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Kamerad hat Schulden bei mir und zahlt nicht

Begonnen von Rukar, 17. Dezember 2014, 16:38:33

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justice005

ZitatDas hat überhaupt nichts im Dienst zu suchen und militärische Vorgesetzte sind hier allesamt die falschen Ansprechpartner.

Nunja, Schulden machen bei einem Kameraden in dem Wissen, es nicht zurückzahlen zu können oder zu wollen, ist unkameradschaftlich und damit durchaus dienstlich relevant, jedenfalls nach der ständigen Rechtsprechung der Truppendienstgerichte und des Wehrdienstsenats.

ABER: Bei so einer kleinen Summe wie 50,- Euro sehe ich das hier noch nicht, denn über diesen Betrag kann ein Soldat aufgrund seines Einkommens leicht verfügen. Solange er nicht bereits insolvent ist, dürfte ein Dienstvergehen schwer nachweisbar sein.

Daher ist wohl in der Tat das Gespräch untereinander der zunächst richtige Schritt. Vielleicht kann ja auch die VP außerhalb ihrer Zuständigkeit mal vermitteln. Sie können dem Schuldner ja auch Raten anbieten...

Wenn letztendlich aber alles nicht hilft, dann ist eine Meldung an den Chef oder zumindest die Drohung damit eine eskalierende Möglichkeit.



InstUffzSEAKlima

Es kommt immer auf den Spieß und seinem menschlichem Verhältnis ggü. seinen Soldaten an. Es gibt Spieße, die sind nur Innendienstleiter und KpFw und haben absolut nichts für ihre Soldaten übrig bzw. sehen sich als "Parallelchef". Dort gibt es keinen Zusammenhalt, kein Uffzkorps, nur ein Gegen- statt Miteinander. Hier wird kein Soldat freiwillig nach Rat und Hilfe fragen, sondern ist froh, nicht dort "Männchen machen" zu müssen in dienstl. Angelegenheiten. Der Spruch, dass es  ein "vernachlässigbares Einzelschicksal" ist, gehärt zur Tagesordnung.

Keine "Märchen", sondern Erfahrung aus meiner eigenen Dienstzeit. Nennung der Einheit und/oder des Dienstposteninhabers wird selbstredend nicht vorgenommen.

F_K

Ein Schuldschein ohne Rückzahldatum und Zinsen ist halt so eine Sache ...

wolverine

Das ist schon einmal ein Schuldanerkenntnis, wahrscheinlich sogar ein konkretes.
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justice005



ZitatEin Schuldschein ohne Rückzahldatum und Zinsen ist halt so eine Sache ...

Wenn kein Rückzahlungsdatum vertraglich vereinbart ist, dann muss das Darlehen gekündigt werden. Und genau das hat der Fragesteller ja nun getan, inden er sagte, er will sein Geld zurück. Er hat die Summe sogar wiederholt angemahnt und daher ist die Rückzahlung nicht nur fällig, sondern sogar schon im Verzug.

Aber bevor wir jetzt noch die passenden Paragraphen aus dem BGB auspacken, belassen wir es doch lieber bei dem oben Gesagten...  :D





F_K

Liebe Juristen,

eine praktische Anleitung z. B. http://schreiben.anleiter.de/wie-kann-ich-einen-schuldschein-schreiben .

Es ist immer zweckmäßig, den Rückzahltermin festzulegen, innerhalb der Laufzeit ist eine Kündigung eines Kredits nämlich nur aus wichtigem Grund zulässig - nicht "einfach so".

Unabhängig davon ist ein Schuldschein natürlich ein Schuldanerkenntnis und ein wichtiger Urkundenbeweis.

Ansonsten:
- Gespräch
- Gespräch mit VP
- "Androhung" der Meldung, Gespräch mit Spiess
- rechtliche Möglichkeiten hat wolverine erläutert, auch die kann man "androhen".

Cally

Und unter dem Argument "wichtiger Grund" ist kein Beispiel angegeben, weshalb es ziemlich subjektiv ist. Der Entleiher hat im Februar DZE, der Verleiher hat keine Angaben darüber, ob der Entleiher ab dann überhaupt aus irgendeiner Quelle ein Einkommen bezieht. Es ist also in seinem Interesse, das Geld jetzt zurückzufordern. Darüber hinaus weiß der Verleiher, dass der Entleiher auch noch anderweitig Schulden hat, was eine Tilgung (egal wann) noch unwahrscheinlicher macht.

Ist für mich ein wichtiger Grund und berechtigt (für mich) damit zu einer ordentlichen Kündigung.

wolverine

#22
Zitat von: F_K am 18. Dezember 2014, 08:35:53
innerhalb der Laufzeit ist eine Kündigung eines Kredits nämlich nur aus wichtigem Grund zulässig - nicht "einfach so".
Dann müsste aber gerade eine Laufzeit vereinbart sein. Wenn diese unbestimmt ist, kann man innerhalb angemessener Frist immer kündigen.

Zitat von: justice005 am 17. Dezember 2014, 18:17:16
Nunja, Schulden machen bei einem Kameraden in dem Wissen, es nicht zurückzahlen zu können oder zu wollen, ist unkameradschaftlich und damit durchaus dienstlich relevant, jedenfalls nach der ständigen Rechtsprechung der Truppendienstgerichte und des Wehrdienstsenats.
Dann hat er meinethalben seine Dienstpflichten verletzt und bekommt ein Disziplinarverfahren; aber der Gläubiger bekommt dadurch sein Geld nicht. Im Gegenteil riskiert er, dass der Schuldner evtl. erst seine Disziplinarbuße zahlt oder sogar entlassen werden kann. Damit wird die Rückzahlung eher unsicherer.
Ich bleibe dabei: Zivile Ansprüche kläre ich über das Zivilgericht und dienstliche über das Verwaltungsrecht.
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F_K

@ Wolverine:

Du hast natürlich Recht - mein Hinweis zielt nur darauf ab, dass diese zusätzlichen Aufwände / Fragen (war eine Laufzeit vereinbart, kann / muss / wird gekündigt werden) durch zwei, drei zusätzliche Worte auf dem Schuldschein zweifelsfrei geregelt werden können.

Hilft dem TE nicht mehr - aber ggf. anderen Lesern (die bei Geldverleih dann daran denken, einen Schuldschein zu schreiben).

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