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fristlose Entlassung nach 55/5

Begonnen von florianmk1, 07. Juni 2014, 23:19:06

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Verteidiger

Sowie ich das sehe sind hier mehre Dinge die wichtig sind.
1. Ihr Vorgesetzter wollte Sie los werden und suchte nur einen Vorwand und hat diesen auch gefunden.
2. Die Verurteilung ist für mich komplett lächerlich, aber die Gesetzlage ist nun mal so und das muss annehmen und dafür sorgen, dass sowas geändert wird. Wir haben andere Probleme als irgendwelche Hitlerbildchen. Aber das tut hier nichts zur Sache.
3. Die Entlassung erfolgt aufgrund eines Schuldspruches also rechtmäßig, bis das Urteil aufgehoben wird, wenn es dazu kommen sollte.
4. Ich wüßte gern mal was bei Ihnen los war im Zug/Komapnie

justice005

ZitatDie Entlassung erfolgt aufgrund eines Schuldspruches also rechtmäßig,

Das ist so nicht richtig. Eine Entlassung kann NUR erfolgen, wenn der Soldat ein Dienstvergehen begeht, er also gegen seine soldatischen Pflichten im Sinne des Soldatengesetzes verstößt.

Und ich könnte platzen vor Neugier, welche das hier war. Denn zum Zeitpunkt des Facebook-Kommentars war er überhaupt kein Soldat und hatte logischerweise auch noch keine Dienstpflichten, gegen die er hätte verstoßen können.

Ich habe zwar eine Theorie (Dauerdelikt), aber ich würde es in der Tat genauer wissen.




miT

Ich habe auch nicht als positiv oder gut angesehen nur diese Verurteilung... Ich dtelle mir einfach vor alles würde vor Gericht so gehandhabt werden.... Die Gerichte würden überlaufen, ubd so manch einer würde sich umgucken!
Kameradschaftliche Grüße!

Cally

Naja wie schon geschrieben, ändern kann hier sowieso niemand etwas. Aber gerade die älteren Semester sollten da etwas mehr mit der Zeit gehen, sowas gilt heutzutage nun mal als Humor und ist teils auch echt lustig und hat nichts mit krank zu tun.

ulli76

@Verteidiger: Dass der Vorgesetzte ihn los werden wollen, behauptet zumindest der TE, ob das stimmt, weiss hier keiner.
Dass man mal schaut, was die eigenen Untergebenen (oder auch im Zivilen Mitarbeiter und Bewerber) so auf sozialen Netzwerken posten ist nicht unbedingt was ungewöhnliches. Das sind ja frei zugängliche Informationen.

Jetzt hat der Vorgesetzte was gefunden, was er für gesetzwidrig hielt und hat ihn angezeigt.
Dann wurde ermittelt, es kam zum Verfahren und der Richter sah das genauso.
Den verlinkten Zeitungsartikel habt ihr gelesen? Da steht dass der Richter bewertet hat, ob das Bild bzw. der Beitrag satirisch war oder sich der TE vom Inhalt eindeutig distanziert hat. Und er kam zu dem Schluss dass keiner der beiden Punkte erfüllt war. Der TE und sein Anwalt werden im Verfahren ausführlich Gelegenheit gehabt haben, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Offenbar konnten sie den Richter nicht überzeugen.
Damit hatte der TE nix weiter zu tun- war ja nicht Beteiligter.

Die Bundeswehr hat wohl auch die Ergebnisse des Verfahrens abgewartet und dann entschieden, dass der TE als Soldat nicht weiter tragbar ist. Also auch nicht so einfach mal Entlassung weil nem Vorgesetzten was nicht passt.

§55.5 kommt allerdings wirklich nicht hin- das Verfahren lief ja vor Einstellung noch nicht und die Tat wurde auch vor der Einstellung begangen, also kein Dienstvergehen.
Dann wohl eher Entlassung nach §55.4.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Nein Ulli, wenn es das Ansehen der Bw ernsthaft gefährdet kann es auch (5) sein, wenn es z.B. das von justice beschriebene "Dauerdelikt" ist.

Zitat von: Cally am 08. Juni 2014, 11:04:03
Naja wie schon geschrieben, ändern kann hier sowieso niemand etwas. Aber gerade die älteren Semester sollten da etwas mehr mit der Zeit gehen, sowas gilt heutzutage nun mal als Humor und ist teils auch echt lustig und hat nichts mit krank zu tun.
Also wenn du sowas lustig findest, dann bin ich froh, dass ich nicht so einen Humor habe und ein "älteres" Semester bin.
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Flexscan

Zitat von: Cally am 08. Juni 2014, 11:04:03
Naja wie schon geschrieben, ändern kann hier sowieso niemand etwas. Aber gerade die älteren Semester sollten da etwas mehr mit der Zeit gehen, sowas gilt heutzutage nun mal als Humor und ist teils auch echt lustig und hat nichts mit krank zu tun.
Bei solchen Aussagen kann man nur noch mit dem Kopf schütteln
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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justice005

ZitatBei solchen Aussagen kann man nur noch mit dem Kopf schütteln

Allerdings. Mein Verständnis ist hier jedenfalls absolut auf dem Nullpunkt.

florianmk1

Ich werde gleich morgen früh die Begründung hier einsetzen.  Ich bin nicht Zuhause und hab die Begründung deshalb nicht zur Hand

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ulli76

Aber du wirst doch halbwegs wissen, wie die Entlassung begründet wurde:
Mit Dienstvergehen oder Nichteignung
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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florianmk1

Nichteignung aus folge des dienstvergehens

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ulli76

#71
Ähm nein-
§55.5 Dienstvergehen- irgendwas verbrochen, was so schwerwiegend ist, dass du deswegen entlassen wirst
$55.4 Nichteignung- charakterlich nicht geeignet oder ist den Anforderungen nicht gewachsen (z.B. wenn man bestimmte Prüfungen nicht besteht)
Wie wurde das denn mit dem Dienstvergehen begründet, wenn du es 2010 eingestellt hast? Damit, dass es während deiner Dienstzeit noch drin war?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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florianmk1


florianmk1

Ich habe es nicht eingestellt,  sondern NUR kommentiert

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wolverine

Und Sie wurden im Entlassungsverfahren nicht angehört? ::)  Warum denken Sie, macht man das? Damit Sie zumindest VERSTEHEN warum man Sie entlässt und evtl. dazu Ihre Sicht einbringen können.
Erstes hat offensichtlich nicht so ganz geklappt.

Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, gilt das "Kommentieren" und "Teilen" technisch als Herunterladen und Posten. Dazu kenne ich mich aber technisch zu wenig aus und nicht die aktuellen Rechtsmeinungen dazu.
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