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Führungszeugnis Bundeszentralregister

Begonnen von Salva, 26. April 2014, 20:37:55

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Salva

Guten Tag Leute

ICH BRAUCHE EURE HILFE !

ich habe mein Einstellungstest bei der Bundeswehr erfolgreich überstanden ! Ich glaub von 20 Bewerber haben es nur wir 4 geschafft. Daher ich erstmals schauen möchte wie es bei der Bundeswehr ist gehe ich erstmals für 11 Monate als Heeresflieger als FWDL zum Bund. Wenn es mir gefällt möchte ich mich aufjedenfall für mehrere JAHRE verpflichten lassen ! Ich wurde vor 2 Monaten von der Polizei vom Roller angehalten und haben bemerkt das der Roller schneller fährt als er eigentlich sollte. Daher der Polizist zu mir sagte das dies die erste Anzeige (Fahrens ohne Fahrerlaubnis) wäre diese fallengelassen wird und das Verfahren eingestellt wird und habe es deswegen beim Einstellungstest NICHT erwähnt. Ich bin dann vor 2 Tagen beim Jugendamt gewesen und dort wurde mir bestätigt das die Anzeige fallen gelassen wird und das Verfahren eingestellt wird und es keine weiteren vollen für mich haben wird. Dieses kommt nicht ins Führungszeugnis aber ins Bundeszentralregister ! Und wenn man sich bei der Bundeswehr bewirbt nimmt sich die Bundeswehr Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Ich habe vor 2 Wochen mein Führungszeugnis dort hingesendet. Ich habe dann vor 2 Tagen die Tickets für den Zug bekommen um zu meinem Dienstandritt am Standort anwesend zu sein (1. Oktober Mittenwald (Bayern) ). Denkt Ihr das die Bundeswehr schon in mein Bundeszentralregister hineingeschaut hat bevor die mir vor 2 Tagen die Tickets zugesendet haben oder schauen die erst rein wenn man sich für mehr als 11 Monate bewirbt ? Ich habe so ein schlechtes Gewissen ich kann zum Teil auch nicht schlafen weil ich seit meiner Kindheit davon träume zum Bund zu gehen ! Soll ich es erst bei der Grundausbildug erwähnen das da doch was mit der Polizei war damit die Bundeswehr auch sehen kann wie aktiv ich dort bin ? Oder soll ich gleich am Montag dort anrufen wo ich mein Eignungstest hatte und es dann dort sagen ?

Ich bin jetzt auch kein Schwerverbrecher oder so das war nur das eine ! Sobald die Bundeswehr in mein Bundeszentralregister hinein Schaun wird werden die lesen "Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingestellt".

Denkt Ihr es wird Konzequenzen geben weil ich es nicht gesagt habe ?
Bitte hilft mir !

Danke :-)

justice005

Man könnte etwas dazu sagen, wenn man etwas genauer wüsste, was Sache ist.

1. Wie alt sind Sie bzw. wie alt waren Sie zur Tatzeit?

2. Polizisten können den Ausgang eines Verfahrens nicht bestimmen, das kann nur die Staatsanwaltschaft.

3. Eingestellte Verfahren kommen nicht ins Bundeszentralregister!

Daher ist hier einiges konfus.

ABER:

Da Sie bisher offenkundig von keiner offiziellen Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) über Ihr Verfahren informiert wurden (z.B. durch Ladung zur Vernehmung, Anhörungsbogen etc.) sollten Sie erstmal abwarten, ob überhaupt noch etwas passiert.

Lidius

Das Jugendamt kann übrigens auch nicht bestätigen das das Verfahren eingestellt wird. Die haben damit eigentlich gar nichts zu tun.

Salva

Ich habe ein Brief vom Jugendamt bekommen da sagte mir die Frau das die Staatsanwältin zur Ihr gesagt hätte das Sie mit uns reden sollte und wenn alles in Ordnung ist dann wird das Verfahren eingestellt. Ich war vor 2 Tagen dort und das Verfahren wurde nun eingestellt. Ich muss nun am 6 Mai an ein Verkehrsunterricht Teil nehmen. Wenn ich dort Teil genommen habe bekomme ich ein Zertifikat oder ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft das, dass Verfahren eingestellt wird. Als ich mein Eignungstest hatte war ich 17 Jahre alt und bin es immernoch. Ich werde erst im September 18 und in Oktober beginne ich bei der Bundeswehr

Salva

Also mir sagte man vor 2 Tagen das es nicht ins Führungszeugnis kommt aber ins Bundeszentralreigster. Nun habe ich ja beim Eignungstest auch nichts davon gesagt. Und vor 2 Tagen habe ich die Tickets und die Ankunfszeit nach Mittenwald bekommen. Schaut die Bundeswehr ins Bundeszentralregister rein wenn man sich für MEHR als 11 Monate bewirbt oder schauen die auch rein wenn man als FWDL zum Bund geht ? Ich möchte mich ja für mehrere JAHRE beim Bund bleiben wenn es mir gefällt. Haben die schon rein geschaut bevor sie mir die Tickets gesendet haben ? Sollte ich mal am Montag dort anrufen und es dort sagen oder es erst in der Grundausbildung sagen ?

Der StUffz

Naja ich würde mal behaupten ein laufendes Verfahren hat keine Auswirkungen. Erst wenn ein Urteil gefallen ist und dies negativ ist gibt es Einträge.

Bis dahin sollte die bekanntliche weiße Weste dies auch bleiben.
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

Lidius

Laufende Verfahren sind aber im Rahmen der Bewerbung anzugeben, das wurde hier nicht gemacht. Ich würde dazu raten das nachträglich direkt am Montag zu melden.

Salva

Gut dann melde ich dieses am Monat.
Denkt ihr es wird Konzequenzen geben ? Das Verfahren wurde ja eingestellt und habe keine Anzeige bekommen

Tommie

Zitat von: Salva am 26. April 2014, 21:45:23Das Verfahren wurde ja eingestellt und habe keine Anzeige bekommen

Erstens haben Sie sehr wohl eine Anzeige von der Polizei bekommen, denn sonst wäre dieser Vorgang ja bereits von der Polizei nicht weiter bearbeitet worden. Und zweitens: Haben Sie in irgendeiner Form schriftlich, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wurde? Wenn nein, dann ist es auch (noch) nicht eingestellt und als laufendes Verfahren selbstverständlich anzugeben! Konsequenzen? Ja, mit einem laufenden Verfahren werden Sie sehr wahrscheinlich nicht eingestellt und ihre Aufforderung zum Dienstantritt wird widerrufen werden!

StOPfr

Wenn nach laufenden Verfahren gefragt wurde und du hast "nein" angegeben, könnte es verständlicherweise ein Problem geben. Melde das am Montag nach (Verfahren endete mit Einstellung oder wie auch immer) und erwarte Nachfragen. Eine mögliche Folge: Zurückstellung bis zur Klärung durch einen Rechtsberater. Ob das in diesem Fall auch so kommt, mag einer unserer Rechtskundigen beurteilen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

baumtalent

Große Konsequenzen wird das nicht mit sich ziehen (FWD) .. für die Zukunft keine Ahnung, die werden wahrscheinlich bemerken wenn die es sehen das es an geistiger Reife mangelt - da du eben gegen das Gesetz verstoßen hast und ohne Fahrerlaubnis gefahren bist.

Aber es ist keine schwerwiegende Straftat wie Körperverletzung Diebstahl etc.

Von daher melden, und abwarten  ::)

Tommie

Zitat von: baumtalent am 26. April 2014, 21:59:24Große Konsequenzen wird das nicht mit sich ziehen (FWD) ..

Hier lallt der Flachmann, oder was ;) ? Auch ein FWDL wird mit einem laufenden verfahren nicht eingestellt, weil dies ein absolutes Einstellungshindernis darstellt!

baumtalent

Zitat von: Tommie am 26. April 2014, 22:00:44
Zitat von: baumtalent am 26. April 2014, 21:59:24Große Konsequenzen wird das nicht mit sich ziehen (FWD) ..

Hier lallt der Flachmann, oder was ;) ? Auch ein FWDL wird mit einem laufenden verfahren nicht eingestellt, weil dies ein absolutes Einstellungshindernis darstellt!

Ganz ruhig, es ist kein schwerer Delikt.
Und "man wird nicht eingestellt" das ist jetzt bisschen übertrieben.

Selbst mit einem Laufenden Verfahren kann man bei der Polizei eingestellt werden.

Lidius

Zitat von: baumtalent am 26. April 2014, 22:02:14
Ganz ruhig, es ist kein schwerer Delikt.
Und "man wird nicht eingestellt" das ist jetzt bisschen übertrieben.

Selbst mit einem Laufenden Verfahren kann man bei der Polizei eingestellt werden.

Die Bundeswehr ist nicht die Polizei und bei der Bundeswehr wird so lange ein Verfahren läuft nicht eingestellt.

Tommie

Ein Verfahren ist ein Verfahren ;) ! ... eine Rose ist eine Rose ...

Und egal wie dieses Verfahren ausschaut, so lange es läuft wird man weder bei der Polizei, noch bei der Bundeswehr eingestellt! Und bei der Polizei können Sie auch schon raus sein, wenn das Verfahren z. B. nur im Falle eines "frisierten Rollers" wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eröffnet wurde!

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