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Ärztliche Untersuchung beim Dienstantritt?

Begonnen von WOLVEzudemRINE, 24. Oktober 2013, 23:48:33

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WOLVEzudemRINE

wird beim Dienstantritt für den freiwilligen Wehrdienst die komplette Musterung wiederholt, oder guckt der Arzt mich nur kurz an um sicher zu gehen, dass z.B nichts gebrochen ist etc??
Und wird dort Blut abgenommen oder ist es nur bei SaZ so???
Danke!

Lidius

Haben dir die Antworten beim letzten mal nicht gefallen oder warum nochmal die gleiche Frage? http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45098.0

Blut wird normalerweise nicht abgenommen.

bavaria-monaco

Zitat von: Lidius am 25. Oktober 2013, 00:15:14
Haben dir die Antworten beim letzten mal nicht gefallen oder warum nochmal die gleiche Frage? http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=45098.0

Blut wird normalerweise nicht abgenommen.

Also bei mir wurde da Blut abgenommen und ansonsten war es sozusagen nochmal dieselbe Musterung nur im Schnelldurchgang. Körpergröße + Gewicht wurden bei mir dagegen nicht nochmal gemessen.

KlausP

ZitatAlso bei mir wurde da Blut abgenommen

Bei der Einstellungsuntersuchung oder später bei der Blutgruppenbestimmung?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InstUffzSEAKlima

Aus der (mehrfachen) Frage kann man leicht den Eindruck haben, dass jemand etwas zu verbergen hat oder sich vor Dingen fürchtet, die eine solche Untersuchung zu Tage bringen könnte. Man könnte meinen, dass "Leiden", Einschränkungen, Medikamente auffliegen können, die die Taugleichkeit mglw. in Frage stellen. In der Regel finden immer mal wieder im Laufe der Dienstzeit Untersuchungen statt, um die Tauglichkeit für "dies und jenes" auf dem BA90/5 zu dokumentieren. Daher sollte von Anfang an mit offenen Karten gespielt werden, denn ein u.U. begangener Einstellungsbetrug führt nicht nur zur sofoertigen Entfernung aus dem Dienst, sondern hat noch zahlreiche andere Konsequenzen (...) zur Folge.

Bernd das Brot

Wie sieht das eigentlich aus wenn man SaZ 13 (Offizierslaufbahn) machen will? Wenn man schon bei der Musterung im Kreiswehrersatzamt und in der OPZ nicht so toll abgeschnitten hat wegen z.B. Wirbelsäulenverkrümmung (und einem gesagt wurde, dass man theoretisch auch als untauglich eingestuft werden könnte) mustert der Arzt einen dann wenn man Pech hat wegen sowas aus oder ist das ehr nicht der Fall, weil ja schließlich 2 Kollegen gesagt haben, dass das gerade so noch passt?

wolverine

Ja, das kann passieren. Die Entscheidung trifft der Arzt, der einen aktuell untersucht.
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Ralf

Da der Arzt bei Dienstantritt die Verantwortung trägt, kann er das Ergebnis auch ändern. Sonst bräuchte es die Untersuchung ja garnicht.
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Aladin

Wie ist das eigentlich, wenn man als SaZ13 (mit Studium) für eine Truppengattung eingeplant wurde und beim Dienstantritt für diese nicht mehr tauglich ist. Wird man dann einfach in eine Verwendung, für die man tauglich ist, neu eingeplant?

Bernd das Brot

Zitat von: wolverine am 27. Oktober 2013, 20:51:23
Ja, das kann passieren. Die Entscheidung trifft der Arzt, der einen aktuell untersucht.
Wie oft kommt sowas schätzungsweiße in der Praxis vor?

wolverine

#10
Vor dem Studium ist die Truppengattung eh nur ein grober Anhalt. Die wirkliche Einplanung erfolgt nach dem Studium.
Jedoch hat man medizinische Veränderung umgehend der Bundeswehr zu melden und die Eingangsuntersuchung kann auch die Nichteinstellung zur Folge haben.
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wolverine

Zitat von: Bernd das Brot am 27. Oktober 2013, 21:01:51
Wie oft kommt sowas schätzungsweiße in der Praxis vor?
Immer dann wenn es angezeigt ist. Pauschalieren kann man das nicht.
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Aladin

Bei mir ging es speziell darum, dass mein Musterungsarzt bei einer leichten Trichterbrust ein Auge für die Panzergrenadiertruppe zugedrückt hat. Das könnte ja ein anderer Musterungsarzt verschieden dazu einschätzen. Es geht mir nur darum, dass man nicht aussortiert wird, weil es keine freien Dienstposten mehr gibt, weil alles schon fest zugeordnet ist. Ansonsten war bei der Musterung alles in Ordnung, sodass eine Ausmusterung eher unwahrscheinlich ist.

BSG1966

Die ZdV legt relativ klar fest, wann man "raus" ist, und was durchgeht. Wenn der eine Arzt "ein Auge zu drückt", ist das für den anderen Arzt nicht bindend. In manchen Fällen kann es offiziell Ausnahmegenehmigungen geben. Sowas ist aber dementsprechend selten.

Aladin

Er hatte mich zur Lungenfunktion geschickt und da war alles in Ordnung, sodass er keine Probleme sah. Bin mir auch ehrlich gesagt nicht sicher, ob das nur eine Floskel war. Allzu schlimm wäre ein Verwendungsausschluss auch nicht, da ich derzeit noch zwischen Panzergrenadier- und Heeresaufklärungstruppe schwanke. Somit hab ich 2 Optionen, die für mich gleich gewichtet sind. Das würde mir meine Entscheidung abnehmen  ;D

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