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ZDv 10/5 Anlage 1 - Haar- und Barterlass

Begonnen von Nino, 23. Dezember 2013, 18:14:29

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Nino

Hallo Kameraden,

ich habe eine Frage zur  ZDv 10/5 insbesondere der Anlage 1, dem Haar- und Barterlass.
Hier steht lediglich "1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein".

Meine Frage wäre, ist irgendwo geregelt, ab wann ein Bart auch tatsächlich als Bart und nicht als "schlechte Rasur" an zu sehen ist? Gibt es da eine bestimmte Länge? Ich habe mal etwas von mindestens 4mm gehört, konnte jedoch nirgends eine Quelle dazu finden.
Ein 3 Tage Bart gilt ja anscheinend eher als schlechte Rasur, als als Bart. Also ab welcher Länge ist es okay?

Ich bitte um sachliche Antworten.
Wer keine Ahnung hat, möge sich bitte Mutmaßungen oder Hören-Sagen sparen. Auch unqualifizierte, dumme Sprüche bitte einfach für euch behalten.

Für alle anderen schon mal Danke im Voraus


BulleMölders

Zitat von: Nino am 23. Dezember 2013, 18:14:29
Ich bitte um sachliche Antworten.
Wer keine Ahnung hat, möge sich bitte Mutmaßungen oder Hören-Sagen sparen. Auch unqualifizierte, dumme Sprüche bitte einfach für euch behalten.

Für alle anderen schon mal Danke im Voraus


Und da erwarten Sie vernünftige Antworten?

Aber ich versuch es mal, es ist dann eine schlechte Rasur, wenn der Vorgesetzte es sagt.
Test

Tommie

Sie zitieren aus dem Punkt 1 des "Haar- und Barterlasses". Und im Punkt 2 steht dann ergänzend noch folgendes:

Zitat"Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies während der Urlaubszeit tun. Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen genehmigen."

Mehr finde ich dann allerdings auch nicht! Und damit wären wir dann schon wieder beim Ermessensspielraum des Disziplinarvorgesetzten ;) !

BulleMölders

Ich habe auch noch nie etwas von einer Mindestlänge gelesen oder gehört.
Kommt ja auch auf die stärke des Bartwuchs und die Farbe an.
Wir hatten Kameraden, die sahen nach einem Tag schon aus wie der Almöhie und andere hatten nach fünf Tagen so wenig Flaum im Gesicht, so das ein weiches Brötchen zum "rasieren" gereicht hätte.
Test

Nino

Ja, BulleMölders .. da erwarte ich eine vernünftige Antwort ... daher war ja die Frage, OB es irgendwo geregelt ist.

Antwort: Nein, es ist nicht explizit irgendwo geregelt, sondern liegt allein am Ermessen des Disziplinarvorgesetzten.

Alles Verstanden, danke. Ende.

Swobby

Ich wollte das hier jetzt nochmal kurz raus graben, laut dem neuen Bart- und Haarerlass ist ein Drei-Tage-Bart durchaus genehmigt!

Und um da jetzt mal ein wenig von dem Haar und Barterlass zur ZDv 10/5 zu schauen, habe ich nun in der geänderten Fassung eine Aussage gefunden, welche auch in der aktuellen Y angesprochen wurde.

Es wurden wohl auch einige Accesoires zum Dienst/Feldanzug ergänzt für die Heimreise.

Sonnenbrillen dürfen nun getragen werden, wenn sie nicht verspiegelt sind, Kontaktlinsen MÜSSEN Farblos sein, Koffer und Taschen müssen in dezenter Farbe sein. Soweit ist das ja alles beim alten...
nun die neuerungen:
Die Splitterschutzbrille geht nur zum KAMPFANZUG! Die dienstlich gelieferten Rucksäcke und Seesäcke auf Dienstreisen im Dienstanzug stören keinen. Bei Familienheimfahrten bleiben diese aber besser in der Kaserne! Regenschirme sind in Schwarz zum Dienstanzug erlaubt!
Kopfhörer dürfen nun auch zu Dienst- und Feldanzug getragen werden, solange diese den gesellschaftlichen Geflogenheiten entspricht! (heißt also: beim Bahn fahren ok, beim Einkaufen NEIN)
Desweiteren sind keine Bauchtaschen/Gürteltaschen für Handys am Dienstanzug erlaubt!

Und nun mal nur für die Verständlichkeit, das bedeutet wenn ich am Wochenende eine Heimfahrt zur Familie bestreite, darf ich keine meiner dienstlich gelieferten Taschen nutzen? Das heißt man muss nun immer eine private Tasche in der Kaserne haben, um die gesamte Wäsche etc. von der Kaserne mit nach Hause zu nehmen. Oder gilt das so nur wenn ich im Dienstanzug, nach Hause fahre? Sollte ich im Feldanzug nach Hause fahren dürfen, wäre es in Ordnung?



Andi

the rest is silence...

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Kormoran

Ich habe die 37/10 nicht zur Hand, deswegen hier meine Frage:
Zählt der Feldanzug mit zum Kampfanzug?

Die Frage stelle ich aus folgendem Grund: Mir geht es um die Schutzbrille, die ja auch die Funktion einer Sonnenbrille erfüllt. Für bestimmte Tätigkeiten - etwa am Steuer eines Fahrzeugs - ist eine Sonnenbrille bekanntlicherweise recht praktisch. Heißt die Weisung jetzt, dass ich diese Brille im Tagesdienst nicht mehr tragen darf?

F_K

@ Kormoran:

Ein Feldanzug ist zwar Teil des Kampfanzuges, aber ein Feldanzug "alleine" ist kein Kampfanzug.

Wenn Du als Tagesdienstanzug Feldanzug trägst, dann darfst Du da die SpliSchutzbrille (auch mit dem Glas Sonnenschutz) nicht mehr tragen.

Swobby

Die Neuerungen zum Thema Bart und Haarerlass:

Die detaillierte Regelung für Soldatinnen: Die Haare müssen am Hinterkopf komplett gezopft oder gesteckt getragen werden. Pippilangstrumpfzöpfe sind also tabu. Für alle Geschlechter gilt: Gegen Strähnen und Färben hat kein Vorgesetzer etwas, solange natürliche und nicht zu kontrastreiche Töne gewählt werden. Drei-Tage-Bärte sind neuerdings genehmigt, solange sie gepflegt sind.

Quelle: Y Ausgabe 03/2014 Seite: 98

So Nun dürft ihr natürlich alle wieder Mosern von wegen Drei-Tage-Bart NEIN und bla...ist dann nur komisch das es in den offziellen Bundeswehr Magazin so drin steht.

Flexscan

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F_K

@ Swobby:

Wer solche Literatur liest, soll dies machen - Grundlage für BEFEHLE sind aber VORSCHRIFTEN und WEISUNGEN und keine "Magazine".

Die entspreche Weisung ist im Internet online verfügbar - und ein "Drei Tage Bart" ist (nach wie vor) nicht zulässig - die Bestimmungen dazu sind nämlich nahezu unverändert übernommen worden, dort gibt es keine Änderung.

Auch ist Dein Verständnis von "Strähnen" nicht richtig, hier gilt vielmehr:

ZitatStarke Kontraste sind unzulässig.

D. h. Ein Soldat mit "braunen / schwarzen" Haaren darf keine blonden / roten Strähnen tragen, dies wäre ein starker Kontrast.
Ein Ton alleine ist nie ein Kontrast.

Swobby

Ich sagte nicht das es als Vorschrift dient. Aber in dieser Ausgabe wird auf den neuen Haar- und Barterlass eingegangen. Nun frage ich mich halt, wieso man es dann in einem Bw Magazin "falsch" erläutert? Diese Magazine liegen ja meist auch bei den KC aus. Jetzt lesen also viele Interessierte diese Aussagen und kommen dann in den Dienst mit dem guten Gewissen, das ihr drei tage bart, wenn dieser ausser Dienst gewachsen ist! Und möchten diesen erhalten. Und dann heißt es hier NEIN, ist nicht wegen ZDv 10/5. Klar muss man deferenzieren, das der Drei-Tage-Bart nicht während dem Dienst wachsen darf, aber wenn man ihn sich über das Wochenende aneigenet ist das legitim. Somit wäre auch, ein Drei-Tage-Bart bei Dienstantritt vollkommen in Ordnung.
Wenn man ihn dann die ganze Zeit gepfelgt und kurz hält!

F_K

@ Swobby:

.. es ist nicht die 10/5, sondern die A-2630/1.

... und wenn Du mit einer solchen (falschen) Einstellung bei mir "auftauchen" würdest, hätte ich Dich schon direkt "im Visier".

(.. vom Befehl abgesehen, den "Pflaum" sofort abzurasieren ...)

Ralf

Korrekt heißt es:
"Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten. Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen,
muss er dies während seines Urlaubs tun. Disziplinarvorgesetzte können Ausnahmen genehmigen."

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