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Nach Bewerbung - Vollstreckungsb. - Vereinbarung Ratenz. - Wo melden? Folgen?

Begonnen von Theodor1989, 11. September 2013, 16:53:36

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F_K

Lieber Wolve,

Zitatich bin ein arroganter Snob

... nur weil Du 1000 Dollar in einer Nacht in Las Vegas verpulverst, kann das für andere schon viel Geld sein.

Wer jedenfalls einen solchen Betrag in raten a 50 Euro - also 26 Monaten abtragen möchte, der hat in meinen Augen doch Zahlungsschwierigkeiten.

AriFuSchr

Lieber F_K ich stimme Dir (ausnahmsweise  ;)) zu.

ein Tripple A im Rating wird das nicht.

@ wolve- man könnte die Tausend €uronen auch für ein Bett im Hotel ausgeben - aber wer macht das schon in Las Vegas....
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Zitat von: F_K am 13. September 2013, 16:58:27
... nur weil Du 1000 Dollar in einer Nacht in Las Vegas verpulverst,
Kommt die Zahl von mir? ???

26 x 50 ist die Planung vor Einstellung mit einem geringen Gehalt/ Transferleistung. Ab Einstellung soll es wohl 4 x 300 werden. Beides erscheint mir nicht so verzweifelt, dass ein rational denkender Mensch dann sein Heil in Landesverrat sucht.
Aber klar: Kredit ist Kredit und anzugeben ist es. Dann soll der Sicherheitsbeauftragte seine Entscheidung treffen. Sollte diese hier aber negativ ausfallen und keine anderen Gründe vorliegen, würde mich das sehr irritieren.

Zitat von: AriFuSchr am 13. September 2013, 17:03:08
@ wolve- man könnte die Tausend €uronen auch für ein Bett im Hotel ausgeben - aber wer macht das schon in Las Vegas....
Am nächsten dran wäre wohl die Salon Suite im Wynn oder die L Suite im Mandala Bay am Wochenende. Die Salon Suite hatte ein Kamerad tatsächlich dieses Jahr über seine Bonusmeilen von der Lufthansa bekommen.  :D Wäre aber nicht meins.
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Tommie

Na ja, ich glaube eher nicht, dass man im "Hotel" Chicken Ranch ein Zimmer für  US-$ 1.000,-- pro Nacht bekommt, eine Suite schon gleich gar nicht ;D !

wolverine

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F_K

@ wolve:

... die 1000 Euro habe ich einfach mal aufgrund der Erkenntnis Deiner Las Vegas Touren unterstellt.

Wie schon weiter oben selber geschrieben, sehe ich auch kein Sicherheitsrisiko - aber anzugeben ist es.

wolverine

Zitat von: F_K am 13. September 2013, 18:21:40
... die 1000 Euro habe ich einfach mal aufgrund der Erkenntnis Deiner Las Vegas Touren unterstellt.
Und ich hatte schon gedacht ich könnte meine Filmrisse kitten. :-[
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F_K

.. haben den 1000 Euro gefehlt?

Da kann ich Lösungen anbieten - für deutlich weniger komme ich mit, und stelle dann gerne ein Video zusammen. Du bekommst natürlich alle Kopien ...   8)

wolverine

Zitat von: F_K am 13. September 2013, 21:13:01
- für deutlich weniger komme ich mit,
Das wird dann aber kein Direktflug und ein Motel irgendwo in einer Gegend, wo Tommies osteuropäische Damen ihr Revier haben.
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Theodor1989

Hallo :)

Vielen Dank für eure noch sehr zahlreichen Antworten, find ich sehr hilfsbereit von euch. :)

Nun zu einer guten Nachricht! Meine Verwandten haben mir das Geld als Weihnachtsgeschenk vermacht und morgen wird es überwiesen! Das heißt nächste/übernächste Woche ist der Vollstreckungsbescheid verschwunden!

Nun meine Frage, muss ich das irgendwie noch angeben? Also ich habe mal eine  befreundeten Anwalt gefragt, der meinte wenn in den SÜ1 Unterlagen nach "Zwangsvollstreckungen" gefragt wird, "muss" ich es nicht angeben. Ich will mit natürlich den negativen Mackel in meiner Akte ersparen!

Jetzt hät ich gerne euren Rat.. Trotzdem dort angeben mit der Bemerkung "alles bezahlt" oder nicht angeben? Zudem ist Zusagen das der Bescheid nach Bezahlung nicht mehr irgendwo in einer Liste steht. Im Schuldnerverzeichnis steht laut Anwalt auch erst eine Maßnahme des Gerichtsvollziehers etc.

Wäre über eure nochmalige rege Beteiligung sehr dankbar! :)

Gruß Theodor

itschie

Das ganze ist Gerichtskundig und somit nachvollziehbar... so und da die Sache vom Tisch ist, kann dir auch nicht mehr viel passieren, Sie haben etwas versäumt zu zahlen oder waren überlastet wegen plötzlicher Arbeitslosigkeit what ever... kann jeden passieren haben die Sache nach besten können und gewissen bereinigt, da wird Ihnen kaum jemand einen Strick draus drehen.

F_K

ZitatZudem ist Zusagen das der Bescheid nach Bezahlung nicht mehr irgendwo in einer Liste steht.

Der Vollstreckungsbescheid steht für 3 Jahre (!) in der Schuldnerliste - mit dem Dokument kannst Du (auf Antrag) dein Eintrag löschen lassen - aber andere Datenbanken (SCHUFA) haben da schon längst eine Kopie und löschen diese auch erst später.

Zitat... kann jeden passieren h

Nein - üblich sind solche Bescheide nicht.

Lestrade

ZitatIn welchen Schuldnerverzeichnissen erfolgt eine Eintragung des Mahn- oder Vollstreckungsbescheids?

Das Mahnverfahren selbst führt zu keinerlei Eintragungen in Schuldverzeichnissen o.ä..  In die Verzeichnisse, die bei den Amtsgerichten des Wohnortes geführt werden, werden von den Gerichten lediglich abgegebene eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle in Vollstreckungssachen, Vermögensauskunft sowie Insolvenzverfahren eingetragen.
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Aufgrund dessen hast du somit keinen Eintrag in der Schuldnerliste, zur Sicherheit, frag dort mal an. Somit hat die SCHUFA auch keine automatische Mitteilung bekommen, der Gläubiger hat aber vielleicht ein Antrag auf Eintragung gestellt. Kann diese Eintragung aber wiederum durch einen Antrag wieder löschen lassen, wenn er dir nicht böse gesinnt ist. Frag einfach mal nach.

Inwieweit du das in der Sicherheitserklärung angeben musst, weiß ich nicht. Wenn dort jedoch explizit nach einer Zwangsvollstreckung gefragt wird, ist zu sagen, dass ein Vollstreckungsbescheid keine Zwangsvollstreckung darstellt.

Viel Glück und schön das es mit dem bezahlen geklappt hat! Alle Angaben ohne Gewähr. ;)

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