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Tattoos und Bund

Begonnen von luckystriker, 16. April 2014, 13:31:08

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luckystriker

Liebes Forum,

ich strebe den Einstieg in die Laufbahn der Unteroffiziere an und habe folgendes Problem:

Tattoos.

Ich habe den linken Oberarm komplett zu, die linke Hand ist auch ein wenig beschmückt usw.
Beim Nacken mach ich mir besonders Sorgen, da über den ganzen Nacken das Wort "THUG" tättoowiert ist. Auf der Hand habe ich den Schriftzug "Fight Or Die" sowie einen kleinen Smiley. Auf meinem Bauch ist eine AK47 sowie der Schriftzug "Cant get me". Auf der Brust ein Gesicht und zwei Tränen unterm Auge.

Bewerbung abschminken?

Grüße, Facher

F_K

@ Luckystriker:

Kannst Du bitte selber mal einordnen, was davon Rechtsradikal oder gewaltverherlichend ist?
(ist nicht so meine Szene ...)

wolverine

#2
War er nicht eben noch Mönch?! ::)
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Ralf

Halten wir doch mal grundsätzlich in Unkenntnis der Bedeutung dieser Dinger fest, dass sichtbare Tattoos im Dienst nicht gestattet sind.
Das kann dazu führen, dass eine Einstellung nicht erfolgt, muss es aber zwangsläufig nicht. Es liegt aber durchaus im Bereich des Üblichen, dass dann im Dienst der Vorgesetzte befiehlt, alles sichtbare abzudecken/-kleben etc.
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wolverine

#5
Nun, Sie schreiben unter gleicher IP wie der gerade stummgestellte Legastheniker. Sehen Sie sich also einfach unter besonderer Beobachtung; irgendein Schabernack und das hier ist Geschichte.

Zitat von: Ralf am 16. April 2014, 13:50:24
Es liegt aber durchaus im Bereich des Üblichen, dass dann im Dienst der Vorgesetzte befiehlt, alles sichtbare abzudecken/-kleben etc.
Also für die Knasttränen "Maske auf"?! ;D
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luckystriker

I - Vielen Dank. Ich werde es einfach versuchen.

II - Aha. Wie komm ich zu der Ehre..

III - Ich war noch nie im Gefängnis.

Papperlapap

You didn't chose the thug life, the thug life chose you?

Merkwürdige Tattoos, die meiner Meinung nach über den gesunden Menschenverstand hinausgehen. Ich habe zwar selber welche, aber das stößt sogar bei mir auf Unverständnis.

FmUffz

Ich denke das irgendein Arzt es dem Psychologen sagen wird und der dann auf diverse Tattoos eingehen wird und Fragen stellt.
Kommt dann die falsche Antwort, ist es vorbei. Alternativ kann wie bereits die Vorposter erwähnten auch alleine wegen der Optik aus seihen.

So lange man noch alles verdecken kann, ist es ok, weiß aber nicht ob es so toll ist im Hochsommer langärmlig und mit Kragenshirt rum zu laufen.

Sie müssen bedenken, Sie arbeiten im öffentlichen Dienst und repräsentieren sich als Staatsdiener und unser Land.

Ich habe in MCPOM meine AGA damals gehabt und da war ein GWD`ler dabei, breitflächig tätowiert und das teilweiße auch bedenktlich, hörte recht grenzwertige Musik wie Kathegorie C und hatte wohl schon mal was mit grenzwertigen Rockerscenen zu tun. Da klopfte dann auch in der AGA mal der MAD an.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

Hptm. d. R.

Ich war vor einem Monat bei einer Reservedienstleistung. Dort bekam ich mit, wie sich zwei Soldaten (keine Reservisten) über die neue Tätowierung des einen unterhielten. Ich war nicht überrascht, dass daran niemand Anstoß nahm. Die Tätowierung war gut sichtbar. Daher dachte ich, dass sichtbare unpolitische Tätowierungen kein Problem darstellen. Ich habe mich mit der Problematik bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau beschäftigt, habe dann aber festgestellt, dass es eine neue Dienstanweisung zu dem Thema gibt, in der ausgeführt ist, dass Tätowierungen verdeckt zu tragen sind.

FmUffz

Gibt es dafür nicht auch Ausnahmeregelung die vom Chef oder Kommandeur erlassen werden kann wie z.B. bei der Kopfbedeckung (bzw. generell Anzugsordnung)?

Zu meiner Grundwerdienstzeit war mein Gruppenführer Oberfeldwebel und auch er war massiv flächendeckend bis kurz vorm Armgelenk tätowiert.
Wenn es im Sommer hies Feldbluse kurz, dann galt das für die komplette Kompanie.
Beim 12èr Marsch an ganz besonders heißen Tagen durfte man sogar mal die Feldbluse ganz weg lassen und so sah man sogar bei mir schon Tattoos teilweise.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

Rollo83

Wenn der DV befiehlt "Ärmel kurz" gilt das immer noch für alle Soldaten.
Tattoos dürfen nicht sichtbar sein Punkt !!!

FmUffz

Gut, dann ist das die Vorschrift.
Das es vereinzelt quasi Vorschriftsverletzungen gibt, ist dann halt so.....
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

Rollo83

Wieso gibt es da Vorschriftenverletzung? Eine Vorschrift ist ein Befehl und wenn man diese nicht ein hält gibt es halt disziplinäre Maßnahmen.

FmUffz

Wie gesagt, das ist die Theorie. Gesehen habe ich mehr als einmal eine andere Praxis.
Jemand der neu bei der Bundeswehr ist, da kann das vielleicht mal passieren,
aber ein Uffz m. P. der schon ein paar Dienstjahre auf dem Puckel hat,
wird kaum bewusst wöchtliche Disziplinarmaßnahmen über sich ergehen lassen.

Ergo, es kreischte kein Hahn danach.

Aber an sich würde mich interessieren wie man Tattoos abdecken soll, wenn es heißt "Ärmel hoch"?

Tarnschminke? Verband? Steht dazu auch was in der ZDv?
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

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