Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Sperrfrist

Begonnen von 78er, 06. August 2014, 22:39:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Flexscan

Besenstiel und Kaffeetasse/Bierglas geworfen ist auch ne Waffe  ;D
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

MJ09

Noch schlimmer ist der Wischmob... einmal feucht gewischt und freihändig laufen wird auch schon Eiskunstlauf... und legt einige wahrscheinlich vertikal...

Aber mal ernsthaft:

Fwdler... Drogenkonsument... Da war es doch absehbar,  was kommt...

MJ09


ulli76

Mal ne blöde Frage: Kam die Sperre rein vom Rechtsberater oder hat der Musterungsarzt aufgrund des Urteils noch eine VI15=T5 vergeben?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

78er

Also bis jetzt weiß ich von einer Einschränkung meiner Tauglichkeit nichts. Der Vorfall ist wie gesagt 2 Jahre her und ich meine mal gelesen zu haben das ein 2 Jahre zurückliegender Konsum nicht mit T5 geahndet wird. Wirklich 100% sicher kann ich diese Frage jetzt auch nicht beantworten. Ich wurde in Wilhelmshaven weitergeleitet zu jemanden der genaueren Einblick in meine Akte haben soll, das war glaub ich nicht mal der Rechtsberater selbst. Dieser Herr sagte mir dann ich wäre auf Dauer gesperrt und als ich fragte "für immer" bejahte er dies.

Meine Hoffnung ist jetzt einfach das er sich wirklich vertan hat und die Sperrfrist nicht lebenslänglich wirkt, so dass ich die nächsten Jahre Fach-Abi und eventuell eine Ausbildung beenden kann um mich dann wieder im Fachdienst bei der Marine zu bewerben.

ulli76

Kriterien für eine VIer-Gradation=T5=dauerhaft nicht wehrdiensttauglich:

"Drogenmissbrauch oder –
abhängigkeit (weiche und harte
Drogen), gegenwärtig und
zurückliegend."

"Zustand nach Drogen-, Alkohol-
oder Medikamenten-
Entwöhnungsbehandlung*."

Wie gesagt, ist nur eine Möglichkeit, kann auch sein, dass der Rechtsberater dich dauerhaft gesperrt hat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Und Sie können sich selbstverständlich neu bewerben; nur kann dann auch diese Bewerbung negativ beschieden werden.

Das kapiere ich sowieso nie: Ich hatte mich auch schon oft bei unterschiedlichsten Unternehmen und Behörden beworben, die mich eben nicht wollten. Ich habe da nie nachgefragt und auch nie irgendein Zinober drum gemacht. Ist halt so!
Es ist doch ganz normal, dass mehr als die Hälfte der Bewerbungen nicht erfolgreich sind.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Iceman81

Davon mal ab solange es genügend Bewerber mit "weißer Weste" gibt, warum soll sich die BW dann auch jemanden aussuchen der in seiner Akte  jüngster Vergangenheit  nen BTM Verstoß stehen hat in und auch sonst nicht viel Background außer nen Schulabschluss zu bieten hat. Würde jeder außenstehende sagen da mangelt es an geistiger Reife. Vor allem wenn man erst 20 ist.

F_K

ZitatIch habe da nie nachgefragt und auch nie irgendein Zinober drum gemacht. Ist halt so!
Es ist doch ganz normal, dass mehr als die Hälfte der Bewerbungen nicht erfolgreich sind.

Sehe ich genauso - wobei die Quote 50% "erfolgreich" noch richtig gut wäre - wer auf 10% erfolgreich kommt, ist ein "König" - der hat nämlich nach 30 Bewerbungen 3 Stellen zur AUSWAHL.

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 07. August 2014, 15:52:02
wer auf 10% erfolgreich kommt, ist ein "König" - der hat nämlich nach 30 Bewerbungen 3 Stellen zur AUSWAHL.

Der feuchte Traum eines jeden Politologen  ;D
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

78er

Die Absage alleine ist nicht mein Problem, mit der hab ich sogar etwas gerechnet. Nur die lebenslange Sperrfrist stört mich. Wenn die Bundeswehr mir sagen würde: Herr Mustermann, leider sind Sie derzeit nicht geeignet für den Dienst in der Bundeswehr und wir müssen Ihnen deshalb Absagen. Sollten Sie weiterhin Interesse am Dienst als Soldat haben, bewerben Sie sich in (beispielsweise)4 Jahren erneut.

Das die Bundeswehr ein Arbeitgeber, aber nicht gleichzustellen mit dem Betrieb um die Ecke ist, ist wohl klar. Man hat mir sogar selbst gesagt ich hätte das Recht Widerspruch einzulegen.

Die Bundeswehr ist für mich natürlich auch nur eine Option, aber nur weil diese Option im ersten Anlauf nicht geklappt hat, heisst das nicht für mich jetzt aufzugeben. Wenn ich sage ich will zur Bundeswehr, es würde mir sehr viel Spaß machen als Soldat zu dienen, etwas vergleichbares würde ich Zivil nicht ausüben können. Dann steh ich da auch hinter und das heisst das ich jeden Weg gehe der mir ermöglichen könnte Teil der Bundeswehr zu werden.

Also wie gesagt, ich will hier keine Einstellung erreichen sondern nur eine Sperrfrist die für mich annehmbar ist. So dass ich die Chance habe Besserung in den nächsten Jahren zu zeigen und mich schulisch weiter zu bilden um mich am Ende erneut zu bewerben.

KlausP

Zitat... Man hat mir sogar selbst gesagt ich hätte das Recht Widerspruch einzulegen. ...

Dann machen Sie das doch, wenn Sie einen rechtsbehelffähigen Bescheid bekommen haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: 78er am 07. August 2014, 15:54:22
Mustermann, leider sind Sie derzeit nicht geeignet für den Dienst in der Bundeswehr und wir müssen Ihnen deshalb Absagen. Sollten Sie weiterhin Interesse am Dienst als Soldat haben, bewerben Sie sich in (beispielsweise)4 Jahren erneut.
Das ist doch sonst auch nicht üblich. Auch nicht bei großen Betrieben oder anderen Behörden. Da bekommt man bestenfalls seine Bewerbungsunterlagen mit Dank zurück.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

78er

Aber wie oft bekommt man gesagt das man sich nie wieder in seinem Leben um eine Einstellung bemühen darf wegen einer negativen Auffälligkeit im zarten Alter von 18 Jahren?

ulli76

Oh Himmel- dann mach ne Ausbildung und bewirb dich einfach in 3 Jahren wieder. Dann wirst ja sehen, ob es klappt oder nicht.
Und manchmal ist es einfach so, dass den Mist, den man in jungen Jahren baut einem einige Wege für´s Leben verbaut.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau