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Versicherungen, Dienstunfähigkeit, Trennungsgeld usw.

Begonnen von KWD385D, 21. Dezember 2014, 17:51:15

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KWD385D

Ja da ist ja das Problem mit dem anerkannt selbst wenn ich schon vorher den Vertrag gehabt hätte wäre dieser ja nicht anerkannt bis jetzt. Fahrgelds bekommt man ja dementsprechend auch nur wenn man tg berechtigt ist oder ?

wolverine

#16
Auch dann bekommt man regelmäßig als Lediger eine und als Verheirateter zwei Heimfahrten im Monat ersetzt. Hätten Sie bereits vor Einstellung die Wohnung gehabt und keine UKV zugesagt bekommen, dann wären Sie wohl TGberechtigt gewesen.

Gibt es aber hier bereis gefühlt 200001 Beiträge zu...
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funker07

Damit die Wohnung anerkannt und berücksichtig werden kann, muss sie vor Dienstbeginn bestehen oder in einem räumlichen Zusammenhang (meist max. 30-60km) zum Dienstort stehen.

Wenn du dir eine Wohnung 200km vom Grundausbildungsstandort mietest und dann nach 400km versetzt wirst, bekommst du kein TG.
Fahrkosten gibt es dann auch nicht.

wolverine

Zitat von: funker07 am 24. Dezember 2014, 12:42:09
Wenn du dir eine Wohnung 200km vom Grundausbildungsstandort mietest und dann nach 400km versetzt wirst, bekommst du kein TG.
Fahrkosten gibt es dann auch nicht.
Jetzt kommt aber gleich der Lt Friedrich und nimmt Dir die Weihnachtsgeschenke weg!
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KWD385D

Und was hat das mit der Ukv genau auf sich !? Das einzige was ich bis jetzt bekommen hatte zusätzlich war Geld für dienstantrittsreise.

Also fahrgeld würde ich einmal im Monat bekommen auch wenn ich nicht tg berechtigt bin ?

KlausP

ZitatDas einzige was ich bis jetzt bekommen hatte zusätzlich war Geld für dienstantrittsreise.

Genau, das ist bei Ledigen ohne eigenen Hausstand die Umzugskostenvergütung (UKV), hier als Pauschale.

ZitatAlso fahrgeld würde ich einmal im Monat bekommen auch wenn ich nicht tg berechtigt bin ?

Wo lesen Sie das heraus? Als lediger TG-Empfänger würden Sie das zusätzlich zum Trennungsgeld bekommen.

Ach ja, bevor Sie jetzt gleich auf die "pööse Bundeswehr" schimpfen: die hat sich die Trennungsgeldverordnung nicht ausgedacht, sie muss sie nur umsetzen,.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KWD385D

Hatte ich nicht vor auf irgendwen zu schimpfen das der Bund da nichts für kann ist mir auch klar.

Ja was soll ich sagen denn gibt es ja wohl keine Chance mehr es zu bekommen.

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