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Fragen zur zukünftigen Dienstzeit und andere

Begonnen von bohne96, 02. Juli 2014, 12:59:12

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bohne96

Meine Stammeinheit wird in Niederstetten sein.
Und da ich ja dann eine Ausbildung machen werde frage ich mich ob diese in Niederstetten ist oder wo anders

Ralf

Und wie heißt die Stammeinheit? Die hat doch wohl einen Namen?!

Und in Füssen ist btw die 2./FA/UA-Btl 3.
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Ralf

Dann scheint es ja nun klar zu sein. Du wirst dem Heer angehören und unterliegst somit der dortigen Ausbildungssystematik.
Dein Dienstantritt wird in der 2./FA/UA-Btl 3 in Füssen sein und anschl. gehts in die 5./TrspHubschrRgt 30.
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bohne96

Okay, weil der Hauptmann in München meinte die Ausbildung ist nicht in Niederstetten.

F_K

ZitatIn den ersten Tagen / Wochen dieses UA / FA lehrganges werden Sie eine Lehrgangsplanung erhalten, da stehen dann Orte / Inhalte drauf.

... langsam begreife ich, warum manche eine FA Eignung nicht erhalten können.


bohne96

Hallo, mir sind noch ein paar Fragen aufgekommen :)
Und zwar: Wie läuft das mit der Reisebeihilfe ab ?
Wann ist man Trennungsgeld berechtigt und spielt das für mich eine Rolle?
Sind immerhin circa 320km einfach von daheim
Zahlt man als minderjähriger auch für Unterkunft und Verpflegung ?
Und wie ist das mit der Bahncard 50?
Hab gelesen man bekommt die Hälfte bezahlt, kann man das vor seinem Dienstantritt regeln, das wäre ja sinnvoll, den ich denke nicht das bis zun 2ten Wochenende in der AGA der Antrag usw durch is.
Falls es relevant für die Fragen ist, ich bin wie im Text zu lesen minderjährig :)

Ralf

Um trennungsgeldberechtigt zu sein, braucht man einen eigenen anerkannten Hausstand. Grob gesagt, eine Wohnung mit Mietvertrag, der auf dich läuft.

Auch als Minderjähriger muss man essen und schlafen und zahlt also auch Verpflegung und Unterkunft.

In den Bestimmungen zur BahnCard heißt es:
Den Zuschuss in Höhe der Hälfte des jeweiligen Preises der BahnCard 2. Klasse für ein Jahr erhalten
- SaZ bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6
- verheiratete SaZ der Besoldungsgruppe A 7 bei Entfernungen zwischen Dienst- und Wohnort von mindestens 200 km
Du kannst da vorher nichts beantragen, weil du kein Soldat bist, also nicht antragsberechtigt. Du wirst dir dann die Bahncard 50 selbst kaufen und sie später abrechnen können. Du bekommst ja immerhin ein SaZ Gehalt, das ist nicht gerade nur ein Taschengeld.
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bohne96


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