Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Wiedereinstellungs- Möglichkeiten

Begonnen von DeerHunter84, 19. Januar 2014, 17:07:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DeerHunter84

Außerdem bin ich der Meinung das die BRD nicht drum herum kommt ihre Armee in eine Berufsarmee umzubauen  :D


KlausP

Zitat... als Finanzbeamter habe ich ja die Laufbahnprüfung zum Finanzwirt durchlaufen, könnte so in die Richtung ReFü gehen ...

Wenn der Finanzwirt der Meisterebene entspricht, wäre eine Einstellung mindestens als Feldwebel möglich, höherer Dienstgrad wäre abhängig von der Zeit Ihrer Tätigkeit in diesem Beruf.

Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:34:09
Außerdem bin ich der Meinung das die BRD nicht drum herum kommt ihre Armee in eine Berufsarmee umzubauen  :D

Nur ist diese Meinung (zum Glück) nicht von Relevanz. Aber fragen Sie doch mal bei UvdL an ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DeerHunter84

ZitatSchaun Sie doch mal auf Ihren Personalausweis ;) ! an wird Sie nicht bis zum Pensionierungsalter einstellen, aber ggf. einen SaZ-Vertrag verlängern!

Und warum werden aus meinem Bekanntenkreis gleich drei mitte 30er als SAZ 20 eingestellt ?!

Also muss die BW ja Bedarf haben und auch ggf über 12 Jahre Verpflichten.

Tommie

Tja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !

Ralf

Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:37:32
Und warum werden aus meinem Bekanntenkreis gleich drei mitte 30er als SAZ 20 eingestellt ?!

Also muss die BW ja Bedarf haben und auch ggf über 12 Jahre Verpflichten.
Dann sind da bestimmt gewisse Vordienstzeiten inbegriffen und/oder es betrifft Mangelverwendungen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

DeerHunter84

ZitatNur ist diese Meinung (zum Glück) nicht von Relevanz. Aber fragen Sie doch mal bei UvdL an ...  ::)

Natürlich ist meine Meinung nicht von Relevanz, aber auf die Dauer wäre eine Armee aus Berufssoldaten weniger kosten intensiv.

Das zu mindest geistert doch seit 2010/11 immer mal wieder durch die Presse/Politik  ;)

DeerHunter84

ZitatDann sind da bestimmt gewisse Vordienstzeiten inbegriffen und/oder es betrifft Mangelverwendungen.

Altenpfleger bzw Krankenpfleger, Vordienstzeiten lediglich GWDL und die mit mitte 30 für 20 Jahre zu binden ist doch ein Wort.

Warum sollte das nicht auch bei mir möglich sein ?!  ::)

 

DeerHunter84

ZitatTja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !

Allg Gleichstellungsgesetz, Wehrbeauftragter, ggf. Rechtsschutz, Bundeswehrverband, oder ein netter Hinweis an den zuständigen Abgeordneten, wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.


Firli

Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:49:34
ZitatTja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !

Allg Gleichstellungsgesetz, Wehrbeauftragter, ggf. Rechtsschutz, Bundeswehrverband, oder ein netter Hinweis an den zuständigen Abgeordneten, wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.

Jetzt geht aber ein wenig die Fantasie mit Ihnen durch. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten.  Da können Sie auch seine Heiligkeit den Papst einschalten. Wenn Ihr Jahrgang voll ist, Sie das Auswahlverfahren nicht schaffen,... dann werden Sie auch kein BS.


SanFw/RettAss

KlausP

Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:42:44
ZitatNur ist diese Meinung (zum Glück) nicht von Relevanz. Aber fragen Sie doch mal bei UvdL an ...  ::)

Natürlich ist meine Meinung nicht von Relevanz, aber auf die Dauer wäre eine Armee aus Berufssoldaten weniger kosten intensiv.

Das zu mindest geistert doch seit 2010/11 immer mal wieder durch die Presse/Politik  ;)

Ja, klar. Und dann haben Sie in der PzGrenKp Besatzungen mit einem Durchschnittsalter von 40+ oder wie soll man sich das vorstellen? Auch die Briten, Franzosen  und Amerikaner haben keine Armeen nur aus berufssoldaten, wie Sie sich das vielleicht vorstellen. Und zur "Fachkompetenz von Presse (oder auch Politik) sagt man zu diesem Thema lieber nichts. Bei so manchem Pressefuzzi ist schon ein FWDL 7 ein "Berufssoldat" ...

Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:49:34
ZitatTja, davon können Sie sich allerdings nichts kaufen, wenn man weniger Berufssoldaten ernennt, als Ihre Platznummer in der Reihung der Kandidaten ist ;) ! Sie haben in Ihrem biblischen Alter aktuell genau einen versuch! Nimmt man Sie, Hauptgewinn, nimmt man Sie nicht ... A-Karte und Ende im Gelände ;) !

Allg Gleichstellungsgesetz, Wehrbeauftragter, ggf. Rechtsschutz, Bundeswehrverband, oder ein netter Hinweis an den zuständigen Abgeordneten, wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.

Selten sooo gelacht. Und Sie waren PersUffz? Von Laufbahnrecht (Stichwort SLV) ist wohl nix hängengeblieben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DeerHunter84

ZitatJetzt geht aber ein wenig die Fantasie mit Ihnen durch. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten.  Da können Sie auch seine Heiligkeit den Papst einschalten. Wenn Ihr Jahrgang voll ist, Sie das Auswahlverfahren nicht schaffen,... dann werden Sie auch kein BS.

Ich glaube nicht höhere Mächte  :D

Natürlich haben Sie Recht ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber für den Fall das Verfahren positiv durchlaufen zu haben und dann bei einer möglichen Umwandlung in eine Berufarmee übergangen zu werden, sind diese Mittel durchaus zumindest hypothetisch legitim.

Aber es sei so wie es ist, ich lasse mich beraten im Karrierebüro, werde dort mit dem Berater sprechen und dann hier meinen weiteren Verlauf mit der Forengemeinde evaluieren.

Vielen Dank für alle Beiträge 

Tommie

Zitat von: DeerHunter84 am 19. Januar 2014, 20:49:34..., wir leben doch immerhin in einem Rechtsstaat.

Aber sonst geht es Ihnen gut, oder? Nicht umsonst wurde das Beurteilungsverfahren unlängst geändert und wer nicht die geforderte Platzziffer für die Übernahme zum BS erreicht hat, wird auch kein BS, egal wen er dafür verklagt! Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie BS werden, wenn man Sie überhaupt wieder einstellt, liegt eindeutig unter 10%, egal wen Sie verklagen!

DeerHunter84

ZitatSelten sooo gelacht. Und Sie waren PersUffz? Von Laufbahnrecht (Stichwort SLV) ist wohl nix hängengeblieben?

Ich war eher ein Fachmann in Sachen SAP

ZitatAber sonst geht es Ihnen gut, oder? Nicht umsonst wurde das Beurteilungsverfahren unlängst geändert und wer nicht die geforderte Platzziffer für die Übernahme zum BS erreicht hat, wird auch kein BS, egal wen er dafür verklagt! Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie BS werden, wenn man Sie überhaupt wieder einstellt, liegt eindeutig unter 10%, egal wen Sie verklagen!

Dann fechtet man die Beurteilung eben an wenn man sich nicht einigen kann, wenn entsprechende Leistungen vorliegen aber nicht honoriert werde muss man wohl seinen Arbeitsrechtsschutz bemühen.

DeerHunter84

Dienstliche Beurteilungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SLV1 i.V.m. Nr.201 der Bestimmungen über die Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vom 17.01.2007 (ZDv 20/62) stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts truppendienstliche Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar, die vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden können.

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. Juli 2013

KlausP

Himmel, hilf! Sie haben ja noch weniger Ahnung als ich befürchtet hatte!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau