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Trennungsgeld

Begonnen von Joker81, 04. Juni 2014, 07:52:36

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Speedi_85

Erstmal danke für die schnelle Antwort. 

An meinem Heimatort gibt es keine zweitwohnsitzsteuer und das TG ist ja auch begrenzt. Außerdem wäre es ja auch Verschwendung von Geldern,  Ausgaben zu produzieren die nicht notwendig sind.

Deswegen ist mein Hauptanliegen ob der Heimatort zwingend der Hauptwohnsitz bleiben muss.

m0E

Moin,
ich wollte für meine Frage jetzt keinen eigenständigen Thread aufmachen, da ich denke, dass es vom Topic her hier ganz gut rein passt.

Kurz zu mir:
Ich bin seit 04/13 bei der Bundeswehr, seit Anfang an TG-Berechtigt. Aktuell bin ich auf ZaW und zwar auf Praktikum bei einer zivilen Firma in Heimatnähe ( dennoch mehr als 30km -> TG nach §6 ). Das Praktikum geht noch bis ende März, danach gehts zur IHK Prüfung und Beenden des Lehrgangs zum ende Juni zurück in die Kaserne ( TG nach §3 ).

Es geht um Folgendes:
Ich spiele mit dem Gedanken, mit meiner Freundin zusammen zu ziehen. Da sie zur Zeit noch bei ihrer Mutter im Haus wohnt ( Eigentum, nicht Miete ), dort aber mehr als genug Platz ist, würde ich erstmal zu ihr ziehen, da ich die zweite Jahreshälfte 2015 in Bayern verbringen werde auf Lehrgang, das ist ein Stückchen bis nach Hamburg.
An meine Endgültige Dienststelle komme ich erst Irgendwann Mitte-Ende 2016.

Nun ist es für mich selbstverständlich, dass ich, genauso wie meine Freundin die ausgelernt und vollzeit Angestellt ist, Abgaben zu zahlen habe ( wie es viele von ihrern Eltern zu Hause kennen ).
Ist diese Wohnsituation, ob man sie nun als Mitbewohner der Eigentümerin oder Untermieter bezeichnen mag, Trennungsgeldberechtigt?
Mir geht es nicht darum, irgendwas hinzufrickeln um an mehr Geld zu kommen, aber wenn man sich auch noch um einen Mietvertrag oder ähnliches kümmern muss wäre das nicht verkehrt, das rechtzeitig zu wissen, da man bei und nach einem Umzug ja eh genug zu tun hat mit Adressänderungen etc.pp.
Bei google finde ich zu solch einer Wohnsituation nichts, genauso wie es einige widersprüchliche Informationen ausspuckte bzgl. der Definition einer Wohnung bzw. dass es nicht um die Wohnung sondern um den Hausrat geht und alles in allem bin ich jetzt auch nicht schlauer als vorher.

Da ich den ReFü momentan nicht erreiche und extra dafür dort hin zu fahren zeitlich nicht machbar ist, hoffe ich, dass ihr mir hier Hinweise geben könnt, die mir weiterhelfen.

MfG
m0E

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