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Ehemann muss während der Geburt in Einsatz

Begonnen von SteffiLim, 22. Juni 2014, 10:09:58

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F_K

Nochmal - been there, done that.

In meinem Fall halt ohne Mutter, die noch im Krankenhaus lag. Und mit Vollmachten geht fast alles, bis auf so Ausnahmen wie Hauskauf oder änhliches ...

SteffiLim

Okay...
Mein Mann und ich versuchen es noch ein letztes mal (wir glauben das das Problem nich verstanden wurde)
Damit das zuständige Standesamt eine Geburtsurkunde aufstellen darf kann wie auch immer wird beiden Personen die die elterliche Sorge für das Kind tragen ( Mutter und Vater) die Unterschrift im Krankenhaus nach der Geburt benötigt um den Namen des Kindes fest zu legen.
Es geht NICHT um das Abholen der Geburtskunde oder die Vaterschaftsanerkennung das ist alles geklärt es geht NUR um die Anmeldung im Standesamt...
Ich bitte um Lösungsansätze und nicht um Anschuldigungen ich würde Forderung an Dienstherren stellen

danke...

SteffiLim

Sag mal ...

Es geht NICHT um die Vaterschaftsanerkennung ... Siehe oben
Es geht um die Anmeldung im Standesamt

wolverine

Ja gesehen; trotzdem kein Problem. § 19 PStG fordert die Anzeige der Geburt beider Eltern. Da aber die Stellvertretung nirgendwo ausgeschlossen ist, kann man eine einfache formfreie Vollmacht schreiben und vorlegen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann


F_K

... Ich lese da sogar die Möglichkeit der mündlichen Anzeige - und wer nicht bei der Geburt anwesend und zusätzlich verhindert ist, ist eh nicht verpflichtet ...

Fitsch

ruhig Brauner,

das augenscheinliche Problem ist die Zustimmungserklärung des Vaters zur Vornamenserklärung des Kindes.

Diese wird i.d.R. im Krankenhaus abgegeben (Unterschrift auf nem Wisch).

Dies Erklärung kann aber auch getrennt voneinander abgegeben werden. Mein Vorschlag wäre diese Erklärung zur Niederschrift beim Chef / Spieß abzugeben. Das Formular bekommt er vom zuständigen Standesamt zugesandt.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

bayern bazi

Zitat von: Fitsch am 22. Juni 2014, 20:37:37
ruhig Brauner,

das augenscheinliche Problem ist die Zustimmungserklärung des Vaters zur Vornamenserklärung des Kindes.

Diese wird i.d.R. im Krankenhaus abgegeben (Unterschrift auf nem Wisch).

Dies Erklärung kann aber auch getrennt voneinander abgegeben werden. Mein Vorschlag wäre diese Erklärung zur Niederschrift beim Chef / Spieß abzugeben. Das Formular bekommt er vom zuständigen Standesamt zugesandt.

Horrido
Fitsch

danke Herr Standesbeamter


passiert sowas eigentlich öfters - weil die sich da in dem Ort /KKH nicht auskennen   -   oder ist das Behördenermessenssache ??


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Nenya

Diese Zustimmungserklärung kann man sich doch blanko beim Standesamt oder den meisten größeren Krankenhäusern holen. Wenn die beiden sich da einig sind, reicht es doch, wenn er das Ding (ohne Datum) unterschreibt und sie den Rest ausfüllt, wenn das Kind da ist. Vollmacht und Kopie vom Perso dabei und gut ist. Bei unserem Amt war das kein Problem.
"Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt."

~ Antoine de Saint-Exupery ~

Fitsch

ich halte von diesen Blankounterschriften recht wenig bzw. lehne sie (wenn ich´s mitbekomm) auch ab.

Solange sich die Partner einig sind ist ja alles in Butter, aber wehe der Vorname ist dann doch ned der richtige, die Ehepartner kommen in´s streiten hast Du im Büro wieder Emotionen pur.

Dann ist wieder die Zeit angebrochen sich genüsslich in den Bürostuhl zu flanzen, gemühtlich am Kaffee zu schlürfen während am anderen Ende des Schreibtisches sich ne StandUpKom-Komödie abspielt.
Ich unterbrech sowas auch nur in den allerseltensten Fällen da es einfach zu zünftig ist. Andere würden für so was Eintritt zahlen :-) :-)
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Iceman81

Beim Standesamt muss man maximal den Empfang der Geburtsurkunde quittieren und dann die 15 Euronen rüberwachsen lassen.

Die Anmeldung bei der Krankenkasse zu Versicherung läuft auch über den Postweg, dafür bekommste meines wissens zumindest war das noch vor 3 Jahren so, vom Standesamt ne Bescheinigung die extra für die KK ist, und die Sache ist erledigt.

Fitsch

Naja ....

1. Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde ist ländersache und daher die Höhe von Bundesland zu Bundesland verschieden. (in Bayern z.B. 10,-- Euro, BW 12,-- etc. )
2. in einer Geburtsurkunde / Bescheinigung steht der Name des Geborenen. Daher kann erst nach Beurkundung eine Urkunde ausgestellt werden. Wird die Beurkundung aufgrund fehlender Unterschrift etc. zurückgestellt wird demnach auch keine Urkunde ausgstellt.

Horrido
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F_K

Lieber Fitsch,

Naja ...

Zitat§ 22 Fehlende Angaben
(1) Kann der Anzeigende die Vornamen des Kindes nicht angeben, so müssen sie binnen eines Monats mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Sie werden alsdann bei dem Geburtseintrag beurkundet.

Gemäß GESETZ ist also die Geburt  zeitnah zu beurkunden, unabhängig davon, ob ein Vorname schon festgelegt bzw. bekannt ist.

Der Name wird dann später halt nachgetragen.

Fitsch

definiere zeitnah .... und diskutier das dann mit nem Großstandesamt.  ;D
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F_K

@ Fitsch:

.. in aller Regel muss man Standesbeamten nicht deren Aufgaben erklären.

"Zeitnah" ist in diesem Zusammenhang UMGEHEND im Sinne von am gleichen Werktag.

Die Geburt wird gemeldet und am gleichen Tag der (persönlichen) Meldung beurkundet und dem Meldenden (wenn es denn die Eltern sind) die entsprechenden Ausfertigungen mitgegeben.

... aber wenn Du da eine andere Dienstauffassung hast, bitte schön - ich habe alle meine benötigten Urkunden.

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