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Als BS Rückstufung auf SAZ möglich?

Begonnen von Su-Sa, 15. November 2013, 09:32:57

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Su-Sa

Hallo liebe BW Mitglieder,

nach langem Durchforsten des Internets suche ich nun Hife bei euch, da ich mir ein paar Insiderinfos erhoffe.
Gibt es denn irgendwelche Wege sich als BS zum SAZ zurückstufen zu lassen um dann BFD zu bekommen?

Viele Grüße

wolverine

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Su-Sa

Vielen Dank für deine Antwort. Aber geht das nicht nur, wenn ein dienstliches Interesse besteht?
Das Problem ist, dass bei der Verwendung ein Mangel an Dienstposten besteht.
Zwei Anträge über das Reformbegleitprogramm wurden auch schon gestellt und aus genau diesem Grund abgelehnt.

wolverine

Ich habe nicht gesagt, dass dem Antrag zwingend stattgegeben werden muss. Aber ohne Antrag geht das nicht. Und selbstverständlich wird dort das dienstliche gegen das private Interesse abgewogen. Sie sind schließlich auch freiwillig und auf eigenen Antrag BS geworden.
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Su-Sa

Es geht nicht um mich, sondern um meinen Partner. Er ist BS. Ja natürlich ist man freiwillig BS geworden, aber ein Mensch und bestimmte Voraussetzungen ändern sich nun mal im Laufe des Lebens. Wenn man 18 Jahre ist, denkt man vielleicht noch anders, wie wenn man 32 ist und Kinder haben möchte. Die Vereinbarkeit von Familie und Bundeswehr ist leider garnicht bis nur sehr sehr sehr schwer gegeben.
Daher hatte ich noch Hoffnung...

BulleMölders

Mit 18 wird man aber auch kein BS.
BS wird man erst wenn man das System Bundeswehr kennt oder kennen sollte und da sollte man sich schon vorher überlegen können was währe wenn.

wolverine

Und man hat auch die Möglichkeit zu kündigen. Wenn man das mit dem Bonbon der BFD-Leistungen machen möchte, dann bedarf es dazu eben auch des Interesses von beiden Seiten.
Was hätten Sie sich denn  jetzt konkret vorgestellt mit zwei abgelehnten Anträgen? Dass hier jemand einen versandbereiten Zauberstab vorhält? Unter den Ablehnungsbescheiden steht eine Rechtsbehelfsbelehrung und das kann man dann bis zum BVerwG durchziehen. Mehr geht einfach nicht.
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Su-Sa

Natürlich möchte er auch gehen,  ich habe die vorherigen Anträge bestimmt nicht für ihn geschrieben.   ;)
Natürlich kann man sich das vorher genau überlegen was wäre wenn u.s.w. das steht ausser Frage. Wenn man die bundeswehr über alles stellt oder die Frau zu Hause bleibt bis die Kinder alt genug sind, kann ich mir das gut vorstellen.  Es gibt aber auch noch andere Menschen...
Leider alles sehr unflexibel... da braucht sich niemand wundern, dass die BW einen solchen Ruf hat.

wolverine

Ok, ich stelle Anträge und bekomme exakt was ich möchte und der Dienstherr hält sich an alles, was er zugesagt hat. Dann ändere ich meine Meinung und möchte nicht mehr. Auch das ermöglicht mir der Dienstherr. Ich möchte dann aber bitte noch ein sattes Extra, auf das ich keinerlei Anspruch habe,  für meine gewandelte Gesinnung.
Selbst das schließt der Dienstherr nicht völlig aus, behält sich aber vor dies nur mit Steuergeldern zu machen wenn es auch seinerseits begründbar ist.

Sie haben recht: das ist echt total schäbig und so wird der Ruf der Bundeswehr bald noch viel schlechter sein!

Wer den Sarkasmus findet darf ihn gerne behalten ...
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KlausP

ZitatLeider alles sehr unflexibel... da braucht sich niemand wundern, dass die BW einen solchen Ruf hat.

Was für'n Schwachsinn. Die Bundeswehr ist kein stinknormaler Arbeitgeber, wie es Polizei und andere Institutionen eben auch nicht sind. Es gilt hier auch kein Arbeitsrecht (oder zumindest nur eingeschränkt) sondern Dienstrecht. Wenn man als Soldat (und ich rede hier nicht von einem Rekruten in der dritten Dienstwoche sondern einem Berufssoldaten mindestens im 7. oder 8. Dienstjahr) eben nicht gewillt oder in der Lage ist, seine Rechtsmnittel auszuschöpfen, dann braucht man auch nicht rumzuheulen oder seine Frau vorzuschicken.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatdass bei der Verwendung ein Mangel an Dienstposten besteht.

Dieser BS ist also wohl in einer Mangelverwendung - dementsprechend gibt es KEIN dienstliches Interesse an einer Rückstufung von BS auf SaZ.
Diese Einschätzung ist wohl kaum dienstlich angreibar.

Es bleiben also die Optionen:

- um Entlassung bitten
- vereinbarungsgemäß weiter treu zu dienen.

Ralf

Das ist sogar absolut flexibel: er kann kündigen und ist dann quasi von heut auf morgen raus. Was gibt es denn noch flexibleres?
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Su-Sa

Mein Partner hat es bestimmt nicht nötig, mich vorzuschieben. Ich kann alleine für mich denken und ihr braucht hier auch nicht gleich alles negativ reden.
Das mit dem Ruf der Bundeswehr war eigentlich so gemeint, dass doch mittlerweile nur noch Leute dahin gehen, die in der Wirtschaft nichts anderes finden. So ist doch das allgemeine Denken der nicht BW-Leute. Und das kommt nicht von ungefähr... es sei denn man ist ein Mensch, der sich alles gefallen lässt und immer brav Ja und Amen sagt.
Und eins noch zum Thema Rechtsmittel ausschöpfen: Wenn ein Familienvater mit 2 Kindern und sehr kranker Frau, die fast nicht mehr alleine kann noch nicht mal heimatnah versetzt wird, dann kann man sich seine Chancen auch schon denken.
Auf der SDBw zählen doch nur Zahlen... die Mensch dahinter sind irrelevant.

Su-Sa

Okay, Kündigen und dann, wie sieht es mit den Rentenbeiträgen aus?
Weiß das jemand von euch?

F_K

Ja, er wird entsprechend in der Rentenversicherung anhand der Bruttogehälter nachversichert.