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Anzeige vor 4 Jahren, Chance bei der Bundeswehr?

Begonnen von Turanovic, 03. Januar 2015, 18:24:24

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Turanovic

Hallo,

zu meiner Person, 22, m.
Zur Zeit Student, Uni leben ist doch nicht so meins, daher interessiere ich mich für SaZ ...

Doch davor habe ich eine Frage, mit 18 wurde ich beim Ladendiebstahl erwischt, jaja freundeskreis usw. war nicht das gelbe vom ei.
Musste dann vor Gericht, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, Strafe war einen Kurs zu belegen, wieso man nicht klauen soll (Dauer 3Stunden)

Hab ich noch Chancen bei der Bundeswehr?

MfG

MaxD.

Das sollte keinen Eintrag in dein Führungszeugnis geben haben, da es sich um eine Erziehungsmaßregel gehandelt hat und stellt somit kein wirkliches Problem dar.
Problematisch könnte es nur bei längeren Freiheitsstrafen oder größeren Geldstrafen werden.

Turanovic

Also kann ich mich ohne Probleme bewerben und auch angeben, dass ich nicht vorbestraft bin?

MfG

MaxD.

Weniger Chancen seh ich allerdings bei deiner Motivation zur Bundeswehr gehen zu wollen.
ZitatUni leben ist doch nicht so meins, daher interessiere ich mich für SaZ ...
macht sich nicht wirklich gut

Turanovic

Da hast du natuerlich recht, ich hab mich sehr kurz gefasst, beim thema bundeswehr habe ich jahrelang mit bekannten gesprochen, die dort sind und mich monatelang informiert, sry wenn es so ruber kam.

MaxD.

Bewerben kannst du dich ohne Probleme.
Ich würde das Thema aber auf alle Fälle mit deinem Wehrdienstberater besprechen bevor du deine fertige Bewerbung abgibst.
Das hat keine Nachteile für dich, da dein Wehrdienstberater die Bewerbung nur weiterreicht und keinen Einfluss auf dein weiteres Bewerbungsverfahren hat.

Turanovic

Vielen Dank, werde ich machen, aber Sorgen, dass es wegen der Anzeige nicht klappen wird, brauche ich eig. nicht, oder?

MfG

MaxD.

In meiner Jugend habe ich ebenfalls einen Fehler begangen, wodurch ich wegen Sachbeschädigung Sozialstunden ableisten musste.
Als ich in Köln dem Hauptmann das gebeichtet hab hat dieser nur lässig mit der Hand das Thema abgewunken und kein weiteres Wort darüber verloren.
Wie gesagt, ernsthafte Probleme könnte es nur geben falls du zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurdest.

Turanovic

Da gehts mir schonmal besser, DANKE :)
Ich hatte mich vor 2 Jahren mal beworben, hatte aber dann die UNI Zusage und hatte dann das ticket fuer die Bahn zurueckgeschickt.
Gibt es irgendwas zu beachten, meinst du evtl. es kommt schlecht rueber?

Mehr Fragen habe ich leider nicht :p

Danke und liebe Grüße

MaxD.

Solange du in Köln dein Nichterscheinen gemeldet hast, wüsste ich nicht was schlecht rüber kommen sollte.

MaxD.

Du solltest wissen, was du auf die Fragen "Warum wollen Sie nun doch zur Bundeswehr, nachdem Sie zuvor ein ziviles Studium bevorzugten" bzw, "Warum haben Sie das Studium abgebrochen" antwortest.

Turanovic

Da ist ja das problem, hatte mit dem thema abgeschlossen, mein nicht erscheinen wurde leider nicht begruendet, man forderte das ticket zurück, was ich dann auch tat.
Ist heute zwar 2 Jahre her, aber kommt bestimmt nicht so doll rueber, fuehren die ueber sowas protokoll?

Danke nochmals

Zu den Fragen, da sehe ich keine Probleme, aber danke, dass du es erwaehnst, werde ich mir merken.

MaxD.

Ich nehme an du hast es aber gemeldet, da das Ticket zurückgefordert wurde.
Einen Rückzug der Bewerbung muss man nicht begründen, du bist schließlich noch keinerlei Verpflichtungen eingegangen.


oldschoolpapa

Wenn du Mannschafter wirst brauchst du nix davon zu erwähnen weil das nicht im Führungszeugniss steht auch nicht im erweiterten was du dafür nur brauchst .

Solltest du Feldwebel oder Uffz oder Offizer werden

Musst du alles angeben weil dan auch Auszüge aus dem BZR geholt werden und dann sehen die alles bei der Sicherheitsüberprüfung

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