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Ehemann muss während der Geburt in Einsatz

Begonnen von SteffiLim, 22. Juni 2014, 10:09:58

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Fitsch

"Zeitnah" ist in diesem Zusammenhang UMGEHEND im Sinne von am gleichen Werktag.

das bestätigt meine Vermutung dass Du von dem Arbeitsablauf im Standesamt keine Ahnung hast. Die Diskussion mit Dir ist für mich hiermit beendet.
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

F_K

Lieber Fitsch,

ich bin "nur" Kunde - zumindest in meiner Stadt "funktioniert" es so, dass man eine Wartemarke zieht, nach einer Wartezeit "bedient" wird und in aller Regel die "Papiere" dann auch gleich bekommt.

Ausnahme sind natürlich Dinge, die z. B. in der Bundesdruckerei gedruckt werden, die sind dann später abzuholen.

Nenya

Nur mal interessehalber... ich habe in dem Zusammenhang bei "zeitnah" was im Kopf von einer Woche. Stimmt das noch oder hat sich da wieder was geändert?
"Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt."

~ Antoine de Saint-Exupery ~

Fitsch

zeitnah ist ein undefinierter Rechtsbegriff.  ;D Kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.

Eine Beurkundung (egal ob Geburt- / Heirat oder Sterbefall) erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher notwendigen Dokumente. Welche dies sind ist einzelfallabhängig (wo / wie geboren, ausländerrechtlicher Status etc.) und kann daher nicht beantwortet werden.

"Hier" in meinem Verantwortungsbereich gibt es weder Wartemarken noch Wartebereiche oder sonst was. Bei ner reinen Urkundenausstellung geht das recht unkompliziert
Die Antragsteller machen ihr berechtigtes Interesse glaubhaft (auch per eMail, telefonisch oder sonst wie) und bekommen i.d.R. unverzüglich = innerhalb von 5 min. ihre Urkunde. Sollte es länger dauern wird sie ihnen zugesandt bzw. sie können es "bei Gelegenheit" im Rathaus abholen.

"hier" in der "Servicewüste" kann man auch rund um die Uhr heiraten. D.h. an Feiertagen, an Sylvester - pünktlich um 24:00 Uhr (das Brautpaar hat vorab die Wahl ob sie "im Alten Jahr" oder "im Neuen Jahr" heiraten wollen. Alles schon gehabt.

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

F_K

@ Fitsch:

.. wir sind uns doch einig.

ZitatEine Beurkundung (egal ob Geburt- / Heirat oder Sterbefall) erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher notwendigen Dokumente.

.. und es ist gesetzlich normiert, dass die "Vornamenserklärung" eben nicht zu den notwendigen Dokumenten einer Geburtsurkunde gehört.

@ Nenja:

Die Geburt ist z. B. innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen, so steht es im Gesetz.

Terek

Bei mir ist untergegangen, woher plötzlich das Attribut "zeitnah" kommt. Habe ich das irgendwo überlesen?
Ich kenne das auch nur aus der Abgabenordung und da kommt die Auslegung auch auf die Situation und den Zweck an, ist also kein von vornherein definierter Zeitraum. Ah, Fitsch war schneller...

Trennung

Wie schon gesagt wurde, soll die Beurkundung, z.B. bei Verhinderung eines Elternteils, ersteinmal ohne Vornamen erfolgen.

Es handelt sich dennoch um einen vollständigen Geburtseintrag, der die Beweisfunktion des § 54 PStG erfülllt. Ist bei einer Anzeige einer Geburt der Vorname weggelassen worden, ist die Angabe des Vornamens binnen eines Monats nachzuholen.
Die Anzeige des Namens kann mündlich wie auch schriftlich von einem anderen als dem ursprünglichen Anzeigenden erstattet werden.
Erfolgt sie nicht von den Sorgeberechtigten, ist ein Nachweis des Einverständnisses beizubringen.

(Kay-Uwe Rhein, Personenstandsgesetz 1. Auflage 2012)

Mejing

Erfahrungswerte:

FRau liegt im Krankenhaus und bekomt Kind.
Ich bin arbeiten.

Frau füllt papiere im krankenhaus aus, das Krankenhaus kümemrt sich um alle Urkunden und sonstigem Papierkram. (Wichtig, wir haben uns einen koffer mit babysachenundkrankenhaussachen für den "Notfall" bereitgestellt, ebenso darin sind alle unterlagen die wichtig waren (Perso, urkunden heirat, ander kinder, usw)

Ich bin eine woche später ins krankenhaus gefahren und habe meine frau nach hause heholt, da waren die geburtsurkunden schon vom Amt ins kh übersandt worden. von daher musste ich mcih als vater um nichts kümmern.

Es liegt also auch am krankenhaus und dem service der dort geboten wird.

Anderes Thema: Ich konnte binnen 2 tagen damals aus dem einsatz nach ahuse fliegen, als mein bruder einen schweren verkehrsunfall hatte. ich bekam eine woche zeit alle dinge zu regeln und wurde mehrfach gefragt, ob ich nur die woche möchte oder den einsatz komplett abbrechen will. ich wurde bei beiden möglichkeiten darauf hingewiesen, dass es erhebliche auswirkungen auf den zeitraum und die berechnungen des auslandzuschlages kommen. (Weis nimmer genau, mann musste damals wohl mindestens zeitraum X im ausland gewesen sein, um einen gewissen zulagensatz zu bekommen, durch die woche unterbrechung war der mindestzeitraum nicht mehr gegeben.

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