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Ab wieviel KM darf man nach Hause

Begonnen von Florian Walker, 31. Mai 2014, 13:29:07

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Florian Walker

Moin Moin.
Ich hab nun die nette Suchfunktion Google und viele Verschiedene Foren Durchgescrollt und leider nicht fündig geworden.Lediglich zum Thema AGA.
Hab am 1.7.2014 Mein Antritt zur AGA in Stralsund.
Danach werde ich in Alt Duvenstedt zu meiner Stammeinheit kommen.
Das sind Round about 60Km von Meiner Heimatstadt entfernt.
Nun hab ich gelesen das man während der Grundausbildung am Wochenende nach hause darf.Natürlich nicht immer sofort das erste was ja auch Sinn macht *g*
Aber wenn ich nun mit der Aga fertig bin.Darf ich dann Jeden Abend nach hause?Oder Besteht dann auch Kasernenpflicht auf grund der Km?
Meine Alte Arbeitsstelle War ca 100km Entfernt und ich hatte auch keine Probleme immer Pünktlich dort zu sein.
So genug von Dem umgeschweife und ich komm zur eigentlichen Frage.

" Darf ich aufgrund der Km nicht abendlich Nach hause?Oder Darf ich deswegen nur Am wochenende nach hause?Oder ist es mir freigestellt ob ich Nach Hause Fahre oder nicht?Die Frage Bezieht sich auf die Zeit NACH der AGA

Danke schonmal im vorraus


Flexscan

Nach der Grundausbildung ist es Dir überlassen, was Du in deiner freien Zeit anstellst. sprich in deiner Wohnung übernachtest, bei der Freundin oder sonstwas anstellst, sofern keine Zusatzdienste wie Wache etc anstehen.
Ob es allerdings  von der Zeit und den Kosten her Sinn macht, mehrere hundert KM täglich zurückzulegen, muss jeder für sich selber entscheiden.
Wichtig ist halt nur, das man den Dienst pünktlich beginnt und auch fit ist.
Ich meine die Heimschläfergrenze wäre irgendwas bei 100 km.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Florian Walker

Dankeschön.Ja das Km Stimmt schon das es wenig sinn macht.Ging mir nur um die Antwort auf die Frage.Hat mir schon fast graue Haare bereitet weil einfach nichts zu finden war sondern nur zum Thema AGA

Danke..Eine weiter Frage von mir beantwortet

Flexscan

während meiner Dienstzeit ist eine Kameradin täglich 250 km täglich eine! Strecke gependelt.
Irgendwann hat der Spies dann da mal einen Riegel vorgeschoben.
Das man dann nicht immer pünktlich war und 2-3 Stunden Fahrt eine Strecke nicht grade erholsam sind für den Dienst kann man sich ja vorstellen ;)
MkG Flex
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Der StUffz

Also bei 60 km eine Strecke sagt in der Regel keiner was. Ich bin jahrelang auch 60 km gefahren. Jedoch habe ich es manchmal auch vorgezogen in der Kaserne zu schlafen. Ist manchmal einfach angenehmer und bedeutet mehr Schlaf.
StStStff LfzTAbt 102, 1./Fmbtl 10 und 1./ FüUstgBt 291

Verteidiger

Also soweit ich weiß interessiert das keinen, wenn man täglich pünktlich erscheint. Ob es natürlich sinn macht jeden Tag soviel Geld in das Auto zu pumpen ist eine andere Sache. Rechne mal mit min. 20 cent pro Kilometer Autofahrt und solltest du keinen Kameraden mitnehmen geht das schon schnell ins geld. Bei dir z.b (60 mal 2) mal 0,2 wäre jeden tag 24 Euro nur Autokosten. Das wäre fast der gesammte Sold eines FWDLers. Wenn du jetzt noch rauchst gibst du fast dein ganzes Geld aus um Sauerstoff in Kohlenstoffdioxid umzuwandeln.
Von der 100 KM Grenze hab ich noch nie gehört macht meiner Ansicht auch wenig sinn, denn wenn man freie Autobahn fahren kann dann schafft man 100 KM unter 52 min, natürlich nur wenn die Kasernen fast an der Autobahn liegen. Anderseits können 100 KM auch enorm weit sein wenn man morgens über den Ruhr"schnellweg" fährt oder in Mecklenburg auf einer Bundestraße hinter einem LKW festhängt

ulli76

Ihr werft da einiges durcheinander:
Das eine ist die Frage, ob man nach Hause fahren DARF: Das hängt davon ab, bis wann man Ausgang hat. Das ist dienstgrad- und einheitsabhängig und nach der AGA mindestens bis zum Wecken. Und natürlich hängt das davon ab, ob derjenige dann dienstfähig ist (s. das Beispiel mit der Kameradin mit 250km einfache Fahrt).
Immerhin darf man in seiner Freizeit so ziemlich alles machen, was man will- also auch nach Hause fahren.

Die andere Frage ist, ob die Bundeswehr irgendwas davon finanziert- das hängt von verschiedenen Faktoren ab: Ob die UKV zugesagt ist oder nicht, ob die tägliche Heimfahrt zumutbar ist, ob man kasernenpflichtig ist, ob Unterkünfte für TG-Empfänger zur Verfügung stehen etc.
60km sind durchaus im Rahmen für eine tägliche Heimfahrt.

Ob man täglich 120km fahren will, obwohl die Bundeswehr kein TG zahlt, muss jeder selber wissen. Ein billiges Vergnügen ist das nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: die Bundeswehr muss begründen warum sie Verhalten in der Freizeit einschränken möchte. Solange dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt sind kann man machen, was man möchte.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

60km ist doch ein Witz. Die würd ich locker täglich alleine fahren um dafür täglich zu Hause zu sein, was interessieren mich da 20€ Fahrtkosten am Tag.

Dafür gibt es 1. eine Steuererklärung und 2. Trennungsgeld.

Wenn es kein Trennungsgeld gibt und man sich dann eine Wohnung am Standort nehmen muss weil man ü 25 ist kommen zusätzlich so hohe Kosten das man auch dann lieber jeden Tag Pendel kann. Fahrgemeinschaften bieten sich ja auch meistens an.

Ich hab jetzt bald 80km eine Strecke und ich bin da überglücklich drüber. Für mich ist das nicht mal eine Miniüberlegung Wert am Standort zu schlafen. Ich werde täglich Pendel und das auch alleine. Jeder der mal längere Zeit nur am Wochenende zu Hause war wird das auch verstehen.

InstUffzSEAKlima

Wir hatten auch einen Soldat (w), der regelmäßig fü zu spät kam und deutlich über 100 km einfach zum Dienst hatte. Das ging eine Weile gut, bis es mal eine "Jawohl-Unteredung" beim Chef gab und das sonst beim ZgFhr vorgebrachte Klimpern mit den Augen nichts mehr half und es wurde ihr befohlen bzw. untersagt, täglich nach Hause zu fahren, da der pünktliche Dienstbeginn sonst nicht sichergestellt ist.
Ich meine aber auch, dass es eine Grenze von 60 km gab, die aber m.W. nur bei der Befreiung vom Wohnen aus der GU Anwendung fand, da sonst ja freie Wahl des Aufenthaltsortes bzw. freier Ausgang bis zum nä. Dienstbeginn besteht.

Im Zivilleben hat kein AG soviel Fürsorgesinn - im Gegeteil: O-Ton "Wir haben ein dichtes Autobahn und Schnellstrassennetz, da sind 150 km einfach doch keine Entfernung", "Dieses Mindestmaß an Mobilität ist nicht zuviel verlangt". Dumm nur, dass die Kosten und Freizeitvrlust einzig dem AN anlasten.

Büdi

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 31. Mai 2014, 22:16:17
Im Zivilleben hat kein AG soviel Fürsorgesinn - im Gegeteil: O-Ton "Wir haben ein dichtes Autobahn und Schnellstrassennetz, da sind 150 km einfach doch keine Entfernung", "Dieses Mindestmaß an Mobilität ist nicht zuviel verlangt". Dumm nur, dass die Kosten und Freizeitvrlust einzig dem AN anlasten.

Der Arbeitgeber kann ja auch schlecht den Arbeitsplatz näher an den Wohnort der Beschäftigten verlegen.

Florian Walker

Ok.also 250km  wäre ja dann schon eine gewaltige ecke zu fahren.Soweit ist es nun doch nicht bei mir.Hab mal nachgeschaut und es wären bei mir 64km.Ich glaub schon das es heutzutage eine gut zu bewältigende strecke ist bei unserem ausgebauten Straßennetz ist wie ein vorredner hier schon gepostet hat :).

Florian Walker

Hab mal was bei Wikipedia rausgesucht undzwar "Umgangssprachlich wird allerdings auch ein Soldat als "Heimschläfer" bezeichnet, der zwar eine Stube mit Bett hat, es allerdings nicht benutzt, weil er so nahe an der Kaserne wohnt, dass er zu Hause übernachtet. Rechtlich gesehen nutzen diese Soldaten jedoch nur den "Ausgang bis zum Wecken" (bzw. Dienstbeginn), den praktisch jeder Bundeswehrsoldat hat, außer er unterliegt dem Zapfenstreich (nur bei Rekruten oder vor besonderen Dienstverrichtungen, wie z. B. Übungen) oder einer Ausgangsbeschränkung alsbesonderer erzieherischer Maßnahme."


Das heißt ja soviel wie das wenn ich dort ein bett hab, es nicht heißen muss das ich dort schlafe da ich Freizeit hab bis zum Frühstück. D.h ich könnte abends nach Feierabend nach hause fahren und  und morgens zum Frühstück wieder auf der matte stehe(sofern kein Lehrgang ansteht oder eine Übung)

ulli76

Hab ich doch oben schon geschrieben- in deiner Freizeit kannst du machen was du willst- also auch nach Hause fahren und dort übernachten (von den entsprechenden Ausnahmen mit dem Zapfenstreich abgesehen).
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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