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Frage zum Urlausanspruch bei einer Reservistendienstleistung

Begonnen von belladonna, 20. Januar 2014, 14:37:56

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F_K

@ MMG und Opa_Hagen:

Freizeitausgleich darf ja nur dann gewährt werden, wenn der Kamerad nicht dienstlich benötigt wird - ( ist im Einzelfall zu prüfen).

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein BeordTrT einen Res zu einem Übungsaufenthalt für 14 Tage benötigt, und dann eine RDL für 4 Wochen beantragt, damit der DA vollständig genommen werden kann.
Dies würde ich so auch für unzulässig halten.

Der Reservist darf sich also aussuchen, ob er auf Übungsplatz gehen möchte und seinen DA ausgezahlt bekommt oder ob er das Angebot ablehnt.

Opa_Hagen

Mmmmhhh, mein Chef meinte, bissel grüne Ausbildung/ Auffrischung könnte mir nicht schaden, und da meinst Du, ich könnte mir aussuchen, ob ich mitgehe?!?! Meine ganze Truppe geht, schonmal was von Gruppenzwang gehört? ;)

bayern bazi

wobei für tage wo der RDL Leistungszuschlag bekommt (bei normalen LZ grob gesagt ca die ersten 17 Tage) kein erhöhter Wehrsold ausgezahlt wird da dies mit dem Leistungszuschlag bereits abgegolten ist

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

@ Bayern Bazi:

Ja - aber DA steht wohl trotzdem zu (wenn er denn gewährt wird).

@ Opa_Hagen:

RDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.

Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?

Opa_Hagen

Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 15:53:20

@ Opa_Hagen:

RDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.

Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?

Meine erste RDL im TrT geht vom 06.01. bis 01.04., danach ab 03.04. zum Lg nach Garlstedt 5 Wochen - nein, ich will kein Taschentuch, aber warum soll ich auf Urlaub verzichten? Das können sich nur solche Helden wie Du leisten, wie kannst Du mir mimimimi vorhalten, Du kennst doch die Hintergründe gar nicht? Nein, ich zwar nicht "einige hundert" RDL Tage, aber ich habe als Resi (bis auf den letzten jetzt, SASPF Fachmodul) ALLE Lehrgänge und ATN´s absolviert und erworben incl. FS, die man als MatBewUffz nur haben kann. Darauf bin ich stolz und muss mir von Dir nix vorhalten lassen, Herr Kamerad. So eine Aussage möchte
ich mal von einem Disziplinarvorgesetzten hören;)
Ich nehme mal an, Du hast eine heizungsnahe Verwendung. Tausch gefällig?

MMG

ZitatIch habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?

Gut, aber das muss jeder für sich persönlich ausmachen und sollte @OpaHagen nicht mit einem Taschentuch angemahnt werden.

MMG

@OpaHagen:

Jetzt verstehe ich, die 14 Tage TrÜ im März sind in den 3 Monaten RDL bis 01.04. eingeschlossen.
Da macht es durchaus Sinn, dafür Freizeitausgleich zu nehmen, sofern dieser gewährt wird.

F_K

Och Jungs,

nicht so dünnhäutig:

@ Opa_Hagen:

.. MatBewUffz mit SAP Lehrgang und dann "anderen" eine heizungsnahe Verwendung "vorwerfen" ist schon "lustig".

Unabhängig davon:

Wenn die RDL "kürzer" als dieser Monat ist, wird der Urlaub ja beim "normalen" AG genommen, der Reservist "verliert" hier also nichts.

Wenn tatsächlich RDL über Monate geplant werden (z. B. 3 Monate lang), dann sollte (MUSS(!)) der BeordTrT auch den Urlaub mit planen, denn dieser kann / darf ja nicht vom Res beim "normalen" AG genommen werden.

Bei kürzeren RDLs (z. B. 2 Wochen Truppenübungsplatz) mit "Wochenende durchdienen" hat der Res "halt gelitten".
Been there, done that - got the T Shirt (auch fern der Heizung).

Tommie

Zitat von: F_K am 24. Januar 2014, 15:53:20Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?

Wie ich bereits erwähnt habe, war ich von 16.09.2008 bis 09.04.2009 im Rahmen einer Wehrübung (ja, so hieß das eben "damals(TM)" ;) ! ) als UN-Militärbeobachter bei UNOMIG in Georgien eingesetzt! Für diese Wehrübung haben mir nach damaliger Berechnung 6 x 2,5 = 15 Tage Urlaub zugestanden, also ziemlich genau drei "normale" Kalenderwochen ohne Feiertage! Das EinsFüKdoBw, welches für diesen Einsatz zuständig war, wollte von mir wissen, ob ich auf diesen Urlaub bestehe, oder ob ich die volle Kontingentdauer mitmachen möchte. Erstens war dieses Wissen entscheidend für die Nachfolgeplanung und zweitens hätte ich bei normaler Kontingentdauer von sechs Monaten und zwei Tagen (Minimum!) nicht allen Urlaub abbauen können. Letztendlich war ich dann von Donnerstag, 18.09.2008 bis einschließlich Dienstag, 24.03.2009, also insgesamt 188 Tage, im Einsatz und konnte anschließend lediglich 10 der mir zustehenden Urlaubstage abbauen, da die letzten zwei Wehrübungstage für die Ausschleussung verwendet wurden. Für die 5 Urlaubstage, die ich nicht abbauen konnte, musste ich gegenüber dem EinsFüKdo schriftlich meinen Verzicht erklären! Ich persönlich bin lieber mit den Kameraden, mit denen ich sechs Monate in der Mission war, zusammen nach hause geflogen, als mir hier eine Extrawurst braten zu lassen ;) !

Tommie

Ach ja, F_K, als ich noch Reservist war, was mittlerweile definitiv nicht mehr der Fall ist, hatte ich insgesamt 1.511 Wehrübungstage in 28 Jahren nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst angesammelt und war darunter sechs Mal im einem Einsatz unterwegs.


KlausP

Zitat von: MMG am 24. Januar 2014, 17:47:47
Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?

dass er mit seinen "paar" WÜbTagen quasi 'ne Wurst ist. Oder 'n Würstchen.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Tommie

Zitat von: MMG am 24. Januar 2014, 17:47:47Was soll denn der letzte Beitrag @F_K sagen?

Der Beitrag sollte F_K sagen, dass ich hier doch auch über einschlägige Erfahrung verfüge und durchaus weiß, wovon ich rede! Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;) ! Und definitiv war das keine Aufforderung zum ...vergleich ;D !

Schamane

@ F_K sonst sind sie doch auch immer so Vorschriften beflissen da wird ihnen ja nicht entgangen sein, dass ein Reservist in einer RDL ein Soldat ist und er somit auch Urlaubsansprüche ab einer gewissen RDL Dauer erwirbt.
Ansonsten ja ich habe auch schon Urlaubsansprüche verfallen lassen, aber das kann ja nicht die Norm sein!
Des weiteren
ZitatRDLs sind freiwillig - wir haben weder einen Spannungsfall noch muss sich unser Land verteidigen.

Ich habe einige Hundert RDL Tage - und noch NIE einen Tag Erholungsurlaub innerhalb einer RDL gemacht - wilst Du ein Taschentuch?
F_K arbeiten sie zivil? Wenn ja - Tun sie dies freiwillig? Wenn wieder ja - Erhalten sie Urlaub? Wenn auch dies ja - Warum? Sie brauchten doch nicht zu arbeiten!
Ach im Übrigen auch SaZ und sogar BS erhalten Urlaub ich frage mich nur warum wenn ich ihren Ausführungen folgen würde.
Ja das ist etwas pointiert, aber vielleicht regt es sie einmal zum Nachdenken an!

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