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Zuständigkeit Wehrdienstberater/karrierefw.

Begonnen von Funkelblitz, 06. Juli 2013, 15:44:27

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MarcAurel

Zitat von: Sossar am 07. Juli 2013, 11:23:57
Das Ding ist ja, wenn es schon nicht mehr im BZRG steht, muss
ich das trotzdem bei der Bewerbung angeben? Es würde die
Bewerbung doch nur komplizierter machen! :D

Ich sage nichts mehr. Langsam reichts echt. Seit die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, zieht die Bundeswehr vermehrt Menschen an,. die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.
Und dieser hier, der macht sich nicht einmal was draus. >:(

Ja, angeben. Ehrlich sein, wenn man Mist gebaut hat.


Sossar

This is the End, my only Friend, the End.

KlausP

Zitat... Und dieser hier, der macht sich nicht einmal was draus ...

Na, na, etwas die Füße stillhalten. Wenn es keine Eintragungen (mehr) im Bundeszentralregister gibt weil sie gelöscht wurden darf man sich durchaus als nicht vorbestraft bezeichnen. Allerdings sollte man sich dann schon ganz sicher sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sossar

So sieht es aus. Ich bin keineswegs Stolz darauf und würde es gerne
ungeschehen machen. Aber man muss weiter gehen und Altlasten loswerden!
This is the End, my only Friend, the End.

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