Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

keine Beförderung zum OSG

Begonnen von Ben8611, 26. August 2014, 19:34:20

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

schlammtreiber

Zitat von: Ralf am 26. August 2014, 19:45:38
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen.

Kann man nich wirklich, oder?  :o
Was es alles gibt  ;D
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

Fassen wir mal emotionslos zusammen:

- Ein Soldat wird auf einen neuen Dienstposten in einer anderen Einheit versetzt, ist also "neu".
(- Den Dienstposten hat ER gewählt, weil ER an diesem Standort bleiben möchte - solche Standorte sind in der Regel "voll" wenn eine Einheit dort aufgelöst wird).
- Er führt seinen Dienst offensichtlich nur widerwillig aus.
- Er hat zwei Versetzungsanträge gestellt (innerhalb von zwei Monaten)
- Er macht Eingaben / Beschwerden, bei denen ihm selber klar ist, dass diese "nichts bringen", letztlich, weil es "sauber" gelaufen ist.

Ein Antrag auf eine PeerAusbildung ist hier aus mehreren Gründen ZWINGEND abzulehnen:

- Der Soldat ist neu in der Einheit und will sich offensichtlich nicht integrieren
- Der Soldat will versetzt werden
- Es gibt "Spannungen" mit diesem Soldaten, er nimmt sachliche Entscheidungen "persönlich".

Ohne die Gründe im Detail zu kennen - ich würde schon Ansatzpunkte für eine Rückgabe der Beförderung finden (und was immer diese Gründe waren - die personalbearbeitende Stelle ist dem gefolgt).

Ralf

Zitat von: schlammtreiber am 27. August 2014, 08:55:58
Zitat von: Ralf am 26. August 2014, 19:45:38
Du kannst aber einen Antrag auf Beförderung stellen.

Kann man nich wirklich, oder?  :o
Was es alles gibt  ;D
Man kann eigentlich alles beantragen.
Hier ist es der einzige Weg einen belastbaren Bescheid zu bekommen, warum man nicht befördert wird. Das gilt btw für alle Dienstgrade und kommt auch nicht allzu selten vor. Dieser Bescheid ist dann auch beschwerdefähig.
Interessant ist dieses im Zusammenhang mit dem Beförderungsrotationsverfahren (z.B. A13g oder A15) und der Strittigkeit, ob dieses ggf. dem Leistungsprinzip nicht widerspricht.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Ben8611

@F_K völlig falsch und total unnötig so einen scheiß zu schreiben!

Flexscan

sachlich korrekt und zutreffend.
Mässige Dich im Ton sonst übernehmen wir das.
Man muss nicht ausfallend werden weil etwas geschrieben wurde was einem nicht in den Kram passt.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Noch mal zum Einprägen:

1. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Beförderung zum nächsthöheren Dienstgrad. Nichtsdestotrotz kann man als Soldat seine Beförderung schriftlich bei der personalbearbeitenden Stelle beantragen (siehe der Beitrag von @Ralf) und man erhält daraufhin einen rechtsbehelffähigen schriftlichen Bescheid.
2. Derjenige, der für die Durchführung der Beförderung zuständig ist (bei Mannschaften also der nächste Disziplinarvorgesetzte) hat, wenn ihm von der personalbearbeitenden Stelle die Beförderungsunterlagen eines seiner Soldaten zugehen, pflichtgemäß zu prüfen ob alle Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt sind. Das sind neben den zeitlichen Mindestvoraussetzungen gem. SLV alle Fragen bezüglich Eignung, Leistung und Befähigung. Ihr Chef scheint der Ansicht zu sein, dass es damit bei Ihnen hapert. Er hat diese Zweifel der personalbearbeitenden Stelle mitgeteilt, diese hat sich seiner Meinung angeschlossen und damit ist erst einmal "der Drops gelutscht". Eine Beteiligung des betroffenen Soldatenin diesem Prozedere ist schlicht nicht vorgesehen (wegen Nr. 1).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Lieber Ben,

Ich habe versucht, die Fakten frei von Wertungen zusammenzustellen. ( gut, teilweise ist übliches Verhalten von DVs dabei - viele denken da aber gleich, weil ähnlich ausgebildet.)

So haben alle Leser und auch Du die Chance, die Sachlage selber zu werten. Deine eigenen Wertungen scheinen Dir einen sachlichen Blick unmöglich zu machen - dies verhindert auch eine Lösungsfindung durch Dich und mit Dir.

Stelle doch einfach mal da, wo ich die Sachlage falsch dargestellt habe .... Dann kann man drüber reden.

LwPersFw

Hier geht es schlicht um die Wahrung der Rechte des Soldaten...

Wenn die Aussage stimmt, dass die Beförderung da war, vom zuständigen Chef
aber zurückgegeben wurde, gilt Folgendes :

Quelle ZDv 14/5 B 116 Nr 9

"(1) Eine Ernennungsurkunde oder eine Teilausfertigung darf nicht ausgehändigt und eine
Beförderung nicht dienstlich bekannt gegeben werden, wenn

a) seit Verfügen der Ernennung Umstände eingetreten sind, die den zu Ernennenden als
zur Ernennung nicht geeignet erscheinen lassen,

b) der Bewerber oder Soldat zu erkennen gibt, dass er nicht ernannt werden will, oder

c) die Ernennung aus anderen Gründen unterbleiben muss oder unterbleiben soll (z. B.
Einreichen eines Antrages auf Entlassung oder Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer).

Auf diese Bestimmung und auf Nummer 218 der ZDv 20/6 ist bei der Übersendung von
Ernennungsurkunden, Teilausfertigungen oder Ernennungsverfügungen an den Vorgesetzten des
zu Ernennenden (Nummer 4 Abs. 2) hinzuweisen.

(2) Wird in diesen Fällen die Ernennungsurkunde oder die Teilausfertigung nicht ausgehändigt
oder die Beförderung nicht dienstlich bekannt gegeben, ist die Ernennungsurkunde, Teilausfertigung
oder Ernennungsverfügung der Ernennungsdienststelle, gegebenenfalls auch die
Urkunde über die dienstliche Bekanntgabe der Beförderung (Nummer 2 Abs. 2 und 3), mit einer
Begründung für die unterbliebene Ernennung auf dem Dienstweg zurückzusenden."


Und die ZDv 20/6 Nr 218 führt dann aus:

"Aus bestimmten Gründen werden Aussagen mit Beurteilungscharakter
auch außerhalb von Beurteilungen erforderlich.

Zu den Gründen gehören u. a.:

– Zurückstellung von einer Förderung,

Die Nrn. 618-621 ,,Anhörung der Soldatinnen bzw. Soldaten und Erörterung" sind zu beachten."


D.h. der Chef hatte sehrwohl das Recht die Beförderung nicht auszusprechen,
er hätte aber den Soldaten dazu hören müssen!

Warum ?

Weil Beförderungen nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen !
Hier war der Soldat für die Beförderung ausgewählt worden...
Wurde nun aber auf Grund von z.B. Leistungsmängeln wieder zurückgestellt...

Dies hat der Chef dem Soldaten in einem Anhörungsverfahren auch zu verdeutlichen!

Warum ?

Damit der Soldat die Chance hat sich dazu äußern
und
wenn die Mängel zutreffen...sie wieder abzustellen!

Dies ist ebenfalls nachzulesen in der
"Richtlinie für die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in der Laufbahn der Mannschaften"
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen