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Vereidigung Uniform

Begonnen von Syntiac, 31. Mai 2013, 17:13:06

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BulleMölders

Man trägt den Anzug, der dem Dienstgrad entspricht.
Mannschaften also den Matrosenanzug (auch Wäsche achtern genannt und damit es ganz klar wird, das ist die weiße Bluse mit dem Blauen Kragen), egal ob sie noch den Zusatz UA oder BA tragen.
Mal abgesehen davon, dass du zu dem Zeitpunkt als Mannschafter gar keine andere 1. Geige haben wirst.
Ab Unteroffizier aufwärts trägt man den gern als "Maatengeige" (auch als Wäsche vorne genannt) bezeichneten Anzug, mit weißem Hemd, Krawatte und Jacket.

miguhamburg1

Die Veranstaltungen heißen oftmals "Vereidiging/Feierliches Gelöbnis", und sowohl FWDL, als auch SaZ geloben/schwören in einer Veranstaltung (nochmals) öffentlich. Dies gab es früher bereits vereinzelt, ist heute allerdings - zumindest dort, wo auch viele SaZ (noch einmal) ihre GA absolvieren, durchaus üblich.

Was die Uniform des Fragenstellers anbelangt, trägt die Marine den FA ausschließlich im Tagesdienst in der GA sowie bei den MSK. Bei feierlichen Anlässen wird ausschließlich der Dienstanzug getragen. Also bei Mannschaften (bis zum 30.LJ?) der so genannte Matrosenanzug, wie hier geschrieben. Ein Gelöbnis etc. im FA gibt es dortt nicht, weil vom Inspekteur verboten.

Syntiac

Super die letzten beiden Beiträge haben mir meine Frage nun beantwortet lieben Dank
LG

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

Zitat von: F_K am 31. Mai 2013, 17:54:51
Was meinste, wie die Situation ist, wenn ein Oberstleutnant der reserve des Heeres auf einer Fregatte (dort einberufen) zu "Gast" ist?

Da gibt es dann genau ZWEI Personen die diesem OTL vorgesetzt sind (Wache lassen wir mal außen vor) - allen anderen ist der OTL vorgesetzt.

Okay, das mag ein bisschen OT sein - aber sind auf ner Fregatte nicht noch einige Soldaten außer der Wache dem OTL nach §3 Vorgesetztenverordnung vorgesetzt?!

F_K

@ BSG1966:

... da gibt es wenige Feldjäger - und wenn man nicht gerade beim Arzt ist, hat dieser  auch "nichts zu melden".

Oder an welche Fälle denkst Du?

BSG1966

Ja, der San-Bereich war mir jetzt als erstes eingefallen, wenn ich mich recht irre, ist es doch auch so, dass genauso der Arzthelfer dem OTL gegenüber weisungsbefugt ist?!
Darüberhinaus könnten auf Weisung der zwei erwähnten Personen, die dem OTL vorgesetzt sind, weitere Soldaten dem OTL vorgesetzt "werden"?! Da ich noch nicht auf dem Schiff war, könnte ich jetzt als Beispiel nur was ausm Heer bringen, auf Weisung des Kommandeurs wird der OTL einer Gruppe zugewiesen, deren Gruppenführer wäre dem OTL doch ebenfalls vorgesetzt?!
Langer Rede, kurzer Sinn, klar mag in ner AGA-Kompanie mancher mit höherem Dienstgrad dem einfachen Soldaten vorgesetzt sein, auf der anderen Seite hat er wegen §3 zu springen, wenn der als Hilfsausbilder eingesetzte OGefr befiehlt.

F_K

ZitatDabei soll ein im Dienstgrad niedrigerer Soldat einem im Dienstgrad höheren Soldaten nur vorgesetzt werden, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern.(2) Durch die Anordnung der Unterstellung, die den Untergebenen dienstlich bekanntzugeben ist, erhält der Soldat die Befugnis, den unterstellten Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind.

Außerdem haben wir dann immer das Problem der wechselsetigen Vorgesetztenverhältnisse.

Es ist, wie es ist.

christoph1972

Zitat von: F_K am 03. Juni 2013, 11:31:32
ZitatDabei soll ein im Dienstgrad niedrigerer Soldat einem im Dienstgrad höheren Soldaten nur vorgesetzt werden, wenn besondere dienstliche Gründe dies erfordern.(2) Durch die Anordnung der Unterstellung, die den Untergebenen dienstlich bekanntzugeben ist, erhält der Soldat die Befugnis, den unterstellten Soldaten Befehle zu erteilen, die zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendig sind.

Außerdem haben wir dann immer das Problem der wechselsetigen Vorgesetztenverhältnisse.

Es ist, wie es ist.

Eben. Ich kann ja schlecht für die einsatzvorbereitende Ausbildung von Stabsoffizieren entsprechend Generäle abstellen, die dann Vorgesetzte sind und die Ausbildung durchführen sollen. Also wird der OTL einem UmP/UoP für die Dauer der Ausbildung unterstellt und der UmP/UoP erhält die entsprechende Befehlsgewalt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.

Das ist doch aber ein alter Hut ...
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

ZitatAlso wird der OTL einem UmP/UoP für die Dauer der Ausbildung unterstellt und der UmP/UoP erhält die entsprechende Befehlsgewalt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.

Nein.

Der OTL wird zu einer Ausbildung kommandiert - der Dienstplan ist dann ein Befehl und für die JEWEILIGE Station hat ggf. ein UmP (oder Offizier, oder whatever) die Möglichkeit, Befehle zu geben, die zur Durchführung an dieser Station an einen "Stationsteilnehmer" notwendig sind.

Dies ist eine deutliche Einschränkung der Möglichkeiten (nicht für die "Dauer der Ausbildung") - und der OTL ist dem Stationsleitenden ebenfalls vorgesetzt (Offizier gegenüber OmP innerhalb einer mil. Anlage bzw. Offizier im Dienst gegenüber UmP innerhalb einer Einheit).

-> .. und da der OTL die Problematik der wechselseitigen Vorgesetztenverhältnisse kennt, der OmP eher nicht, und wir uns alle liebhaben und respektvoll miteinander umgehen - gibt es in der Praxis damit kaum Probleme.

... in aller Regel "hüten" sich OmP davor, Stabsoffizieren Befehle zu erteilen - da wird maximal "lieb gebeten" ...

miguhamburg1

Richtig ist, dass es im Alltag mit dieser Frage kaum Probleme gibt, weil sich alle Beteiligten über die Besonderheiten dieser Situationen im Klaren sind und sich dementsprechend verhalten, wie F_K es richtig beschrieb.

Allerdings kommen diese Konstellationen in der Praxis doch öfter vor, zum Beispiel bei der Sportausbildung oder Schießen für Stäbe oder Kommandobehörden. Der Herr Generalleutnant und Befehlshaber meldet sich ebenso wie der Gefreite beim Schreiber und Munausgeber und folgt den Anweisungen/Befehlen der Aufsicht beim Schützen und des Leitenden, allesamt weit dienstgradniedriger als er.

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