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Weiterverpflichtungsprämie

Begonnen von Jaeger SG, 27. Mai 2013, 11:33:46

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Don_Ricco

Ich kenne Soldaten welche die Prämie teilweise rückwirkend bekommen haben..

Ralf

Oh welch hilfreiche Antwort  :o
Ähnlich hilfreich, wie eine Antwort "ich kenne Msch-Soldaten, die BS sind" auf eine allgemeine Frage, ob Msch auch BS werden können.

Wenn sie in 2012 festgesetzt worden sind, bekommen sie die Prämie, diese wurde dann in 2013 zwar ausgezahlt, aber nicht "rückwirkend".
Wann, wie und warum ist nachzulesen im Erlass P II 1 v. 05.12.2012.

Und nun Don_Ricco, führe bitte mal aus, wie das genau war bei den dir bekannten Soldaten, die ja wohl erst in 2013 ernannt/weiterverpflichtet wurden und die Prämie bekommen haben und wo gegen das BBesG verstoßen wurde und vor allem, mit welcher Begründung.
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Don_Ricco

Also Ralf ich weiß nicht was dein Problem ist. Du solltest vielleicht einmal darüber nachdenken ob deine Beiträge nur korrigieren oder ob sie wirklich etwas sinnvolles beinhalten!

Ein Kamerad ist im letzten Quartal 2012 in die Bundeswehr eingetreten und hat im Februar 2013 einen Antrag für einen SaZ4 gestellt. Dieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Inwiefern das jetzt korrekt oder falsch war, kann ich dir Klugscheißer nicht sagen! Jedoch ist es Fakt und ich wollte es diesem Thread beitragen.


SpitFire

Wie kann einem "rückwirkend" Geld ausgezahlt werden? Ist das wieder so ne komplizierte Quantenphysik-Nummer?
Wer lacht, hat Reserven.

F_K

@ Don_Ricco:

... und Dir ist klar, dass es "feine Unterschiede" zwischen Mannschaften und Unteroffizieren / Offizieren gibt?

... es in diesem Thread um einem "UA" geht und nicht um einen Mannschafter?

Insoweit ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Antwort eher an Dich zu stellen.

Paramedic

Zitates in diesem Thread um einem "UA" geht und nicht um einen Mannschafter?

doch.

Der TE wurde von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert.

Also geht es hier doch um Verlängerung in der Msch-Laufbahn
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Don_Ricco

Zitat von: Paramedic am 28. Mai 2013, 15:18:56
ZitatDer TE wurde von SaZ 4 auf SaZ 12 verlängert.

Also geht es hier doch um Verlängerung in der Msch-Laufbahn

Ganz genau. Es handelt sich hier um einen Stabsgefreiten.

Ralf

Zitat von: Don_Ricco am 28. Mai 2013, 15:00:51
Also Ralf ich weiß nicht was dein Problem ist. Du solltest vielleicht einmal darüber nachdenken ob deine Beiträge nur korrigieren oder ob sie wirklich etwas sinnvolles beinhalten!

Ein Kamerad ist im letzten Quartal 2012 in die Bundeswehr eingetreten und hat im Februar 2013 einen Antrag für einen SaZ4 gestellt. Dieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Inwiefern das jetzt korrekt oder falsch war, kann ich dir Klugscheißer nicht sagen! Jedoch ist es Fakt und ich wollte es diesem Thread beitragen.
Wenn er im Februar 2013 aus dem FWD heraus einen Antrag auf Erstverpflichtung auf SaZ 04 Msch gestellt hat, hat er mit Sicherheit keine Prämie aufgrund des §85a BBesG bekommen. Vielleicht hat er dir das nur erzählt?
Insofern solltest du da wohl mal genau nachfragen, was da gewesen ist oder ob du hier nicht was durcheinander bringst. Ich kann dir gerne den Erlass zur Verfügung stellen.
Allerdings auf deine Beleidigungsniveau mit dem "Klugscheißer" lass ich mich nicht herab (und habe ich in meinem Beitrag auch nicht), die Spielweise überlasse ich dir gerne, steht dir gut, zeigt immer, wessen Geistes Kind man ist. Anhand des Erlasses kannst du gerne selbst überprüfen, ob es Wissen oder Klugscheißerei ist. Ich kann zumindest meine "Behauptungen" belegen, dem gegenüber kommt von dir nur ne Aussage "ich kenn da einen". Frag ich mich doch, wer der Klugscheißer ist.
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KlausP

ZitatDieser Kamerad hat rückwirkend die Prämie für Verpflichtung erhalten!

Das muss ja dann auf seiner Gehaltsbescheinigung stehen, mit der gesetzlichen Begründung für die Zahlung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

GWDLER

Ich kann hier nur beitragen, das als ich ab 2010 meinen GWDL machen wollte, es auch massive Probleme mit einer Verlängerungsprämie gab.
Man errinere sich an die Gwdl 9 / Fwdl 6 Problematik.

Damals schien es auch aussichtslos. Aber ich habe einen Brief zum Wehrbeauftragten geschrieben...und siehe da...es geschahen Zeichen und Wunder...es gab eine Änderung, sodass ich doch mein Geld bekam.


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