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Love-Parade der Diskussions-Thread

Begonnen von ulli76, 26. Juli 2010, 12:11:32

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StOPfr

#135
Was mir gerade kürzlich auch wieder in den Sinn kam - nach der Lektüre des Spiegel-Artikels - war die Vorstellung, wie man die Verantwortlichen durch die Stadt getrieben hätte, wenn sie die Loveparade wegen irgendwelcher Bedenken nicht genehmigt hätten...
Wenn nach der Genehmigung trotz Bedenken nichts passiert wäre, wäre derselbe Sauerland heute unangefochtener König von Duisburg, trotz der enormen Risiken die mit der Genehmigung verbunden waren. Zwischen "Hosanna" und "Kreuzigt ihn" liegen manchmal nur ein paar Wimpernschläge.
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Flexscan

So sieht es aus.
Nunja wenigstens ist es nun ein kleiner Trost für die Angehörigen, das nun auch die strafrechtliche Sache endlch ihren Abschluss finden wird und sich nicht noch Jahre hinzieht.
MkG Flex
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wolverine

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StOPfr

Der Prozess wird sich vermutlich lange hinziehen und ob er Angehörigen Trost bietet wage ich zu bezweifeln. Diese Erwartungen können von einem Gericht nicht oder nur selten erfüllt werden. Das geht schon damit los, dass du, Flex, eben noch festgestellt hast, dass die angeblichen Hauptverantwortlichen gar nicht angeklagt wurden.
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Flexscan

Wenn es nach mir gehen würd ............  ok lassen  wir das besser sonst wird mein Hals noch größer ::)
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wolverine

Was wollen wir wetten, dass mindestens ein Ersturteil nicht rechtskräftig wird?!
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Flexscan

Ein verbranntes Abendessen ;)
Ne im Ernst schätze auch das wird noch ne Weile dauern. Und da werden sicher noch der ein oder andere Freispruch bei rumkommen....
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MMG

ZitatDer Prozess wird sich vermutlich lange hinziehen

Zunächst einmal wird das Gericht die Anklage prüfen, ob diese zugelassen wird.

Zitat
Das Landgericht Duisburg rechnet nach dem Eingang der Loveparade-Anklageschrift nicht mit einer schnellen Entscheidung darüber, ob
die Anklage zugelassen wird.  Zunächst beginne ein Zwischenverfahren, in dem die Anklageschrift den Beschuldigten zugestellt werde,
teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dann erhalten die Beschuldigten Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die zuständige 5.
Große Strafkammer prüfe dann, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet werde. ,,Diese Prüfung wird angesichts des
Umfangs der Akten vermutlich nicht in wenigen Monaten abzuschließen sein. 

wolverine

Naja, dass eine Anklage nicht zugelassen wird, ist eher unüblich. Das ist so ziemlich die schallendste Ohrfeige, die man einem Staatsanwalt schlagen kann.
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Fitsch

es ist leicht hinterm PC / auf der Straße groß rumzuschreien statt selber Entscheidungen zu treffen und dafür auch gerade zu stehn. Hinterher ist jeder selber schlauer.

Meine Frage wäre: Wieso rennt der gemeine Pöbel denn auf so ne Veranstaltung wenn´s angeblich doch offensichtlich so gefährlich war?

Aber nein, wir sind ja in Deutschland und es gibt immer einen der schuld ist wenn bei einem selber mal wieder der gesunde Menschenverstand im off-modus ist.

Der Rest bzgl. OB Sauerland wurde hier bereits gesagt: Hätte er die Love-Parade verboten wär er der Prügelknabe gewesen, so ist er´s jetzt. Und zu seinem nichtvollzogenen Rücktrick wurde nach dem Unfall u.a. von mir schon was geschrieben
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

wolverine

Murphys Law: Nichts in zu schwierig für den Mann, der es nicht selbst tun muss!
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schlammtreiber

Zitat von: Flexscan am 12. Februar 2014, 16:53:45
Du suchst nicht ernsthaft jetzt die Schuld bei den in Panik geratenen Besuchern?

Natürlich ist das nicht politisch korrekt, und ganz furchtbar böse, trotzdem ist es natürlich auch eine unbestreitbare Tatsache: die Toten wurden von Personen umgebracht, die ihre Mitmenschen umgestoßen und niedergeworfen haben und dann über sie drüber trampelten, um ihre eigene Haut zu retten. Isso. Kann man kaum verurteilen, denn man würde in derselben Situation wohl genau so handeln - also zumindest ich würde buchstäblich über Leichen gehen, um zu überleben - und auch das Strafrecht kennt hier aus gutem Grund Grenzen der Schuldhaftigkeit und Zurechenbarkeit, daher stehen ja auch diese Leute eben nicht vor Gericht. In einer in Panik geratenen Menschenmasse sind die Grenzen zwischen Opfer und Täter eben oft fließend. Aber eben deshalb sollten gerade manche "haarscharf Davongekommenen, mittendrin Gewesenen", die jetzt nach Strafen schreien, sich genau überlegen ob gerade ihnen das moralisch so gut ansteht.

Wie wolverine sagt:

Zitat von: wolverine am 12. Februar 2014, 17:03:54
Das ist wirklich naiv. Den OB für das Ergebnis verantwortlich zu machen - im Sinne strafrechtlicher Schuld - ist genauso sinnfrei wie jeden Besucher für die letztendliche Überfüllung und Panik. Nur weil man ein Ergebnis gerne hätte muss es nicht richtig sein. Und man kann eben keinen für etwas bestrafen, was er nicht individuell getan hat.

Wer klagt eigentlich den Münchner OB Ude für die zusammengeschlagenen oder vergewaltigten Wiesnopfer an, von den ganzen Alkoholvergiftungen gar nicht zu sprechen?
Semper Communis
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F_K

@ Schlammtreiber:

Danke. Du hast meinen Punkt verstanden.

@ Flexscan:

Du wohl noch nicht.

Ich "suche" überhaupt nicht nach "Schuld".

Die Frage strafrechtlicher Schuld wird erstmal durch die StA beantwortet - wenn da nun Menschen nach einer so langen und öffentlichen Untersuchung nicht angeklagt werden, ist dies quasi die Feststellung, dass da strafrechtliche Schuld wohl NICHT vorliegt.

In einem Rechtsstaat muss man eine solche Feststellung dann auch mal akzeptieren.

Flexscan

Das die Veranstaltung trotz mehrfacher !! Gutachten, welche davon abrieten, genehmigt wurde, ist in meinen Augen grob fahrlässig.
Leider hat dies wohl anscheinend keine strafrechtliche Bedeutung.

Nun gut, wenigstens wurde dafür politisch mit der Abwahl abgestraft.
Das ich mit meiner Meinung nicht alleine dastehe, zeigt das ziemlich deutliche Abwahlergebnis.

Alles andere wird Herr Sauerland mit sich selber ausmachen müssen. Was ihm hoffentlich keine ruhige Minute mehr beschert.
MkG Flex
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F_K

Och Flexscan:

Die Mehrzahl der Gutachten gab es NACH dem Unglück - nicht vorher.

Beispiel:
- Ein Autofahrer ist nicht aufmerksam, ein Kind läuft (nicht zulässig) auf die Straße, Unfall, Kind verstirbt.
- Da gibt es tausende Gutachten und Erfahrungen, dass fehlende Aufmerksamkeit Unfälle verursacht.

Das Kind ist tod - öfter gibt es da für den Autofahrer 60 Tage Haft auf Bewährung, nicht mehr (weil die strafrechtliche Schuld einfach oft gering ist). Je nach Fallgestaltung wird das Strafverfahren (trotz Tod) ggf. sogar eingestellt (wegen geringer Schuld!).

Egal wie hoch die Haftstrafe auch wäre, das Kind wird nicht mehr lebendig - wer da nun Zweifel an "Gerechtigkeit" hat, hat das System nicht verstanden.

Und wie hier einzelne Personen als "Satan" dargestellt werden, ist einfach völlig unangemessen.

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