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8-Punkte-Plan zur Attraktivität als Arbeitgeber von v.d.Leyen

Begonnen von elec, 30. Mai 2014, 09:29:40

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Ralf

Ich denke auch, das wird ueberdramatisiert.
Wie oft kommt es vor, dass DV ihre abgesetzten Zuege, Einheiten, Stellungen etc. besuchen und sich auf der Bahn befinden? Oder zu Einheitsfuehrerbesprechungen zum Btl/Rgt fahren. In dieser Zeit sind sie auch nicht koerperlich anwesend, sondern nur telefonisch. Und das ist ein Chef in Teilzeit auch.
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F_K

@ Ralf und Andere:

Interessant ist doch, dass auf meine anderen Fragen  (Übung, Einsatz?) überhaupt nicht eingegangen wird.

Im Übrigen ist die Erreichbarkeit per Mobiltelefon in der FREIZEIT wohl kaum die systematische Lösung - da gibt es ja sogar Überlegungen, diese Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in der FREIZEIT  gesetzlich einzuschränken - zum Schutz der Arbeitnehmer.

Meine Frau arbeitet Teilzeit - aber manche (Teil-) Tätigkeiten sind eben NICHT wirklich "teilzeitfähig" - und das muss man akzeptieren, manchmal ist Anwesenheit zwingend erforderlich (und meines Erachtens gehört Übung / Einsatz eben zu den nicht teilzeitfähigen Tätigkeiten - diese Dinge sind für wenige Wochen / Monate eben eine 24 h x 7 Tage Geschichte, und nicht 5 h a 4 Tage).

wolverine

#107
Zitat von: F_K am 22. Oktober 2014, 15:19:15
Interessant ist doch, dass auf meine anderen Fragen  (Übung, Einsatz?) überhaupt nicht eingegangen wird.
Mir ging es ja nur um den rechtlichen Aspekt und die notwendige Änderung der WDO.

Zum Rest: Ich finde das auch nicht sinnvoll und ließe es mir auch gar nicht nehmen, "meine Kp" in so eine Übung zu führen. Aber rein theoretisch möglich ist es ja. Denkbar wären einerseits schlicht "Überstunden" oder man übergibt bei solchen Übungen eben an den KEO oder einen Reservisten auf Spiegeldienstposten.

Und zu "Anti Stress": Auch der "Teilzeit-KpChef" ist Soldat, für den arbeitsrechtliche Vorgaben nicht 1:1 gelten.
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Ralf

ZitatInteressant ist doch, dass auf meine anderen Fragen  (Übung, Einsatz?) überhaupt nicht eingegangen wird.
Was ist denn bei einem DV in Teilzeit da anders als bei anderen Spezialisten, die Teilzeit arbeiten?
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F_K

@ Wolverine:

Dann andersherum:

Es gibt viele Offiziere, die gar nicht KpChef werden können (Verhältnis Offizier / Einheiten), insoweit wäre mein Vorschlag:

- Stellen nach "Teilzeitgeeignetheit" schlüsseln
- Teilzeit nur auf Stellen ermöglichen, die dann einen gewissen Sperrwert "Teilzeit" erreichen
-> Damit KpChef (und andere Führungsverwendungen) eben nicht in Teilzeit gemacht werden können.

Aus meiner Sicht ist dass schon aus Fürsorgegründen gegenüber den unterstellen Soldaten dringend geboten - diese haben einen Anspruch darauf, aus einem guten Training heraus in einen Einsatz geführt zu werden - mit dem gleichen Personal. (Train as you fight, fight as you Train).

@ Ralf:

Die "Teilbarkeit" der Arbeit.

Beispiel:
Ein Amtsanwalt bearbeitet Fälle / Akten - die können auch mal ein / zwei Tage liegenbleiben, und die Arbeit ist quasi beliebig teilbar, in Einheiten von "Akten", da viele Akten bearbeitet werden, kann man Teilzeit im Prinzip von 1 Stunde bis zur vollen Arbeitszeit beliebig umsetzen.

Es gibt aber Teilarbeiten, die ZWINGEND körperliche Anwesenheit zu planbaren Zeiten erfordern: Ein Amtsanwalt / Staatsanwalt geht nun mal ab  und zu in eine "Sitzung" zu Richtern vor Gericht - da werden dann X Fälle in einem Termin abgearbeitet, da geht EIN Anwalt für den ganzen Termin hin, diese Arbeit ist nicht teilbar. (Klar könnte man da ggf. auch "teilen", dann aber nur zu hohen Reisekosten und hohen Wartezeiten, deshalb wird das praktisch NICHT gemacht).

Ein KpChef kann nun mal nicht stundenweise pro Tag in den Einsatz und wieder zurück fliegen - geht nicht!!?

elec

Teilzeit bedeutet auch nicht 50% von 8h am Tag sondern <100% von 41h im Monat (oder eben weiter skaliert)

Ich arbeite zur Zeit selbst irgendwas zwischen 0-10h am Tag je nach Bedarf. Entscheidend is doch die Summe am Ende.

Ralf

Und nochmal meine Frage: wo ist da der Unterschied zu einem Zugfueher, Techniker, Luftbildauswerter etc. Auch die koennen nicht stundenweise in den Einsatz. Das kann keiner.
Und dass andere dann die Einsaetze abfangen muessen ist da auch gang und gaebe.

Das heisst ja nicht, dass ich das gut finden muss, aber es ist halt genauso moeglich.
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wolverine

Zitat von: F_K am 22. Oktober 2014, 15:40:19
Aus meiner Sicht ist dass schon aus Fürsorgegründen gegenüber den unterstellen Soldaten dringend geboten - diese haben einen Anspruch darauf, aus einem guten Training heraus in einen Einsatz geführt zu werden - mit dem gleichen Personal. (Train as you fight, fight as you Train).
Netter Gedanke aber das wird doch schon bei den Einsatzteams bisher nicht durchgehalten. Und das völlig unabhängig von Teilzeit.
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justice005

ZitatDer DVorgesetzte kann Ermittlungen übertragen und Vernehmungen durch jeden Offizier vornehmen lassen;

Richtig, aber das muss der Disziplinarvorgesetzte ja verfügen und dazu muss er da sein. Ein anderer anwesender Offizier kann eben nicht selbststänig Maßnahmen ergreifen. Erforderlich wäre also eine Beauftragung per Telefon. Das ist genau das, was F_K meinte. Genau dort sehe ich einen gesetzlichen Änderungsbedarf, nämlich dahingehend, dass der anwesende Offizier eigenständig erste Maßnahmen ergreifen kann.

Zitatfestnehmen darf der mil. Ordnungsdienst und die Wache.

Sogar jeder Vorgesetzte! Allerdings nur solange, bis der Chef über die weitere Festnahme oder Freilassung entscheidet. Das ist - z.B. bei einer nächtlichen Festnahme - morgens um 7:00 Uhr. Bei einer Festnahme am Tag muss der Chef unverzüglich verständigt werden, damit dieser entscheidet. 

Sicher weißt Du, welche hohen Anforderungen an eine Festnahme gestellt werden. Glaubst Du wirklich, dass es die Rechtsprechung mitmacht, dass ein vorläufig Festgenommener noch einen halben Tag länger in der Zelle schmort, weil Chef/Chefin heute erst irgendwann im Laufe des Tages zum Dienst erscheint? Oder vielleicht erst am nächsten Tag? 

Klar geht das alles per Telefon, aber ich schließe zitiere hier F_K, dem ich voll zustimme:
ZitatIm Übrigen ist die Erreichbarkeit per Mobiltelefon in der FREIZEIT wohl kaum die systematische Lösung - da gibt es ja sogar Überlegungen, diese Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in der FREIZEIT  gesetzlich einzuschränken - zum Schutz der Arbeitnehmer.
Genau das ist der Punkt.

Ich wiederhole nochmal: Ich bin nicht pauschal gegen die Teilzeit! Aber ich sehe hier schon wieder, dass viele Dinge nicht zuende gedacht werden und am Ende undurchführbares Chaos entsteht.


miguhamburg1

Lieber justice, Ihr Hinweis in allen Ehren: Es ist Fakt, das es Chefs und Chefinnen in Teilzeit in der Größenordnung + 5 in Heer, SKB und ZSan gibt. Fakt ist ebenfalls, dass 95 Prozent der Disziplinarmaßnahmen die von Ihnen und F_K geschilderte Eilbedürftigkeit nicht haben und nicht den Status als BV aufweisen. Hier ist es dann auch geboten, zu schauen, wie viel Prozent dieser BV in der normalen Dienstzeit ihre Ursache haben, wie schnell ein DV überhaupt über dieses eingetretene BV auch im Normalfall informiert werden könnte etc. Fakt ist auch, dass im Rahmen der notwendigen Gleichbehandlung eine hier empfohlene Schlüsselung unmöglich macht.

Ich habe mich auch an keiner Stelle dagegen gewendet, dass die Ergänzung der WDO Sinn machen könnte. Allein, die gängige Praxis (s.o.) hat diesen Bedarf noch nicht vordringlich erscheinen lassen.

Allerdings wende ich mich an den auch hier anklingenden Automatismus "Das geht nicht!" Das ist für mich schlicht kein Argument, weil bereits heute auch in der Einsatzgestellung lafend Personalausfälle aus verschiedenen Gründen zu kompensieren sind. Sicher fällt dies bei einem Teilzeit-Kompaniechef stärker ins Gewicht. Aber auch hier gibt es ja in der Regel Conchefs, die die Kontingentgestellung übernehmen können. Und jetzt dürfen wir alle mal durchatmen: Eines der wenigen wirklich eilbedürftigen Ereignisse, in denen ein DV umgehend handeln muss, soll nun unsere Teilzeitchefin oder Chef betreffen. Da auch ein Vollzeitchef darüber nach Dienst infrmiert würde, kann auch der Teilzeitchef am Nachmttag angerufen werden. Wo bitte ist das Problem?

Das hier ist doch wieder eine vollkommen akademische Diskussion.

ulli76

Hattest du schon einmal einen Teilzeitchef?
Ich ja und das muss ich nicht noch einmal haben.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass Disziplinargewalt mit allem was dazu gehört nun mal nicht teilbar ist. Nicht umsonst ist das doch ein speziellerer Dienstposten und in meinen Augen ist das rein vom Aufwand eine Vollzeitaufgabe.
Natürlich gibt es Stellvertreterregelungen für die Abwesenheit eines Chefs, aber das kommt bei einer Teilzeitverwendung ja auch noch zusätzlich hinzu.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Als ich das letzte Mal in meine STAN im Intranet geschaut habe (also vor 4 Jahren) stand beim Diensposten des Kompaniefeldwebels meiner Kompanie in der Beschreibung u.a. "Teilzeit möglich:  nein". Deshalb wundert es mich schon, dass es Chefs grundsätzlich möglich sein soll, in Teilzeit zu gehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Zitatund in meinen Augen ist das rein vom Aufwand eine Vollzeitaufgabe.

So ist es. Der Teilzeitchef wird alles, was rechtlich geht, auf einen anderen deilgieren und sich selbst nur noch um Beurteilungen, Disziplinarangelegenheiten etc kümmern. Für alles andere hat er keine Zeit mehr.

Auch die Dienstaufsicht ist übrigens unteilbar! Bereits jetzt sagt jeder durchschnittliche Vollzeit-Chef, dass er sich diesen zeitlichen Luxus der Dienstaufsicht nicht leisten kann.

ZitatAllerdings wende ich mich an den auch hier anklingenden Automatismus "Das geht nicht!"

Das habe ich nicht gesagt. Aber ich sage, dass hier nicht objektiv bewertet wird. Es ist vielmehr die typische ministerielle Arbeitsweise, nicht nur im BMVg, sondern in jedem Ministerium:

Zuerst wird ein politisch motiviertes Ergebnis verkündet, was feststeht. Ob das sinnvoll oder machbar ist, ist egal.
Anschließend wird überlegt, wie man das in die Tat umsetzt.
Dann wird irgendwie getrickst und gebogen, bis man es irgendwie mehr schlecht als recht hingewurstelt hat.
Und zum Schluss wird stolz verkündet, dass das alles ganz toll ist.
Danach zeigt sich dann, dass alles Krampf ist.

Den letzten Schritt kriegen aber die meisten Wähler nicht mit. So kommt man als Politiker gut durch eine Legislaturperiode.

Meine Arbeitsweise wäre das nicht.

Übrigens ist diese Arbeitsweise auch ein guter Grund, warum eine freie Marktwirtschaft einer staatlich gelenkten Wirtschaft vorzuziehen ist. Aber jetzt gleiten wir ab....



miguhamburg1

Noch einmal. ich habe nirgendwo behauptet, dass ich es ideal finde. Aber darum geht es auch gar nicht. Es geschieht und offenbar funktioniert es auch - unabhängig vom politischen Willen.

Liebe Ulli, nein, ich habe noch nicht unter einem Teilzeitchef gedient. Ich bin mir aber auch sicher, dass es auch andere Stimmen, Erlebnisse, Beurteilungen gibt, als Ihre. Davon abgesehen gibt es auch über Vollzeitchefs negative Berichte. Wie gesagt, ich finde, auch an diese Frage muss man fair und vorbehaltlos herangehen, um sie zu prüfen.

Und im Einzelfall wäre dann sicher auch zu prüfen, ob eine solche Dienstposztenbesetzung geeignet ist.

F_K

Das Problem?

STAN und Haushälter sagen, das KpChef, selbst bei vorhandenem KEO eine Vollzeitstelle ist.

Wer diesen Fakt anzweifelt, soll dem Antrag stellen, in einem Btl nicht mehr jeder KP einen Chef zu geben - kann man ja alles mit Vertreter lösen?

Also: Wer Teilzeit genehmigt, muss entsprechend für Arbeitsentlastung sorgen, die Arbeit ist allerdings zu machen, also muss mehr Personal ran.

Sprich die Kp wird von 3 Chefs mit jeweils 1/3 Dienstzeit geführt - Führung ist aber unteibar, die Disziplinargewalt auch - und nun hätte ich gerne die Weisung, die diese Probleme anspricht und löst.

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