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Diszi wegen Beleidigung?

Begonnen von WOLVEzudemRINE, 08. Juli 2014, 21:06:28

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Beobachter

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 21:20:52
Dem Chef werden sicher gleich die notwendigen Beweise in Form von Bild- und Tonaufzeichnung mittels immer bereitgehaltener Smartphones übergeben.  ::)
Kommt schon mal vor. Kann die Ermittlung deutlich einfacher machen.

Andi

Zitat von: Gast1 am 09. Juli 2014, 18:42:49
Was war denn an dieser Aussage falsch?

Zunächst wäre wohl eher die Frage zu stellen, was an ihr "richtig" war, aber da es sich nur um die subjektive Meinung einer rechtlich nicht ausgebildeten Einzelperson (mutmaßlich aus der in diesem Fall wohl nicht weiter maßgeblichen Laufbahn der Unteroffiziere ohne Portepee) ohne Erfahrung als Disziplinarvorgesetzter handelt braucht man sich selbst die nicht zu stellen.

Zitat von: Gast1 am 09. Juli 2014, 18:42:49
Sind sie überhaupt Soldat?

Im Gegensatz zu einigen anderen hier schon. ;)

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 19:10:09
Dir scheint mal wieder der Bezug zum tatsächlichen Alltag in der Truppe zu fehlen

Mal wieder? ;) Hab ich irgendwas nicht mitbekommen? Kann natürlich sein bei der dünnen Luft "hier oben".
Aber tatsächlich dachte ich, ich hätte momentan eigentlich einen ganz guten Einblick in die Truppe und disziplinare Angelegenheiten. Ich mag mich aber irren und für Teile der Bundeswehr wurde die WDO außer Kraft gesetzt - so Dresdner-Erlass-mäßig (wenn du weißt was der beinhaltet). ;)

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Juli 2014, 19:10:09
wenn nur vom Schreibtisch aus befohlen und ermittelt wird!

Den Teilsatz kann ich mit dem Vorangegangenen überhaupt nicht logisch zusammen bringen. Oder anders: Was willst du mir oder anderen damit sagen?

Gruß Andi
the rest is silence...

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miguhamburg1

Ich denke doch, dass dem Fragensteller die Frage, was geschehen könnte, umfassend beantwortet wurde.

Lieber Fragensteller:

1.  Jeder Soldat, der ..., hat das Recht, sich zu beschweren. Das kann dieser machen, ohne dass er sich zuvor mit dem Anlassgeber für diese Beschwerde, bespricht. So, wie es hier offenbar geschehen ist. Daran ist formal nichts zu kritisieren. Ob man das im geschilderten Fall unbedingt so tun muss/sollte, bleibt ohne Belang.

2. Der DV, der über diese Beschwerde zu entscheiden hat, wird seinersets Ermittlungen aufnehmen. Und Sie werden dafür von Ihm vernommen werden, so wie er ggf. auch andere Soldaten als Zeugen vernehmen wird. Wenn er dabei eine Dienstpflichtverletzung Ihrerseits feststellen wird, dann kann er Ihnen gegenüber eine aus seiner Sicht geeignete Besondere Erzieherische oder Disziplinarmaßnahme verhängen. Unabhängig davon wird der beschwerdeführer einen Beschwerdebescheid erhalten.

3. Warten Sie also ab, was geschehen wird, wenn Sie sich aufgrund der ggf. verhängten Maßnahme gegen Ihren DV beschweren möchten, so ist dies dann Ihr gutes Recht.

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