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Anzeige vor 4 Jahren, Chance bei der Bundeswehr?

Begonnen von Turanovic, 03. Januar 2015, 18:24:24

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wolverine

Noch schlechter als Ihre Ratschläge wird nur noch Ihr Schriftbild!  ::) Da gibt es doch gar nichts zu diskutieren: Man liest genau durch, was man anzugeben hat und das gibt man auch an! Alles andere ist eine schriftliche Lüge und dies führt zu einer Täuschung des Einstellenden, der evtl. bei einer wahren Angabe die Einstellung nicht vorgenommen hätte. Das entspricht ziemlich eindeutig dem Betrugstatbestand. >:(
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F_K

ZitatUnd wenn man Einträge im BZR hat diese aber nicht im Führungszeugniss stehen muss man das auch nicht sagen weil eben nur dieses Kontrolliert wird und wenn nichts drin steht muss man auch nichts sagen.

Wirklicher "Schwachfug".

Einfach mal den Bewerbungsbogen durchlesen, da steht eben aktuell drin, dass alle Inhalte des BZR anzugeben sind (nicht nur die im Führungszeugnis).

Zitatund hat sogar das Recht sich als nicht vorbestraft zu bezeichnen

Auf dieses Recht verzichtet man im Bewerbungsverfahren bei einer Behörde - und bestätigt dies ausdrücklich durch Unterschrift.

mailman

Und was lernen wir daraus?

Am besten gar keine Straftaten begehen. Ich muß ehrlich sagen das ich entsetzt bin, wieviel Bewerber hier schon mit Anzeigen usw. hier ankommen. Ich hab mich auch in meinen wilden Zeiten immer zurückgehalten, auch weil ich eben immer Polizist oder Soldat werden wollte.


Aber heutzutage gehört es wohl schon zum guten Ton mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Aber das ist ein anders Thema.

Der TE hat nun folgende Möglichkeiten:

1. Er hört auf die "richtigen" Meinungen von wolverine und F.K hier und gibt es an wenn es anzugeben ist und "lebt" dann ggf. eben mit einer Ablehnung oder er wird eingestellt.

2. Auf "oldschoolpapa" hören und es nicht angeben damit einen Einstellungsbetrug begehen und entweder entlassen werden und/oder eine Einstellung unmöglich machen. Aber "papa" hat ja gesagt es geht klar..



Turanovic

Jetzt bin ich ein wenig durcheinander :D
Ich habe auch hier gelesen, dass welche die Strafen ueber 1 Jahr usw. auf keinen Fall genommen werden, sprich gravierende Vorstrafen.
Also steht meine Chance wegen diesem scheiß Ladendiebstahl 50/50?

Lg

wolverine

Es ist doch bei jeder Bewerbung so: Man wird genommen oder eben nicht. Und durch möglichst viele "schillernde" Wendungen im Lebenslauf neigt sich die Waage zu "oder eben nicht".
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Roadrunner76

Deine Strafe:
ZitatMusste dann vor Gericht, wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, Strafe war einen Kurs zu belegen, wieso man nicht klauen soll (Dauer 3Stunden)

Erfahrung von MaxD.:
ZitatIn meiner Jugend habe ich ebenfalls einen Fehler begangen, wodurch ich wegen Sachbeschädigung Sozialstunden ableisten musste.
Als ich in Köln dem Hauptmann das gebeichtet hab hat dieser nur lässig mit der Hand das Thema abgewunken und kein weiteres Wort darüber verloren.

Möglicherweise wird nicht die Mannschaftslaufbahn angestrebt (es sei denn, ich hab was überlesen)
ZitatZur Zeit Student, Uni leben ist doch nicht so meins, daher interessiere ich mich für SaZ ...

Es anzugeben, wird meiner Meinung nach, wesentlich unproblematischer sein, als es nicht anzugeben, weil es wird rauskommen und dann ist wohl EDEKA.




Turanovic

Hatte erstmal sehr wahrscheinlich vor freiwilligen wehrdienst fuer 12 mon oder mehr, sollte es mir gefallen, dann wuerde ich mich verpflichten ..

Ich habe in diesem Forum was ueber das Erziehungsregister gefunden,
http://www.123recht.net/Bundeswehr-Einsicht-__f65941.html
wurde dort gepostet.

Stimmt das den nun, oder ich rufe am besten mal morgen bei der bundeswehr an und frage

Pofi

Rufen sie an, hier im Forum kann wohl keiner eine vernünftige Antwort geben...... ::)

F_K

@ Pofi:

Die allermeisten Antworten waren hier vernünftig.

However: Die Anforderungen an FWDLer sind gering - Eine Bewerbung bringt die Entscheidung.

Viel Erfolg.

Pofi

Das war eigentlich ironisch gemeint. Es wurde alles gesagt, einiges mehrfach, aber eine zufriedenstellende Antwort war für den TE wohl nicht dabei...

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