Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Über 4 Jahre Dienstzeit ein Dienstvergehen begangen, was für Folgen treten auf?

Begonnen von Devilblaze, 24. Mai 2013, 19:09:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Ralf

Haben auch schon mal OA MilFD ausprobiert. Die Haupttäter wurden zurückgeführt. Die "nur Nutznießer" wurden mit Disziplinarbußen belegt. Eine Rückführung scheiterte hier.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

DeltaEcho

ZitatWie bitte will man das denn beweisen

Durch Vernehmungen, zudem muss der Sacherverhalt ja irendwie endeckt worden sein, bzw. ein Kamerade ist seiner Meldepflicht nachgekommen.

F_K

Beweisen?

Ein Soldat kommt seinen Dienstpflichten nach - damit ist der Sender und alle Empfänger diese Gruppe bekannt - und dann kommen Vernehmungen - vermutlich mit geständigen Einlassungen.

... und immer den "Fall" genau lesen - die §55 Entlassung ist durch - dafür wird es wohl einen Beleg gegeben haben ...

Rollo83

Naja ich weiß nicht ob ihr alle Whats App habt und kennt.

Wenn mir Soldat X eine Datei schickt erkenn ich erstmal nicht wirklich was das ist weil das Bild der Datei ziemlich klein ist und ich auch bei vielen Dateien einfach mal auf "annehmen" klicke.

Danach ist die Datei auf meinem Handy ohne irgendeine Absicht. Könnte ja auch weiß der Teufel was seien. So und wie will man das jetzt bitte beweisen ? Ich lass mich da gerne eines Besseren belehren so ist das nicht, aber ich bin ganz ehrlich. Mir könnte das genau so passieren weil ich einfach immer auf "annehmen" klicke und Zack hätte ich ohne nachzudenken diese "Datei" auf de, Handy.

Ich bin natürlich kein Jurist, und da ic mir selber keine böse Absicht unterstelle und mich unschuldig fühlen würde und immer daran glaube das Unschuldigen nichts passiert, würde es mich arg wundern wenn mir was passieren würde.

Snake_tde

Ich glaube es geht eher darum, dass alle anderen die Augen verschlossen haben!

Aber im WA kann man am Anfang der Gruppe bzw anhand des Verlaufs sehen wer alles in der Gruppe ist, unabhängig davon ob sie nachträglich die Gruppe verlassen haben.


-naja wie faul muss man sein, so etwas ist einfach dumm. Wenn es nicht jetzt aufgefallen wäre, dann nach der Klausur wegen dem Schnitt- so etwas geht nie gut!

Devilblaze

Also Handys wurden nicht einkassiert. Die haben Stichproben artig bei einigen nach gefragt ob sie mal ins handy gucken dürfen.
Klar die Vernehmungen sind komplett abgeschlossen und teilweise wurde schon ausgewertet deshalb kam ja auch schon der §55 bei dem einen Kameraden zustande.

Also muss man mit der Rückführung in die Mannschaftslaufbahn rechnen bei den beiden oder? Also da wird doch ein Antrag für Gestellt richtig?
Oder kann es wirklich sein das es an das Truppendienst Gericht weitergeleitet wird?
Kann der Disziplinarvorgesetzte das denn einfach Entscheiden?
Ich kann auf jeden Fall dazu sagen, dass die ganze Sache bei dem Wehrdisziplinar Anwalt Vorlag.

F_K

@ rollo:

Der DV kennt ja seine Pappenheimer und vernimmt diese.

Wenn dann die Einlassung ist "ich habe dieses Papier vor meiner Tür nicht gesehen, nicht aufgehoben, nicht wahrgenommen" dann ist das erstmal so.

Wenn die Einlassung aber eher ist "gesehen, zur Kenntnis genommen, nicht gemeldet weil  ... " ist der Sachverhalt halt anders.

Sicherlich wird diese Datei aber Diskussionen in dieser Gruppe ausgelöst haben - dies wird zur Kenntnis genommen ....

@ devilbllaze:

Erstmal ist der DV in der Pflicht - aber dessen handeln wird auch geprüft.

Eine rückführung halte ich nicht für wahrscheinlich - aber eine empfindliche (einfache) Disziplinarmaßnahme schon.

justice005

Derjenige, der die Photos gemacht und verschickt hat, wurde nach § 55 V entlassen und das ist auch gut und richtig so. Der hat ein schweres Dienstvergehen begangen, wenn auch nach den Buchstaben des Gesetzes wohl "nur" ein Verstoß gegen die  Wohlverhaltenspflicht vorliegt (§ 17 II 1 oder 17 II 2 SG)

Was mit den anderen ist, kann man hier nicht sagen, da die Schilderungen für eine Einschätzung nicht ausreichen.

Der Fragesteller hat irgendwo etwas davon geschrieben, dass die anderen "angeklagt" seien. Wenn das war ist, dann spricht das für ein gerichtliches Disziplinarverfahren.

Trotzdem liegt ein Dienstvergehen bei den Mitläufern nicht so einfach vor, wie es hier dargestellt wird.

Eine angebliche Meldepflicht, dass ein anderer ein Dienstvergehen begangen hat, gibt es nicht! Es gibt KEINE Pflicht, Fehlverhalten eines anderen zu melden, denn das Denunziantentum ist nicht Teil unseres Rechtsstaates. Eine Meldepflicht kann sich nur aus der Pflicht zur Dienstaufsicht ergeben (§ 10 II SG), was aber voraus setzt, dass der Mitläufer gegenüber dem Haupttäter ein Vorgesetzter war. Waren alle gleichrangig, fällt eine Meldepflicht aus.

Ein Dienstvergehen ist die schuldhafte Verletzung der soldatischen Pflichten (vergl. § 23 I SG). Welche soldatische Pflicht hat der Mitläufer denn missachtet?

§ 7 scheidet aus. Der bezieht sich nur auf die 3 Kernpflichten, welche hier nicht betroffen sind.
§ 13 scheidet auch aus, da es wie gesagt keine Meldepflicht unter gleichrangigen gibt. Erst wenn der derjenige tatsächlich die Klausur geschrieben hätte, wäre hierin ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht zu sehen, aber soweit kam es ja gar nicht.
§ 10 II setzt ein Vorgesetztenverhältnis voraus. Das muss man prüfen.


Zusammenfassung: Der Haupttäter ist zurecht entlassen worden. Bei den anderen ist es deutlich schwieriger. Wenn die Sache an die Einleitungsbehörde abgegeben wurde, wird die Wehrdisziplinaranwaltschaft das rechtlich bewerten.

Sollte ein Disziplinarvorgesetzter die Rechtslage bewerten und eine Disziplinarmaßnahme verhängen, dann empfehle ich ganz pauschal eine Disziplinarbeschwerde bis hin zum Truppendienstgericht. Es kann nicht schaden, wenn ein Jurist die Soldatenpflichten bewertet. Ein Dienstvergehen liegt nämlich nicht schon dann vor, wenn dem Chef die Halsschlagader pocht... :-)




mailman

ZitatNaja ich weiß nicht ob ihr alle Whats App habt und kennt.

In dem Fall war/ist es ja eine Whatsapp Gruppe und da bekommt man die Datei einfach so. Weiß, weil es bei uns in der Berufsschule auch so gemacht wird. Allerdings bin ich natürlich kein Soldat und zudem bin ich nicht in dieser Gruppe. Es wird bei uns eh nur genutzt um ARbeitsblätter weiterzugeben.

Fm 1994

Könntet ihr mir als NochnichtSoldat den Sachverhalt bitte einfach erklären?

Soweit ich das verstanden habe, hat der Haupttäter eine Schulaufgabe fotografiert und an andere verschickt.

Das wird doch in jeder Berufsschulklasse öfters so gemacht. Ist diese Tat so schlimm, dass der Haupttäter gleich entlassen wurde und die Nutznießer mit hohen Geldbußen rechnen müssen?


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD

Lidius

Es geht nicht um irgendeine Aufgabe, es war ne Klausur. Ich weiß ja nicht, wie das bei dir war. aber bei mir früher haben wir keine Lehrertaschen durchsucht.

Fm 1994

Ja, da hast du Recht. Das Eigentum des Lehrers sollte nicht angefasst werden.

Allerdings haben unsere Vorgänger ihre Klausur abfotografiert und uns geschickt, was auch nur ein bisschen besser ist.


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk