist er die höchste Instanz mit dem Verteidigungsminister.
Der Wehrbeauftragte ist ein parlarmentarisches Organ und hat mit der Bundeswehrhierarchie genau gar nichts zu tun. Er ist kein Vorgesetzter und kann genau nichts befehlen.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
Danach werden die Betroffenen Personen und Zeugen durch eine "unabhängige Partei" vernommen
Es werden Ermittlungen aufgenommen und es werden Stellungnahmen abgegeben. Das kann auch die Vernehmung von Zeugen beinhalten, muss es aber nicht.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
und dann werden entsprechene Maßnahmen getroffen (Das kann von Diszi's bis zur Versetzung, Degradierung, Beförderungsstop, Geldstrafen oder Entlassung von SaZ oder BS reichen) anhand der schwere der Verstöße.
Himmel, wir leben in einem Rechtsstaat und man bekommt nicht "von irgendwoher etwas aufgebrummt". Wenn im Rahmen der Ermittlungen Sachverhalte aufkommen, die Dienstvergehen beinhalten könnten, dann werden die im ganz normalen Diszipinarverfahren von den dafür Zuständigen behandelt.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
Mit der unabhängigen Partei ist gemeint das die nächsthöhere Vorgesetzte dem das Betrifft die Verhöre durchführt)
Muss nicht sein.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
Das du an den Wehrbeauftragen geschrieben hast wird nicht an die große Glocke gehängt denn alle Beteiligen und Zeugen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch bekommst du keinen entsprechenenden Vermerk in deine Akte. Hab also keine Angst das du dadurch benachteiligt wirst :)
Das ist bei einer Beschwerde ganz genau so; auch die kommt nicht in die PersAkte (wozu auch?!).
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Lehjäx

Oh entschuldigung ich gebe zu das war falsch formuliert. Ich wollte damit nur ausdrücken das der Wehrbeauftragte, selbst wenn man sich über den Generalinspekteur beschweren möchte, gegen diese Personen Maßnahmen ergreifen kann :)

F_K

ZitatIch wollte damit nur ausdrücken das der Wehrbeauftragte, selbst wenn man sich über den Generalinspekteur beschweren möchte, gegen diese Personen Maßnahmen ergreifen kann

@ Lehjäx:

Nochmal für Dich:
- "Beschweren" kann man sich nicht beim Wehrbeauftragten.
- Der Wehrbeauftrage kann überhaupt keine Maßnahmen gegen Soldaten einleiten - also auch keine Maßnahmen gegen den Generalinspekteur.

Nun verstanden?

Die Beschwerde (sofern Beschwer vorhanden) ist immer schneller und effektiver als eine Eingabe.

KlausP

Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 14:18:04
Oh entschuldigung ich gebe zu das war falsch formuliert. Ich wollte damit nur ausdrücken das der Wehrbeauftragte, selbst wenn man sich über den Generalinspekteur beschweren möchte, gegen diese Personen Maßnahmen ergreifen kann :)

Nein, kann er nicht. Welche "Maßnahmen" sollten das auch sein, von der "lobenden" Erwähnung im Jahresbericht mal abgesehen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

christoph1972

Zitat von: wolverine am 09. April 2013, 14:14:42
Jesus, das kann man so nicht stehen lassen!
Ich dachte immer, der Spieß sei Gott!?

Jetzt weiß ich, warum die Altersgrenze bei Wiedereinstellern z. T. aufgehoben wurde. Die Kameradinnen und Kameraden bringen hoffentlich so viel (Lebens-) Erfahrung und Wissen mit, dass die jüngeren Kameraden vor man unüberlegter Dummheit geschützt werden.

Um meine Deutschlehrerin zu zitieren: "Herr schmeiß Hirn vom Himmel und lasse es die Richtigen treffen!".

In den KC und im AC bekommen die PrüferInnen bestimmt manchmal das Grauen, was da an Antworten kommt.

Und ich dachte immer, es könnte nicht noch schlimmer kommen ....

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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