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Wiedereinsteller nach kürzlicher Lasik Op

Begonnen von Wiedereinsteller2014, 15. Februar 2014, 15:14:14

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Steve 84

Tatsächlich - hat sich das schon wieder geändert? Habe hier noch einen Ausdruck ca. 1 Jahr alt, da steht noch 12 Monate, Hmm, ok - wieder etwas schlauer.  ::)

ulli76

Die Version auf der KDV-Seite ist nicht die aktuellste.
Die neueste ist von 2012 und nicht im Netz zu finden. Ich hab aber zur Zeit keinen Zugriff darauf.
Würde mich aber wundern, wenn das wieder hoch gestuft worden wäre.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BSG1966

Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 15. Februar 2014, 19:40:53
Ich habe das Gefühl ,das Wort Bürokratenheinis hat hier echt einen wunden Punkt getroffen.
Das hat nichts mit wunden Punkten zu tun, Ihre Bemerkung war respektlos und beleidigend - und dementsprechend fiel die Reaktion aus.
Zitat
Trotzdem frage ich mich, ob es nicht auch halbwegs in Ordnung wäre ,wenn man sagen würde dass man eine Lasik hatte aber die schon länger zurück liegt. So wäre zumindest aufgenommen dass die Lasik stattfand.
Es gibt hier kein "halbwegs in Ordnung" - entweder Sie geben offen an, was Phase ist, oder Sie begehen einen Einstellungsbetrug. Sie haben wahrhaft anzugeben, WAS gemacht wurde, und WANN es gemacht wurde. In der Regel haben Sie auch die Befunde mitzubringen.

Steve 84

Achso, weil bei der von 2010 steht bei der GNr. 21- Brechende Medien, 12 Monate und bei GNr. 26- Tiefere Augenabschnitte, 6 Monate. Bei der Lasik wird doch die Hornhaut,also GNr. 21 behandelt, demnach 12 Monate untauglich. Dann hat es sich wieder geändert, naja. ;)

ulli76

#19
Gute Frage: Nummer 26 sagt: 6 Monate nach Laserbehandlung, die 21: 12 nach refraktiv-chirurgischen Eingriffen.

Edit: Anlage 7 sagt zu Nummer 21:
Zitatc) Refraktivchirurgische Eingriffe: Radiäre Keratotomie, Keratomileusis, photoablative Keratotomie, Photo-refraktive Keratektomie (PRK), Laserassistierte intrastromale Keratomileusis.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Steve 84

Es ist ja letztendlich das gleiche gemeint. Es kommt halt darauf an was chirurgisch - refraktiv behandelt wurde, denn es gibt ja verschiedene Methoden des Laserns. Bei der korrektur der Sehschärfe bzw der Hornhaut, bin ich mir eigentlich sicher, dass es 12 Monate sind.

Wiedereinsteller2014

@Bsg1966: Wie gesagt,ich wollte hier keinen persönlich angreifen. Das war quasi nur so dahergesagt.ich hatte keine Ahnung dass sich jemand hier damit angesprochen fühlt. Ich habe auch keine Ahnung wer hier als was arbeitet.

@all:
Ich hatte übrigens eine leichte Hornhautverkrümmung. Wenn es tatsächlich nur 6 Monate sein sollte ,was ich mir auch irgendwie nicht vorstellen kann weil ich überall was anderes gelesen habe,dann wäre das ja alles kein Problem. Für jemanden,den das nicht betrifft und der schon seinen Traumberuf hat und seinen Weg im Leben gefunden hat,ist es auch ein leichtes von Moral etc. zu sprechen.aber wenn man dann selber davon betroffen ist und sich in einer solchen Situation befindet,fängt man dann schon an zu überlegen und vielleicht Dinge in Erwägung zu ziehen,über die man sonst nicht nachdenken würde.

Haddam

Also soweit ich weiß werden doch auch Befunde und Krankheitsberichte verlangt oder nicht? Spätestens da ist das richtige Datum drauf zu finden.

Wiedereinsteller2014

Zitat von: Ralf am 15. Februar 2014, 15:48:30
So und nun finde den Fehler in deiner Einstellung bzw. warum dich denn die Bundeswehr einstellen sollte. Also ich kann auf solche "Kameraden" verzichten, die alles tun um das zu bekommen was sie unbedingt wollen. Wer weiß, was es dann demnächst ist.
Und ja, bei der Untersuchung werden sie das sehen.

Hierzu möchte ich noch sagen,dass ich finde,dass diese Einstellung nicht immer falsch sein kann. Hätte niemand innerhalb der Bundeswehr die Einstellung alles zu geben um seine Ziele zu erreichen,würde es wahrscheinlich das KSK aufgrund von Personalmangel nicht mehr geben.

Würde jemand, der sich in meiner Situation befindet, sich keine weiteren Gedanken machen und einfach den nächstbesten Job antreten, dann will er den Job auch nicht wirklich.

Hätte ich bis zum Höchstalter noch genug Zeit,hätte ich nicht weiter drüber nachgedacht.

Und zum Thema Kameradschaft,was ich ich hier fehl am Platz finde:
ZitatDie Pflicht zur Kameradschaft schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.
ZitatIn der Kameradschaft steht der stärkere Kamerad dem schwächeren Kameraden bei bzw. hilft derjenige, der mehr weiß, demjenigen, der Hilfe benötigt.

Um Hilfe zu erhalten,habe ich den ursprünglichen Beitrag verfasst.

@all: Mich würde jetzt nochmal interessieren,wie lange man wirklich warten muss. 6 oder 12 Monate? Ich würde mein Problem in GNr 21 einordnen.Ich habe aber auch nur Einsicht in die ZDV Stand 2010.

Wiedereinsteller2014

Hat eigentlich irgendwer 'ne Ahnung ob man trotzdem alle weiteren Tests mitmachen kann,sprich den Cat-Test,den Sporttest und das Gespräch,wenn man aufgrund der Lasik-Geschichte beim Arzt vorübergehend dienstunfähig geschrieben wurde? Oder darf man die Tests dann erst machen,wenn man sich nach der Dienstunfähigkeit wieder bewirbt?

Ralf

Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 16. Februar 2014, 01:23:04
Hierzu möchte ich noch sagen,dass ich finde,dass diese Einstellung nicht immer falsch sein kann. Hätte niemand innerhalb der Bundeswehr die Einstellung alles zu geben um seine Ziele zu erreichen,würde es wahrscheinlich das KSK aufgrund von Personalmangel nicht mehr geben.

...
Hätte ich bis zum Höchstalter noch genug Zeit,hätte ich nicht weiter drüber nachgedacht.

Und zum Thema Kameradschaft,was ich ich hier fehl am Platz finde:
ZitatDie Pflicht zur Kameradschaft schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein.
ZitatIn der Kameradschaft steht der stärkere Kamerad dem schwächeren Kameraden bei bzw. hilft derjenige, der mehr weiß, demjenigen, der Hilfe benötigt.

Um Hilfe zu erhalten,habe ich den ursprünglichen Beitrag verfasst.

Achso, das habe ich nun falsch verstanden. Es ist also legitim, einen Betrug zu begehen, weil man sonst das Höchstalter überschreitet. Es ist also legitim zu Lügen, weil man etwas absolut will (auch wenn es zum Schaden anderer sein kann=Ellbogentyp). Es ist also legitim, auch illegale Dinge zu machen, um alles zu geben. Es ist also Kameradschaft, wenn dir jemand raten würde, deinen Einstellungsbetrug zu begehen? Es war "Kameradschaft", die auf dein falsches Verständnis hinzuweisen. Ich habe nur meine Zweifel, ob du das verstanden hast oder nur nicht machst, weil es die Ärzte sowieso sehen

Da du ja ans Grenzalter rankommst, bist du keine 14 mehr, sondern so um die 29. Da musst du doch selbst die Reife haben zu erkennen, was richtig und falsch ist. Und dann konstruierst du über das Thema Kameradschaft auch noch eine Pflicht, dass man/ich es anerkennen soll, dass du eine andere "Anschauung" hast, die auf einen Betrug hinausläuft. Dein Verständnis von Kameradschaft ist ziemlich schräg.

Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 16. Februar 2014, 01:34:19
Hat eigentlich irgendwer 'ne Ahnung ob man trotzdem alle weiteren Tests mitmachen kann,sprich den Cat-Test,den Sporttest und das Gespräch,wenn man aufgrund der Lasik-Geschichte beim Arzt vorübergehend dienstunfähig geschrieben wurde? Oder darf man die Tests dann erst machen,wenn man sich nach der Dienstunfähigkeit wieder bewirbt?
Was versprichst du dir daraus bzw. was nützt es, wenn du eh untauglich bist? Das Grenzalter zählt nicht für die Bewerbung, sondern den Dienstantritt. Das nimmt nur einen Testtermin einem anderen Bewerber weg, kostet Geld und Zeit.
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wolverine

Zitat von: Wiedereinsteller2014 am 15. Februar 2014, 22:29:41
Für jemanden,den das nicht betrifft und der schon seinen Traumberuf hat und seinen Weg im Leben gefunden hat,ist es auch ein leichtes von Moral etc. zu sprechen.aber wenn man dann selber davon betroffen ist und sich in einer solchen Situation befindet,fängt man dann schon an zu überlegen und vielleicht Dinge in Erwägung zu ziehen,über die man sonst nicht nachdenken würde.
Gerade dann ist es Moral; wenn es an sein Innerstes Selbst geht! Alles andere ist nur Partygeplauder.
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BSG1966

Na wenn Sie schon hier groß Wikipedia zitieren zum Thema Pflicht zur Kameradschaft, dann können Sie ja bei der Gelegenheit gleich noch den Part mit der Wahrheitspflicht nachschlagen...

Marc

Also ich hatte nach meiner Lasek OP 12 Monate Wartezeit (2007) und habe auch heute noch die GNr. II 21. Wie Ulli schon geschrieben hat, zählt zur GNr. 21 auch die "Laserassistierte intrastromale Keratomileusis", abgekürzt LASIK. Deshalb würde ich davon ausgehen, dass weiterhin besagte 12 Monate Wartezeit gelten.
Zum Rest wurde schon alles gesagt, viel Erfolg im Zivilleben.

steve84


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