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eignungsübung nicht bestanden und nun?

Begonnen von Mister E, 18. Dezember 2013, 14:24:53

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Escu


StOPfr

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Mister E

Kann man sich eigentlich von den ausbildern auf dem ul1 beurteilen lassen zwecks eignung als Führungskraft oder geht das nur Kompanie intern?

F_K

Lieber Mister E,

ZitatKann man sich eigentlich von den ausbildern auf dem ul1 beurteilen lassen zwecks eignung als Führungskraft oder geht das nur Kompanie intern?

Du scheinst grundlegende Vorgehensweise bei der Bundeswehr nicht verstanden zu haben.

Es gibt für jede Beurteilung genau einen Disziplinarvorgesetzten, der dafür verantwortlich ist. In dem Fall Deiner Eignugnsübung ist dies Dein Kpchef.

Diese Beurteilung ist offensichtlich erfolgt.

(Frage: Hattest Du Deine Bedenken vom ersten Tag an der Vertrauensperson, dem DV, oder sonstwem "aktenkundig" mitgeteilt? Was hat sich in den Gesprächen mit dem DV vor der Beurteilung ergeben? ....)

Mister E

Im gespräch vor der Beurteilung sagt mir der Kpchef das er auf grund dessen das er mich nicht "kennt" und darum mich nicht beurteilen kann über nehme er die Beurteilung 1 zu 1 vom TE führer.

F_K

ZitatIm gespräch vor der Beurteilung sagt mir der Kpchef das er auf grund dessen das er mich nicht "kennt" und darum mich nicht beurteilen kann über nehme er die Beurteilung 1 zu 1 vom TE führer.

Da hätte Dein DV wirklich unglücklich formuliert - auf der Beurteilung gibt es kein Feld, wo ein TE Führer (der nicht zufällig gleichzeitig DV ist) unterschreibt.

-> D. h. der Beurteilende ist immer der DV  - auch wenn er vorne "ankreuzt" dieser Beurteilung liegen Beiträge Dritter zugrunde, hier TE Führer XY.

Wenn dem so war, warum hast Du da nicht protestiert, wenn Du schon wußtest, dass der Dich "nicht leiden" kann?

KlausP

Gegen die Beurteilung Ihres Disziplinarvorgesetzten haben Sie Rchtsmittel.

1.  Bereits im Vorfeld der eigentlichen Eröffnug der Beurteilung ist Ihnen deren Entwurf auszuhändigen und frühestens nach Ablauf einer Nacht mit Ihnen zu besprechen.

2. Sie können dagegen eine Gegendarstellung schreiben, in der Sie Aussagen die Ihrer Meinung nach unrichtig oder unvollständig getroffen wurden, aus Ihrer Sicht erläutern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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